Betriebsverfassungsgesetz - Recht auf Freistellung

vom 21.07.2010, 21:49 Uhr

Ich weiss schon dass im Betriebsverfassungsgesetz was über die Freisstellung steht aber ich kann mit diesen juristischen Texten nichts anfangen. Das liest man durch und wenn man am Ende des Paragrafen angekommen ist, weiss man nicht mehr worum es da geht.

Könnt ihr mir das mit der Freistellung vielleicht in ein paar einfachen Worten erklären? Es wäre sehr nett von euch wenn ihr mir den Text mal in eine normale Sprache übersetzt.

» BloodyGerry » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 21.07.2010, 22:09, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich arbeite ja im Personalwesen und kenne mich damit etwas aus. Die Frage ist nur, um was geht es dir denn konkret? Welche Freistellung meinst du, oder geht es dir um allgemeine Informationen dazu? Wenn ich etwas Hintergrund hätte, könnte ich dir vielleicht helfen. Es gibt ja diverse Freistellungsarten, jede ist irgendwie anders geregelt und dann gibts noch die Tarifverträge, die je nach Branche auch nochmal ein paar spezifische Regelungen haben. Wenn du mir mehr Info's gibst, versuch ich dir deine Fragen zu beantworten.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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