Ö: Arbeitnehmerveranlagung in Karenz?
Ich bin derzeit in Karenz. Normalerweise habe ich jährlich meine Arbeitnehmerveranlagung, sprich Steuerausgleich, gemacht, da ich derzeit jedoch in Karenz bin, habe ich es nicht gemacht, weil ich ja auch keine Steuern einzahle. Demnach würde es mir unlogisch erscheinen, einen Steuerausgleich zu machen.
Nun habe ich jedoch mit einer Freundin telefoniert, die gemeint hat, dass es da schon eine Möglichkeit gibt, sich ein wenig vom Finanzamt zurückzuholen! Ich finde es zwar etwas seltsam, dass man sich etwas zurückholen kann, was man ja gar nicht eingezahlt hat, aber bitte. Sie meinte dann auch nur, dass sie sich da nicht ganz so gut auskennt, aber da gibt es eben vor allem für Alleinerzieher irgendwelche speziellen Steuerrechte oder so. Stimmt das?
Soll ich einfach eine normale Arbeitnehmerveranlagung machen oder zahlt sich das sowieso nicht aus. Ich werde wohl auch beim Finanzamt direkt nachfragen, jedoch ist es schon oft sinnvoll gewesen, sich Tipps und Tricks von anderen Leuten zu holen, deswegen möchte ich auch hier nachfragen. Ich komme allerdings aus Österreich!
Normalerweise bekommst du ja auch nichts vom Finanzamt, wenn du in Karenz bist. Dennoch kannst und sollst du unbedingt einen Antrag machen, wenn du Alleinerzieherin bist, und oder mehrere Kinder hast. Als Alleinerzieherin kannst du so um die 800,- retoure bekommen, die ja nicht zu verachten sind.
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