Ablauf der Aufbewahrungsfrist beim Zoll
Ich habe heute einen Brief vom Zoll erhalten, da ich die Rechnung für ein im Ausland belegtes Produkt vorlegen muss, um das Päckchen zu erhalten. Natürlich habe ich mir die im Brief mitgesendeten Informationen aufmerksam durchgelesen und dabei bin ich auf die Anmerkung gestoßen, dass die Zoll-Aufbewahrungsfrist für Sendungen bei 14 Tagen läge. Nach dem Auflauf dieser gingen die Artikel der Sendung in den Besitz der Deutschen Post über, steht dabei.
Für mich ist das nicht wirklich relevant, da ich die Sachen auf jeden Fall innerhalb der Frist abholen werde. Aber stimmt es wirklich, dass die Sachen dann juristisch gesehen in den Besitz der Deutschen Post übergehen? Sie ist ja nur eines von mehreren beteiligten Versandunternehmen bei einer internationalen Sendung, daher kommt mir das ein wenig seltsam vor.
Wenn es da drin steht, wird es schon stimmen. Irgendwas müssen die ja mit den ganzen Sachen machen, die nicht abgeholt werden. Und das wird aus diversen Gründen immer wieder der Fall sein (zum Beispiel allein schon weil manchen der Anfahrtsweg zu weit wäre).
Ich kann mich dunkel erinnern mal was über den Unterschied von Besitz und Eigentum gelernt zu haben. Demnach wäre die Deutsche Post dann zwar der Besitzer und kann vorrübergehend darüber bestimmen, was mit dem jeweiligen Gegenstand geschieht, aber nicht der Eigentümer. Denn der wäre dann in dem Fall derjenige, der den Gegenstand nicht abgeholt hat. Und der kann ihn auch jederzeit zurückfordern (theoretisch jedenfalls).
Oder Anders gesagt: was auch immer beim Zoll lagert ist im Besitz des Zolls. Sobald es woanders gelagert wird ist es dann in deren Besitz - in dem Fall die Deutsche Post. Die sagen also in dem Schreiben im Grunde nicht mehr aus, als dass sich der Lagerort ändert.
Was deine Theorie betrifft, dass ja auch andere Transportunternehmen beteiligt sind, so nehme ich an, dass immer das letzte Unternhemen, das am Transport beteiligt war, den Gegenstand erhält. Zum einen ist so gewährleistet, dass es möglichst in der Nähe des Eigentümers (also im Empfängerland) bleibt und zum anderen bekommen die anderen Unternehmen ja auch ihren Teil ab, wenn deren Zoll etwas übrig hat, was beispielsweise von Deutschlad in die USA geliefert wurde.
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