Wie definiert und erkennt man Scheinselbstständigkeit?

vom 21.07.2010, 19:14 Uhr

Mich interessiert, was es eigentlich bedeutet, scheinselbstständig zu sein und woran man das festmacht? Beispiel: A hat ein Jobangebot von einer Werbeagentur B. Alles hört sich gut an, aber sie bieten A keine Festanstellung an, sondern die freie Mitarbeit. A müsste also einen Gewerbeschein beantragen und sich auch selbst krankenversichern.

Mal abgesehen davon, dass es dann keine Sicherheit gibt, macht A sich natürlich Gedanken, ob dies überhaupt rechtlich in Ordnung ist. B schreiben A dann auch die Arbeitszeiten vor, und das widerspricht einer freien Mitarbeit doch, oder?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Soweit ich weiß, gibt es die Beurteilung der damaligen Scheinselbständigkeit nicht mehr. Was der ehemaligen BfA jetzt noch für Möglichkeiten bleiben, weiß ich nicht, da könntest Du ja aber mal anfragen. Ob es sich wirklich um eine abhängige Beschäftigung handelt wurde früher ja anhand eines sehr umfangreichen Fragenkatalog festgestellt, sodass man wesentlich mehr Angaben zu einer Arbeit gebraucht hätte. Hier der Link zu den Kontaktdaten der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

Solltest Du Dich dort informieren, wäre ich Dir dankbar, wenn Du hier mal schreibst, wie heute da noch vorgegangen werden kann.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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