Droht Hartz 4 Empfängern der Umzug in kleinere Wohnungen?

vom 23.07.2010, 10:54 Uhr

Die Financial Time in Deutschland berichtet heute, das eine Kürzung der Wohnzuschüsse bei Hartz 4 Empfängern geplant sein soll. Anspruch könnte auf 25 Quadratmeter gesenkt werden. Zur zeit stehen einem alleinstehendem Leistungsbezieher 45 Quadratmeter Wohnraum zu. Eine Expertengruppe des Arbeitsministeriums sollen nun empfohlen haben, das die Kommunen die Mietkosten die sie Hartz 4 Empfängern bezahlen, selbst bestimmen sollen, damit es zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen kommt.

Die Senkung der Mietkosten halt ich persönlich für eine durchaus nicht dumme Idee. Leider habe ich, wie auch andere Leistungsbezieher immer wieder festgestellt, das gerade kleiner Wohnraum im Vergleich teuerer ist, als eine große Wohnung. Wenn ich mir hier so die Wohnungsangebote ansehe, kosten kleinere Wohnung in der Regel mehr als meine Wohnung, die zumindest preislich im momentanen Satz liegt. Außerdem muss dazu auch erstmal in der Menge kleiner Wohnraum vorhanden sein. Und wenn man auf Drängen der Ämter umzieht, tragen die ja in der Regel auch die Kosten. Was für mich nicht zu einer Senkung der Ausgaben führt, sondern erstmal zu einer Erhöhung. Mit dem Ergebnis, das nun vielleicht die Kosten für den Wohnraum übernommen werden, weil die Wohnung halt die passende Größe hat, aber preislich teuerer ist, als eine größere Wohnung.

Aber die Kosten für die Ersteinrichtung, die auch von den Ämter teilweise übernommen werden, könnten gesenkt werden. In einer Wohnung mit nur 25 Quadratmetern braucht man ja auch weniger Möbel. Beziehungsweise hat man einfach keinen Platz mehr, um mehr nötige Möbel aufzustellen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich finde diesen Vorschlag gar nicht verkehrt, zumindest vom Grundgedanken her. Wie sich die Umsetzung dann gestaltet, muss man dann schauen, falls diese Regelung ernsthafte Beachtung finden sollte und nicht nur ein Produkt des Sommerlochs ist.

Ich bin Student und suche gerade eine kleine Wohnung als Zweitwohnsitz in der Stadt, in der sich meine Uni befindet. Dabei habe ich schon klare Vorstellungen, unter anderem eben auch, dass die Wohnung nur ein Zimmer haben und sehr klein sein sollte. Ich wäre zu mehr als 90 Prozent meiner Zeit in dieser Wohnung, aber ich will und brauche einfach keine große Wohnung und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger unbedingt 40 oder 50 oder sogar noch mehr Quadratmeter zur Verfügung haben muss.

Mir ist schon klar, dass es von Seiten der Hartz-IV-Empfänger im Falle einer Durchsetzung dieser Idee massiven Protest geben wird. Ich habe schon ein paar Leute kennengelernt, die Hartz IV oder ähnliche Leistungen bezogen haben und dabei leider mehrfach festgestellt, dass der Wille gar nicht da ist, sich eine kleinere Wohnung zu suchen. Es wird nicht danach gesucht, was vielleicht notwendig ist, sondern danach, was man gerne hätte. Gezahlt wird ja nicht selbst, so dass dann auch das Maximale an Kosten ausgereizt wird.

Eine Bekannte von mir ist mehrfach umgezogen, unter anderem auch vor etwa drei Jahren. Sie lebte und lebt vom Amt und hatte damals, weil sie Kinder hatte, eine Wohnung mit über 80 Quadratmetern. Nun zog sie alleine um, ohne die Kinder. Sie suchte sich aber keine kleine Wohnung, sondern eine relativ große mit zwei Zimmern und größerer Küche. Ich habe sie dann gefragt, warum sie sich nicht eine kleinere und billigere Wohnung sucht. Ihre Aussage war, dass das alles nur "Löcher" wären, in denen man ja wohl kaum leben, sondern allenfalls hausen könnte.

Solche Erfahrungen habe ich nicht nur einmal gemacht. Ich habe auch schon die Aussage gehört, dass Ein-Zimmer-Wohnungen ja nichts mehr wären ab einem gewissen Alter und dass man mindestens zwei oder drei Zimmer benötigt. Bei so etwas kann ich wirklich nur den Kopf schütteln. Grundsätzlich mag die Einstellung in Ordnung sein, aber eben nur dann, wenn man komplett ohne staatliche oder anderweitige Hilfe seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Kleine Wohnungen sind manchmal sicher teurer als größere Wohnungen, allerdings werden hier oft Äpfel mit Birnen verglichen. Man kann doch kein hochwertig ausgestattetes Appartement in bevorzugter Lage mit einer größeren Wohnung in einem Hochhaus vergleichen. Aber genau das wird leider oft gemacht. Es gibt günstige kleine Wohnungen, sogar eine ganze Menge. Aber leider ist es ja so, dass man immer zuerst nach den Dingen sucht, die gegen die unliebsame Regelung sprechen, anstatt sich ernsthaft zu bemühen, etwas passendes (in jeder Hinsicht) zu finden.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich glaube, das Amt will weniger bei der Ersteinrichtung sparen, sondern allgemein an den Folgekosten - warum ist klar, man muss sich ja nur an ein Urteil des BVG erinnern, welches gar nicht einmal so alt ist und den Bund dazu verdonnert, die ALG II Sätze zu überarbeiten bzw. letztendlich zu erhöhen, da diese momentan lächerlich niedrig sind. Meiner Meinung nach hat das nur am Rande damit zu tun, ob Alleinstehende nun wirklich eine 25 oder eine 50 qm Wohnung brauchen.

ALG II besteht ja bekanntlich aus dem Lebenskosten- und dem Wohnkostenzuschuss. Was man jetzt macht, angesichts des nächsten großen Mühlsteins ist einfach nur umzuverteilen, sprich: Man spricht ALG II Empfängern einfach nur noch 25 qm Wohnraum zu und erhöht dafür die Leistungen - und letztendlich kommt es auf das gleiche raus aus Sicht des Bundes: Leistungen erhöht ohne Mehrausgaben durch eine simple Umverteilung.

Wenn man zugrundelegt, dass jeder Alleinstehende ALG II Empfänger 359 € pro Monat bekommt und ungefähr noch einmal ~350 - 380 € (im bundesweiten Schnitt) für die Wohnung macht das zusammen mal eben über 700 € an ALG II aus. Verringert man den Wohnraum von 45 auf 25 qm lassen sich mal eben 150 - 170 € pro Nase einsparen, die man dann zu großen Teilen auf die Regelleistung aufschlagen kann - und schon hat man mit einer Regelleistung von ~ 500 Euro die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht (über)erfüllt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich sehe da schon einen Unterschied, ob man sich bewusst für eine kleine Wohnung entscheidet oder ob man in eine kleine Wohnung ziehen muss, weil andere es verlangen. Ich kann verstehen, das große Wohnungen nicht von den staatlichen Leistungen bezahlt werden, sonst würde wohl bald jeder in einer Villa wohnen, übertrieben gesagt. Aber wenn nun jemand eine Wohnung hat, die sagen wir statt der 45 Quadratmeter die es zur Zeit gibt, halt 70 Quadratmeter groß ist und halt 100 Euro mehr kostet, als der Satz vorzieht, ist es schon ein Unterschied, ob derjenige nun in eine 45 Quadratmeterwohnung zieht oder in eine Wohnung die nur 25 Quadratmeter groß ist. Derjenige kann eventuell noch nicht mal was dafür, das er halt nun Leistungen beziehen muss. Und seine Möbel wird er mit Sicherheit nicht alle mitnehmen können. Wobei dann eventuell noch fraglich ist, ob er nicht einiges, was vorher halt platzmässig leicht reinpasste, komplett ersetzen muss, weil der Platz nicht ausreicht und dann hier mit die Erstausstattungshilfe wieder zuständig wäre.

Und zu den Preisen. Ich habe eine Wohnung, die von der Größe her über dem liegt, was ein Hartz 4 Empfänger haben darf. Aber preislich liegt sie im Rahmen. Die Ämter sagen, es ist günstiger mich hier wohnen zu lassen. Und ich hatte mich generell mal nach einer anderen Wohnung umgesehen, lange bevor ich nur auf die Idee kam, das ich mal irgendwelche Leistungen überhaupt beantragen müsste. Die lagen preislich alle über meiner und waren zum Teil nur halb so groß. Und ich glaube nicht, das wirklich soviel kleiner Wohnraum zur Verfügung steht, wie Bedarf besteht.

Deshalb geht für mich, die Rechnung von Subbotnik auch nicht auf. Kleiner Wohnraum ist nicht unbedingt günstiger. Hier liegen auch die kleineren Wohnungen mit dem Mietpreis in etwa in dem preislichen Rahmen, den auch ich zahle. Was eventuell günstiger wäre, sind die Strom- und Gaskosten. Wobei Strom gar nicht von den Ämtern übernommen wird und es für Gas feste Höchstsätze gibt. Das ein Hartz 4 Empfänger wirklich soviel heizen darf, wie er lustig ist, ist ein Ammenmärchen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



@ Little Sister:
Ich sehe die Hartz-IV-Thematik immer noch vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Übergangslösung handeln sollte, beziehungsweise handeln muss. Mir ist schon bewusst, dass es einige Leute in unserem Land gibt, die aus der staatlichen Unterstützung nie wieder herauskommen werden. Aber dennoch sollte dafür die Allgemeinheit nicht stärker belastet werden als unbedingt notwendig. Und bei Langzeit-Hartz-IV-Empfängern kann eine kleinere und billigere Wohnung durchaus schon einen deutlichen finanziellen Unterschied bedeuten.

Falls es größere Wohnungen gibt, die preislich sogar noch unter dem Niveau der angemessenen kleinen Wohnungen liegen, ist es natürlich nicht unbedingt sinnvoll, die Leistungsempfänger zu einem Umzug zu drängen. Die zu erwartenden Einsparungen aufgrund geringerer Heizkosten sind dann wohl zu gering, vor allem vor dem Hintergrund, dass in sehr vielen Fällen ja auch die Kosten des Umzuges übernommen werden. Diese müssen dann erst einmal kompensiert werden.

Das Beispiel von mir selbst, dass ich mir eine kleine Wohnung suche, sollte nur zeigen, dass es nicht schlimm oder unmenschlich ist, in einer kleinen Wohnung zu leben. Viele Leute, gerade auch Studenten, leben in kleinen Wohnungen und ich finde das durchaus zumutbar. Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse dann wieder normalisieren, kann man ja in eine größere Wohnung umziehen. Bis dahin sollte man wirklich alles bekommen, was wirklich (!) notwendig ist.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Klar soll es eine Übergangslösung sein. Fakt ist aber auch, das die meisten Hartz 4 Bezieher die Menschen sind, die gar nicht arbeiten können. Die meisten die in der Statistik geführt werden, sind Aufstocker, Kinder, alte Menschen, Behinderte, Rentner und kranke Menschen. Für die meisten von denen ist es keine Übergangslösung mehr, leider.

Du schreibst, du suchst eine Zweitwohnung am Studienort und die soll bewusst auch sehr klein sein. Frage an dich: Wenn du für deinen Erstwohnsitz hart gearbeitet hättest und da zu finanzstärken Zeiten drum gekämpft hättest und die müsstest diese Wohnung nun aufgeben und alle deine Sachen in eine Wohnung packen, die 25 Quadratmeter hat, würdest du das wirklich wollen? Wobei es da ja nicht mehr um wollen geht, sondern es wird verlangt, das du es tust. Würdest du dir da nicht auch eingeschränkt vorkommen?

Um bei mir als Beispiel zu bleiben. Ich wohne in meiner Wohnung seit weit über 15 Jahren. Habe damals einiges in die Wohnung reingesteckt. Ok hauptsächlich auch Sachen, die an sich mitgenommen werden könnten. Wenn ich aus meiner Wohnung raus müsste, hätte ich schon ein Problem damit, meine Sachen in einer Wohnung unterzubringen, die noch nicht mal halb so groß wie meine jetzige Wohnung ist. Und bevor nun jemand aufbrüllt, ich soll mir halt Arbeit suchen. Ich beziehe zur Zeit keine Leistungen aus dem Hartz 4 Topf und wenn ich sie beziehen würde, dann aus gesundheitlichen Gründen. Kurz gesagt, nicht arbeitsfähig. Ich finde nur, das irgendwo mal eine Grenze sein muss, bei Leistungskürzungen etc. Deshalb habe ich den Thread eröffnet.

Und zum Thema Wohnung suchen. Ich habe es nun mehrfach gehört, das sich andere um eine neue Wohnung bemühen. Gründe sind vorhanden, die einen Umzug rechtfertigen. Was ich da immer wieder höre, sie haben zum Beispiel zwei Wohnungen zur Wahl. Eine wäre größer als im Hartz 4 Regelwerk vorgesehen, aber günstiger. Die zweite Wohnung wäre zwar von der Größe her passend, kostet aber mehr. In allen Fällen durfte die größere Wohnung nicht genommen werden, mit dem Hinweis, die Wohnung darf nur x Quadratmeter haben. Sprich der Staat gibt bei einem Umzug lieber mehr Geld für die Miete aus, aber die Bezieher dürfen nicht mehr als den "angemessenen" Wohnraum haben.

Und sei mir nicht böse, aber wo ist der Sinn, wenn man einen Menschen zwingt, in eine kleine Wohnung zu ziehen, als Übergangslösung ( obwohl vielleicht vorher eine preislich passende Wohnung vorhanden war) und er bei Arbeitsbeginn dann zusätzlich anfangen muss, eine größere Wohnung zu suchen. Eventuell dann nur einen Zeitvertrag hat und danach wieder in Hartz 4 fällt und dann wieder umziehen muss?

Und was ist mit denen, die bereits in eine "passendere" Wohnung umgezogen sind in den letzten Monaten und nun wieder umziehen müssen, weil sich die Gesetze geändert haben und der Wohnraum, der bisher passte, nun zu groß ist?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ich wohne in Nrw, dort hat sich erst um 01.01 eine neue Regelung ergeben, dass man als Einzelperson 5qm mehr zur Verfügung bekommen soll, sprich: von 45 auf 50qm. Ich brauche nicht erwähnen, dass ich das Amt selber nicht dran hält. Und jetzt soll das Ganze revidiert werden? Das halte ich für Hohn. Nicht, weil 45qm oder weniger zu klein wären, sondern allein aus dem Grund, dass sich anscheinend zur Zeit keiner mehr wirklich in den ganzen Gesetzen, Ausnahmen und Einzelfalllösungen auskennt und man dann aber trotzdem noch Zeit hat, sich weitere sinnfreie und gegensätzliche Möglichkeiten auszudenken.

Wer sich auf dem Wohungsmarkt umsieht, wird tatsächlich erkennen, dass kleinere Wohnung auch nicht immer günstiger sind, teilweise sogar teurer. Zudem frage ich mich doch, wo wird die Grenze zwischen "einfach nur billiger" und menschenwürdig gezogen? Viele Menschen, die von Hartz4 leben, können ihren Alltag jetzt schon kaum noch finanzieren. Von Ausgaben ausser der Reihe gar nicht zu sprechen. Das Geld reicht, um sich zu ernähren, mehr sollte es auch nicht sein, vor allem aber auch nicht weniger! Die Preise für Gas und Strom steigen stetig, Gas wird zwar vom Amt übernommen, der Strombetrag jedoch nicht, so kann es kommen, dass ein Bedürftiger mehr als die Hälte seiner Hilfeleistung nur für den Strom ausgibt. Möchte er dann in eine kleinere Wohnung, weil er die Kosten senken will, ist er auch erstmal darauf angewiesen, dass das Amt diesen Umzug zahlt, denn sparen kann man von den Regelleistungen nicht. Verweigert das Amt die Übernahme der Kosten, steht man dumm da.

Willkürentscheidungen, Entscheidungen aufgrund von Symphathie, wissentliche Fehlentscheidungen, Vorenthalten von wichtigen Informationen, als das ist es, womit ein Leistungsbezieher täglich konfrontiert wird. Und das alles nur, weil Geld gespart werden soll. ich frage mich nur, ob dies das richtige Ende dafür ist. Dieser Vorschlag ist, wie ich gelesen habe, einer von etwa 200, die geprüft werden sollen, und zum Glück ist noch lange nicht klar, ob er weit kommt.

Ich denke, dass es ein grosser Unterscheid ist, ob man nun eine Zweitwohnung mit weniger Quadratmetern hat oder ob es meine Hauptwohung ist, die kaum grösser ist als eine Schuhschachtel. Klar, kann man es sich, wenn man nur will, überall gemütlich machen, aber wenn man bedenkt, dass ein ALG2- Bezieher sowieso fast nichts anderes kann, als zuhaus zu sitzen, denn für Unternehmungen fehlt schlichtweg das Geld, sollte diese Behausung auch eine angemessene Anzahl an Quadratmetern haben. Alternativ wäre es vielleicht angebracht, einfach Laufräder für Menschen zu konzipieren und diese den Bedürftigen zur Verfügung zu stellen, somit ist gewährleistet, dass man sich auch in den eigenen 4 Wänden ein wenig bewegen kann ;)

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Um jetzt mal vom "Ach die Welt ist so ungerecht und alle sind doof!" Gejammer wegzukommen und zurück zu den Fakten: Doch die Rechnung geht auf, zumindest wenn Du eben zugrundelegst, dass 25 qm gerechnet an einer 45 qm Wohnung weniger kosten als 45 qm.

Dass kleinere Wohnungen je nachdem günstiger sind steht außer Frage, nur in der Theorie wird eben der Durchschnittsmietpreis gerechnet, egal ob der bei 25 qm de facto einfach ansteigt oder bei 120 qm sinkt. Dazu kommt, dass je nach Region kleinere Wohnungen wiederum billiger sind, z. B. in Metropolregionen. Auf dem Land oder in vielen Regionen im Osten gilt das angesichts des Wohnraumüberschusses natürlich fast nie.

Dazu kommt, das Aufstocker und andere, die ALG II nur zusätzlich, aber nicht allein beziehen von diesen Regelungen bisher ausgegrenzt wurden (eben mit Rücksichtnahme darauf, dass sie sich ja bemühen).

ALG II Empfänger können nach dem BVG Urteil eben mit einer dicken Erhöhung (gemessen am jetzigen Hungerbetrag) rechnen - und diese will der Bund eben irgendwo kompensieren indem er andere Grundbezüge bzw. Regelleistungen senkt, so das ALG II Empfänger unter`m Strich genauso dastehen wie vorher.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Was in dem tollen Vorschlag auch nicht bedacht ist: Auf dem Land ist es teilweise aufgrund der Bauweise ganz schön knifflig eine Wohnung unter einer bestimmten Größe zu finden. Und ich würde wetten, das falls eine solche Lösung grad für die größeren Städte durchgedrückt würde, das der Preis für Wohnungen mit der Größe sprunghaft steigt.

Letztlich ist da eine Menge nicht mit bedacht: Die Umzüge müssen irgendwie gewuppt werden und nicht jeder hat die Möglichkeit seinen Umzug ganz ohne Hilfe zu schaffen (spätestens beim Transport wird Hilfe nötig, denn nur die wenigsten haben jemanden an der Hand, der einen Transporter besitzt). Vermutlich werden dann noch mehr Klagen eingereicht werden, denn die Hemmschwelle gegen Entscheidungen der ARGE zu klagen ist inzwischen selbst bei friedfertigen Zeitgenossen arge gesunken (Autsch, einen für die Wortspielkasse ...) Was ist mit denen, die keine neue Wohnung finden? Okay, wir haben keine Wohnraumknappheit, aber einen so großen Leerstand an Wohnungen in entsprechender Größe, die vom Mietpreis her in der gewünscht niedrigen Preisklasse liegen haben wir nun auch nicht.

Mir kommt es vor wie das große Sommertheater, obwohl ich inzwischen meine, das die bevorzugt jeden Blödsinn durchsetzen um Aktivität vorzutäuschen.

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» Nephele » Beiträge: 1047 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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