Sanktionen wegen Ablehnung einer Arbeitsstelle
A ist alleinerziehende Mutter und seit einigen Monaten arbeitssuchend. Da A ihr Kind nur in einer Kita betreuen lassen kann, ist A auch mit den Betreuungszeiten und möglichen Arbeitsorten gebunden. Der Fallmanager von A macht ihr deswegen auch keine Hoffnungen mehr als einen 400 € Job zu finden, kann A aber während der gesamten bisherigen Betreuung nichts adäquates anbieten.
A möchte aber unbedingt arbeiten und macht sich deswegen allein auf die Suche. Nach kurzer Zeit hat sie durch Eigeninitiative ein Angebot, dass ihr auch richtig gut gefällt. Einziges Problem sind die Arbeitszeiten, die sind auf 40 Stunden wöchentlich festgelegt; mit den Pausen sind das 9 Stunden, die A täglich an ihrem Arbeitsplatz verbringen würde. Nun hätte A kanppe 30 Minuten Zeit um ihr Kind am Morgen in die Kita zu bringen und am Abend wieder abzuholen. Da darf dann aber keine rote Welle sein und keine Schranke geschlossen, damit A jeweils pünktlich am Arbeitsplatz bzw. an der Kita ist. Verhandlungen mit dem potentiellen Arbeitgeber zumindest eine 35 Stunden-Woche zu vereinbaren sind gescheitert. Ebenso die Möglichkeit anderweitig eine Betreuung für das Kind zu organisieren. Beides kann A auch nachweisen.
Nun muss A ja ihre Versuche in Lohn und Brot zu kommen bei der Agentur für Arbeit nachweisen und der Fallmanager ist sauer, dass A den Job nicht angenommen hat; er droht sogar mit Sanktionen. A ist verunsichert: sie ist einerseits sauer, weil ihr von der Agentur ja überhaupt keine Stelle angeboten wurde und sie nur durch Eigeninitiative überhaupt etwas gefunden. Da Sanktionen aber weniger Geld bedeuten hat sie auch Angst, diese Stelle abzulehnen. Was würdet Ihr A raten, welche Möglichkeiten hat sie? Unbeleckt wie ich bin würde ich es darauf ankommen lassen und bei der Anhörung noch mal alles schildern sowie belegen und gegebenenfalls Widerspruch gegen einen entsprechenden Bescheid einlegen. Vielleicht kann aber jemand aus Sicht Betroffener Rat geben?!
Zuerst einmal sollte A nochmal mit ihrem Fallmanger darüber reden, ebenso mit dem potentiellen Arbeitsgeber. Eventuell könnte sie auch beide zusammenbringen, so dass sich der Fallmanger von ihrem Wunsch zu arbeiten überzeugen kann.
Welche Art Betreuung hat A für ihr Kind schon versucht? Kindergarten ganztags? Wie sieht es mit einer Tagesmutter, Tagesgruppe aus? Hier gäbe es vom Amt auch Zuschüsse, zumal sie ja auch alleinerziehend ist. Noch eine Variante wäre vielleicht, Kindergarten und Kombination mit Tagesmutter/Oma etc.
Wenn A das Geld trotzdem gekürzt werden sollte, würde ich an ihrer Stelle zu einem Fachanwalt gehen. Da sie sich ja bemüht Arbeit zu finden, dürfte eigentlich ja nichts gekürzt werden. Sie kann sich ja schließlich nicht von A nach B beamen um das Kind pünktlich abzuholen.
Mandylein hat geschrieben:Zuerst einmal sollte A nochmal mit ihrem Fallmanger darüber reden, ebenso mit dem potentiellen Arbeitsgeber. Eventuell könnte sie auch beide zusammenbringen, so dass sich der Fallmanger von ihrem Wunsch zu arbeiten überzeugen kann.
Daran hatte A noch nicht gedacht, sie hat bisher nur ein Schreiben, in dem der potentielle Arbeitgeber mitteilt, dass A eben wegen der Arbeitszeit nicht in Frage kommt und dass es dem Betrieb aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, eine Teilzeitstelle zu schaffen.
Mandylein hat geschrieben:Welche Art Betreuung hat A für ihr Kind schon versucht? Kindergarten ganztags? Wie sieht es mit einer Tagesmutter, Tagesgruppe aus? Hier gäbe es vom Amt auch Zuschüsse, zumal sie ja auch alleinerziehend ist. Noch eine Variante wäre vielleicht, Kindergarten und Kombination mit Tagesmutter/Oma etc.
A hat schon einen Ganztagsplatz für ihr Kind, der allerdings auf 10 Stunden beschränkt ist. Alle anderen Möglichkeiten gibt es nicht, dafür hat A eben auch die Belege. Wobei auch erwähnenswert ist, dass A ihr Kind nur ungern noch länger als 10 Stunden täglich fremd betreuen lassen würde. Da stellt sich dann auch die Frage, inwieweit das zumutbar ist, dass A ihr Kind so lange fremd betreuen muss. Da diese Arbeitsstelle nur 20 Kilometer einfache Strecke vom Wohnort entfernt ist, wird das bei anderen Arbeitgebern eben auch nicht wesentlich besser aussehen. Ebenfalls erwähnenswert: A wäre mit diesem Job auch aus staatlicher Hilfe heraus gewesen wäre, wenn sie eben nur 30 Stunden wöchentlich arbeiten ginge. Da A nun selbst schon nach recht kurzer Zeit etwas gefunden hat, ist sie überzeugt, dass sie in absehbarer Zeit wieder in Arbeit ist und ärgert sich eben über das Gebahren.
Ich bin von solchen Situationen nicht betroffen und kenne auch niemanden mit ähnlich gearteten Problemen. Dennoch würde ich an Stelle von A versuchen, irgendwie eine Betreuung für das Kind zu organisieren. Natürlich bringt das einige Unannehmlichkeiten nit sich, aber mir persönlich wäre es sicher lieber, eine Vollzeitstelle zu haben, anstatt weiterhin von staatlichen Hilfen abhängig zu sein, die mit Sicherheit notwendig sind, wenn A nur eine kleine Halbtagsstelle oder einen 400-Euro-Job annimmt.
Dass A schon einen Ganztagesplatz für das Kind hat, ist ja an sich schon eine gute Sache. Auch die 20 Kilometer Entfernung der Arbeitsstelle vom Wohnort ist gut. Natürlich ist eine halbe Stunde zu knapp, da man bei diesem Zeitraum kaum Spielraum für eventuelle Staus oder auch mal die eine oder andere Überstunde hat. Dennoch muss es doch möglich sein, jemanden zu finden, der das Kind vielleicht abholen kann und dann eine halbe bis ganze Stunde darauf aufpasst. Das kann die Oma sein oder auch eine Tagesmutter. Wenn A Glück hat, kann sie dafür sogar staatliche Zuschüsse bekommen.
Natürlich kann A auch noch einmal mit dem Arbeitgeber sprechen. Sie muss aber auch Verständnis dafür haben, dass ein Arbeitgeber, der für 40 Stunden pro Woche einen Angestellten sucht, nicht unbedingt jemanden einstellen will, der nur 30 Stunden pro Woche arbeitet. Meistens müsste er dann über kurz oder lang noch eine zusätzliche Aushilfe einstellen. Besteht bei diesem Job die Möglichkeit, dass A sich ein bisschen Arbeit mit nach hause nimmt und die Arbeit für die fehlenden 10 Stunden daheim ableistet? Das ist natürlich nicht bei allen Jobs möglich.
Falls A diesen Job nun definitiv nicht annehmen möchte, sollte sie erst einmal schauen, wie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind. Wenn sie nicht gerade zu den gefragtesten Arbeitnehmern gehört, würde ich diesen Job erst einmal annehmen und mich parallel dazu nach etwas anderem umsehen. Wer weiß, wann das nächste Angebot kommt. Wenn A Pech hat, steht sie sonst noch weitere Monate oder gar Jahre ohne Job da.
Übrigens macht es doch keinen Unterschied, ob A sich um dieses Job-Angebot nun selbst gekümmert hat oder nicht. Wenn man arbeitslos ist, muss man doch auch von sich aus Initiative zeigen und sich bemühen, einen Job zu finden. Daher verstehe ich diesen Hintergedanken, der hinter dem Hinweis auf die Eigeninitiative steckt, nicht wirklich.
Cologneboy2009 hat geschrieben:Dennoch muss es doch möglich sein, jemanden zu finden, der das Kind vielleicht abholen kann und dann eine halbe bis ganze Stunde darauf aufpasst. Das kann die Oma sein oder auch eine Tagesmutter.
Und was macht man, wenn man keine Oma in der Nähe hat, die nicht im mehr im Berufsleben steht, wenn es vor Ort keine Tagesmutter gibt, die das Kind zur Kita bringen und abholen kann, weil das in ländlichen Gebieten und vor allen Dingen im Osten nicht so gewachsen ist? Auf Freunde (die in der Regel aber auch berufstätig sind) kann man da auch nicht zählen und wöchentlich 10 Babysitter kann es auch nicht sein. Schwer vorstellbar, aber es ist so.
Kurz nach der letzten Antwort hat A übrigens die Stelle mit etwas Entgegenkommen des Arbeitgebers bekommen. Sie hat inzwischen so überzeugt, dass ihr angeboten wurde, die Probezeit zu verkürzen (längere Kündigungsfrist auch für A ), sie bekommt demnächst einen unbefristeten Arbeitsvertrag, nach der ersten Lohnerhöhung ist die zweite avisiert. Und man könnte noch weiter viel Positives berichten. Hier war auch der glückliche Umstand schuld, dass das Unternehmen genau jemanden wie A brauchte und A trotz einiger Einschränkungen der passendste Bewerber war.
Der "dezente" Hinweis mit der Eigeninitiative ist wohl nur dann zu verstehen, wenn man schon mal in der Situation war oder diese hautnah miterlebt hatte. Wenn man sich bisher in Eigeninitiative etwas besorgt und dies nur ein Minijob ist und man diesen in der Priorität hinter den Arbeitsamtterminen einordnen muss, wenn man dann gesagt bekommt, man müsse sich aber weiter bemühen, wenn diese Bemühungen aber von irgendeinem Schnösel dann herab gewürdigt werden, dann reagiert man schon mal so. A ist froh, dass sie da raus ist und dass es so geklappt hat.
Wenn man sich einigermaßen auch am Wohl des Kindes orientiert, dann sollten sich einem schon bei den geplanten 10 Stunden auswärtiger Betreuung die Nackenhaare aufstellen. Das sollte sogar dem einfachsten Mitarbeiter (jetzt Fallmanager) der Arbeitsagentur eigentlich klar sein! Jetzt ernsthaft zusätzliche externe Betreuung zu fordern kann man eigentlich nur, wenn man ein Kind als Sache begreift. Oder aber als Haustier.
Es mag Ausnahmen geben, bei denen so eine lange Betreuungszeit nicht weiter schlimm ist. Aber da sind dann meist Verwandte eingebunden (Oma/Opa/Tante usw.). Hier aber geht es dann um ein Verwahren des Kindes. Man muss sich nur mal überlegen, wie dieses herumschieben des Kindes in der Praxis auszusehen hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Betreuerin in so einer Einrichtung regelmäßig 40 Stunden die Woche am Kind arbeitet. Also werden sich mindestens zwei um das Kind (bzw. um eine Gruppe von Kindern) kümmern. Ob das dann über so einen langen Zeitraum sinnvoll hinsichtlich der Erziehung und Entwicklung zu befürworten ist?
Außerdem sind solche Rechenspiele hinsichtlich der Stunden regelmäßig jenseits der Lebenswirklichkeit. Welche Möglichkeiten hätte die Mutter bei einer Erkrankung des Kindes? Das geht von einer einfachen Erkältung bis hin zu Windpocken oder Scharlach. Wie tolerant ist hier ein Arbeitgeber, wenn es noch nicht mal möglich ist, statt 40 Stunden auf z.B. 30 Stunden zu gehen?
Hier glaube ich, wegen der äußerst dummen Sanktionsdrohung, dass der Fallmanager entweder etwas grundsätzlich nicht verstanden hat (Kommunikationsproblem) oder aber tatsächlich gar kein Interesse daran hat, die Situation zu verstehen.
A sollte also weitermachen wie bisher. Schlicht auch selbst weiter nach einem Arbeitsplatz Ausschau halten und den Fallmanager weiter zu informieren. A hat nicht den Job abgelehnt, sondern die organisatorischen Bedingungen. Das ist zwar das Problem an der ganzen Gesetzgebung - nämlich die für mich erkennbare Beliebigkeit (Ermessensspielraum der Fallmanager) - aber der von A gegangene Weg ist in dem Fall schon fast alternativlos. Wieso einen Job auf (massive) Kosten des Kindes und des eigenen Wohlbefindens annehmen, wenn reale Folgeprobleme nicht abgefangen werden können und man mittelfristig niemandem gerecht werden kann.
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