Haustüre abschließen in Mehrfamilienhäusern

vom 22.07.2010, 21:24 Uhr

A wohnt in einem 8 Parteienhaus. Dort steht ein großes Schild unten an der Haustür, dass man ab 20 Uhr die Haustür abschließen muss. Wenn A nun nach 20 Uhr Besuch bekommt, muss A aus dem 4. Stockwerk runter gehen und die Tür aufschließen. Und wenn der Besuch wieder geht, muss A mit runter um wieder abzuschließen. A ist das sehr lästig. Denn ungefährlich ist es ja auch nicht, wenn A mitten in der Nacht runter muss wenn ihr Freund oder anderer Besuch kommt oder wenn A ihn oder andere Besucher verabschiedet.

A hat mit dem Vermieter gesprochen. Der Vermieter begründet das damit, dass es Einbrecher schwerer hätten und es der Sicherheit der Mieter dient, wenn die Haustüre nach 20 Uhr verschlossen wird. Das sieht A ja schon ein. Aber A hat mit einem Bekannten gesprochen, der Feuerwehrmann ist und dieser meinte, dass in einem Mehrfamilienhaus eigentlich die Haustür nicht verschlossen werden sollte. Wenn ein Feuer ist, kann die Feuerwehr nicht schnell genug ins Haus und die Mieter nicht schnell genug raus.

Wie sinnvoll ist es also, wenn man in einem Mehrfamilienhaus die Haustür abschließt und es auch vom Vermieter vorgeschrieben wird? Wie kann man argumentieren, dass der Vermieter nicht mehr darauf besteht? Oder gibt es Abstriche bei der Versicherung, falls in das Haus mal eingebrochen wird, indem A wohnt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich denke, dass die Feuerwehr im Falle eines Brandes wirklich nicht so schnell im Haus sein kann, wenn die Türe abgeschlossen ist. Ich denke, dass es ausreichend sein sollte, wenn die Haustüre zu ist, ohne dass sie speziell auch noch abgeschlossen ist. Normalerweise haben Türen in Mehrfamilienhäusern immer Schnapper an der Türe, die man ja so einstellen kann über Tag, dass jeder ins Haus hineinkommt und die man abends dann immer so einstellt, dass man eben einen Schlüssel braucht, um in das Haus zu gelangen. So kenne ich das jedenfalls von meinen bisherigen Wohnungen.

Mal abgesehen davon, dass Einbrecher bei geschlossener aber nicht abgeschlossener Türe diese auch noch irgendwie überwinden müssen, hätte ein Einbrecher auch nicht viel davon, in ein Mehrfamilienhaus einzubrechen, da er dann immer noch die Wohnungstüren vor sich hätte, um irgendetwas klauen zu können. Fahrradkeller einmal ausgenommen.

Versicherungstechnisch sollte eine nicht abgeschlossene Tür nicht Sache der Mieter sein, sondern des Vermieters. Er hat für Schäden am Haus Sorge zu tragen. Wichtig für die Mieter ist, dass ihre eigene Wohnungstüre verschlossen ist. Inwieweit der Vermieter dann natürlich die Mieter verpflichten kann, die Hauseingangstüre abzuschließen, kann ich dir leider nicht beantworten.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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