Freistellung bei Vorstellungsgespräch - Anspruch
Ich habe mal gehört dass man wenn man gekündigt wurde, auf die Freistellung einen Anspruch hat wenn man sich woanders vorstellen will. Meine Chefin meint ich sollte das gefälligst in meiner Freizeit machen und dass sie nicht daran denkt mir da frei zu geben.
Dabei mache ich das ja nicht aus freien Stücken sondern nur weil sie mir gekündigt hat. Was kann ich da tun, wisst ihr auf was ich mich da berufen kann wenn ich da frei brauche?
Der Anspruch besteht auf jeden Fall für dich. Soweit ich weiß findest du die Grundlage dazu im Betriebsverfassungsgesetz, wo genau kann ich dir aber auch nicht sagen.
Eigentlich besteht sogar Anspruch auf Freistellung für ein Vorstellungsgepräch, wenn man sich freiwillig beruflich verändern möchte. Aber mal ehrlich, das macht ja keiner. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, ist das ein Fall, den du dort mal vortragen solltest, das ist zwar nicht die feine englische Art, aber wenn du schon gekündigt bist ist es ja auch egal.
Ein solcher Anspruch (auch auf Bezahlung!) besteht tatsächlich und kann sich nicht nur aus möglichen Tarifbestimmungen ableiten. Das BGB bietet hierzu Paragraphen (616 und 629), aus denen sich dieses Recht ableiten lassen lässt. Die Bedingung hier ist dann auch nicht, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt. Vielmehr ist die Bedingung, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Völlig egal, ob der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen haben (natürlich erfolgt eine Kündigung nur schriftlich).
Schwieriger wäre es einen Anspruch abzuleiten, wenn das Arbeitsverhältnis von Beginn an nur zeitlich befristet war. Dann sollte man die Absicherung durch Tarifverträge haben. Denn ob im Fall einer befristeten Stelle die oben genannten Gesetzte greifen, kann ich nicht sagen.
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