Windows 7 Eula ignorieren - welche Konsequenzen?

vom 19.07.2010, 19:38 Uhr

Bei vielen aktuellen Computern, vor allem Netbooks ist nur noch die Starter-Edition von Windows 7 vorinstalliert. Der Grund dafür ist eine simple Abzockmasche von Microsoft: Die Software ist keine Vollversion und kann deshalb preiswerter abgegeben werden. Eingeschränkt ist beispielsweise die Möglichkeit der Personalisierung. Windows 7 Starter ist standardmäßig mit einem äußerst langweiligen Desktophintergrund ausgestattet. Sämtliche Windows internen Möglichkeiten, das Bild auf dem Desktophintergrund zu ändern, wurden von Microsoft deaktiviert. Da das blaue Hintergrundbild mit dem blauen Windowslogo so dröge ist, hofft man wohl dass viele User ein teures Upgrade erwerben wollen.

Nun könnte man sich natürlich denken, dass es für alle Probleme schon einen Hacker geben wird, der ein nettes Tool zur Abhilfe entwickelt hat. Dem ist natürlich auch hier so. Blöderweise kann man diese Möglichkeit nicht legal in Anspruch nehmen. Man hat nämlich bei der Installation von 'Windows wie immer die EULA akzeptiert und in Paragraph 8 der EULA steht ganz klar drin, dass man den Bildschirmhintergrund nicht ändern darf.

Es gibt im Internet einige Seiten mit Anleitungen, wie man diese Beschränkung umgehen kann. Bislang konnte ich aber noch nirgends finden, was es für Konsequenzen haben würde, wenn man eine EULA nicht einhält. Welche Konsequenzen wären in so einem Fall denn wahrscheinlich? Oder geht Microsoft hier gar nicht gegen Abtrünnige vor und setzt mehr auf Abschreckungstaktik? Und nicht zuletzt: Ist so ein Passus in einer Lizenz überhaupt rechtskräftig?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



trüffelsucher hat geschrieben:Bei vielen aktuellen Computern, vor allem Netbooks ist nur noch die Starter-Edition von Windows 7 vorinstalliert. Der Grund dafür ist eine simple Abzockmasche von Microsoft: Die Software ist keine Vollversion und kann deshalb preiswerter abgegeben werden.

Nein, der Grund dafür sind günstigere Netbooks für geizige Käufer, die kein Geld für die Vollversion ausgeben, aber sich gerne dafür strafbar machen wollen.

Wo ist das denn bitte eine Abzockmasche von Microsoft? Stellen die etwa schon neuerdings Netbooks und Computer her, hm? Oder was denkst Du wer aus Kostengründen hier nur die Starterversion installiert und vor allem für wen? Wenn ich mir ein Netbook oder Laptop kaufe ist da immer eine Vollversion dabei, aber das liegt wohl am fehlenden "Billigbillig" - Faktor. Nur dann sollte man sich halt auch nicht beschweren ;).

trüffelsucher hat geschrieben:Dem ist natürlich auch hier so. Blöderweise kann man diese Möglichkeit nicht legal in Anspruch nehmen.

Das hat nicht einmal etwas mit der EULA zu tun, sondern schon damit, dass hier eine lizenzierte, geschützte Software ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verändert wird. Oder anders: Ich kann mir auch eine Windowsversion zurechtcracken, wo es keine Abfrage der (somit integrierten) Seriennummer oder der EULA gibt - nur das macht´s auch nicht legal.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die Abzockmasche sehe ich in folgendem Verhalten begründet:

Geplant war von Microsoft von vornherein, dass Windows 7 Starter nur ermöglicht, dass man 3 Programme gleichzeitig auf einem Rechner laufen lassen kann. Diese absolut unzeitgemäße Einschränkung wurde dann zurück genommen und durch die Sperre ersetzt, dass man den Desktophintergrund nicht wechseln kann. Im Grunde sieht also jeder, der sich mit Computern einigermaßen auskennt, ob ein anderer die Billigvariante benutzt. Das ist im Prinzip meiner Ansicht nach genau der gleiche Effekt, als ob man auf ein Produkt groß den Namen eines Discounters schreibt. Jeder sieht, dass man preiswert gekauft hat und ein neuer Computer ist als Statussymbol dadurch schon mal etwas herab gewertet.

In Zeiten, wo man für viele Programme Skins erhält, um diese zu personalisieren, wirkt diese Einschränkung ziemlich albern. Oder übertragen ausgedrückt: Es ist total stillos, wenn man auf seinem Handy immer noch den Standardklingelton hat, der immer in der Werbung des Tarifanbieters vorkommt. Genauso abstoßend wirkt auf mich ein Desktop-Hintergrund in Blau mit Windowslogo. Aus früheren Zeiten weiß man zwar, dass Microsoft in den preiswerteren Versionen immer irgend welche Einschränkungen einbaut. Aber so eine Sperre der Personalisierung war bislang noch nicht vorhanden. Wer sich vorher nicht informiert hat, wird ganz schön überrascht. Denn wenn man eine Starter-Version kauft, rechnet man damit, dass alles drin ist, was man als Einsteiger gerne hätte und dass eben nur Funktionen fehlen, die eher etwas für erfahrene User sind, wie das Einrichten von Netzwerken etc.

Die meisten Netbooks, z. B. die Asus Eee-PCs werden meist nur mit Windows 7 Starter verkauft. Wer kein Linux nutzen möchte, hat kaum die Möglichkeit, das Gerät mit einem anderen Betriebssystem zu erhalten. Bei Netbooks anderer Hersteller und größeren Notebooks sieht das nicht ganz so dramatisch aus. Ich gehe aber davon aus, dass sich nicht alle absichtlich Geräte mit der Starter-Edition kaufen, weil man sich gerne strafbar macht, sondern weil man in der Regel recht uninformiert an so eine Kauf heran geht und dann erst im Nachhinein von dieser albernen Beschränkung erfährt.

Besonders bezeichnend ist auch, dass offensichtlich nicht mal die Gerätehersteller ihr Firmenlogo als Desktophintergrund anbringen dürfen. Es muss also wirklich bei dem Logo bleiben, das Microsoft vorsieht. Damit wäre die Schuldfrage meiner Ansicht nach geklärt, dass die Idee dazu nicht von den Geräteherstellern sondern von Microsoft ausging.

Wenn man sich ein Netbook kauft, entspricht man in der Regel einer gewissen Zielgruppe. Ein versierter Computeruser wird sich selten ein Netbook (als einzigen Computer) kaufen, da diese mit komplexen Anwendungen überfordert sind. Wer sich ein Netbook kauft, ist tendenziell eher der Otto-Normal-User, der den Computer zum Surfen und Mailen nimmt und nicht viel fragt. So einer ist natürlich potentiell ein gutes Opfer für so einen Verkaufstrick. Andererseits wäre es fast wie Perlen vor die Säue werfen, wenn man solche Leute mit einem High-End-Gerät ausstaffieren würde.

Da es Windows 7 Starter nur als OEM zu kaufen gibt, gehe ich davon aus, dass es unter dem Strich vermutlich billiger wäre, wenn man das Netbook ohne Betriebssystem kauft und nachträglich eine Windows 7 Home Premium kauft statt ein Netbok mit Starter Edition + Upgrade. Allerdings sind die Netbooks nur schwer ohne Software erhältlich. Naheliegend ist doch, dass Microsoft da gut verdient.

Der Mediaplayer, der bei der Starter-Edition dabei ist, spielt angeblich keine DVDs ab. Nun gibt es ja genügende Freeware, mit der man diese Beschränkung umgehen kann. Man installiert den Player, und alles läuft. Fraglich finde ich auch, ob das gemäß der EULA heute überhaupt noch legal ist. Andererseits frage ich mich, warum man jemandem vorschreiben kann, welche Multimediasoftware, die für jedes andere Betriebssystem als legale Freeware erhältlich ist, er sonst noch so auf dem Computer installieren darf.

Ähnlich gelagert ist es eben mit dem Desktophintergrund. Auch hier gibt es Software, die einfach auf dem Rechner installiert wird und das Aussehen des Desktops eben doch verändert. Ein Beispiel dafür ist diese Software. Man spielt sie einfach auf wie eine Player oder jede andere Software und Windows 7 erscheint in neuem Outfit. Dazu muss man vermutlich gar nichts hacken oder cracken.

Es ist natürlich schwierig, als juristischer Laie einen juristischen Text sinngemäß wieder zu geben, ich versuche es aber mal: Im Grunde untersagt einem Microsoft in der EULA, dass man sich über diese extra eingebauten Software basierten Sperren hinwegsetzt. Der Grund ist wohl, dass Microsoft einfach nicht erlaubt, dass man sich über softwarebedingte Beschränkungen hinweg setzt, auch wenn es technisch sehr simpel ist. Es steht auch im Klartext so drin, dass man eben nicht den Bildschirmhintergrund personalisieren darf. Wer es im exakten 'Wortlaut lesen will, sollte sich die EULA hier herunterladen, um ungewollte Missverständnisse zu vermeiden. Man muss lediglich in die Suchmaske eingeben, um welche Betriebssystemvariante es sich handelt.

Der Zweck von diesem Thread war nicht zu jammern, sondern eher ein Interesse daran, was rein hypothetisch passieren würde, wenn X ein Programm wie das von Stardock installiert, den Desktop verändert und möglicherweise dabei von Microsoft dabei erwischt wird. Bekanntlich bauen ja moderne Windowsversionen regelmäßig eine Verbindung zum Hersteller auf und tauschen Daten aus.

Es wäre schon interessant zu Wissen, ob es solche Fälle schon gab, oder ob Microsoft Ankündigungen verlautbaren lassen hat, was bei solchen Verstößen zu tun gedacht wird. Außerdem frage ich mich schon, inwieweit Microsoft da einfach so so handeln kann? Es wird ja auch immer wieder behauptet, dass in Deutschland diese EULAs eigentlich gar nicht rechtskräftig seien, da man sie in der Regel erst nach dem Kauf der Software bekommt. In wie weit das allerdings stimmt, kann ich als Laie eben nicht beurteilen.

Als nächstes drängt sich eben auch die Frage auf, ob man überhaupt auf Windows 7 Starter eine Freeware-Player wie VLC legal installieren dürfte, da der ja letztlich auch eine softwarebedingte Begrenzung umgeht, genau wie letztlich jede andere Software, die ich installiere, die eine Funktionalität bietet, die vorher nicht vorhanden war.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Das ändert aber überhaupt nichts daran, dass dieses Vorgehen von Microsoft völlig in Ordnung und keine Abzockmasche ist - so gesehen ist jede Trial Version eine Abzocke und Windows Starter ist kaum etwas anderes. Wenn man sich dadurch eingeschränkt fühlt kauft man eben eine Vollversion und fertig. Denn

trüffelsucher hat geschrieben:Denn wenn man eine Starter-Version kauft, rechnet man damit, dass alles drin ist, was man als Einsteiger gerne hätte und dass eben nur Funktionen fehlen, die eher etwas für erfahrene User sind, wie das Einrichten von Netzwerken etc.

eine Windows Starter Version ist, worauf auch ausdrücklich (seitens Microsoft) hingewiesen wird, keine echte Vollversion, sondern im Grunde eben nur eine erweiterte Demo bzw. damit überhaupt ein Betriebssystem auf dem Rechner ist anstatt gar keinem. Nicht umsonst heißt die unterste Stufe der "echten" Windows Versionen Basic - und hier kann man davon ausgehen, dass man die Basis hat um mit dem Rechner richtig zu arbeiten (und dann eben aufsteigend: Premium, Professional, Ultimate und für Unternehmen: Enterprise).

Starter sagt ja auch nichts anderes aus als das man damit mit dem Rechner "starten" kann etwas zu machen, aber nicht dass es bis zum Zieleinlauf reicht (übertrieben gesagt) und wenn man Lust auf mehr hat und das Ende sehen will muss man eben upgraden.

Und wie gesagt: Die Schuld liegt nicht bei Microsoft, sondern beim Hersteller / Händler bzw. letztendlich beim Kunden, ob der 40 - 60 Euro mehr ausgeben möchte oder nicht. Für den Aufpreis gibt´s ja auch schon oft eine Home Basic bzw. sogar Premium Version zum Kauf mit dazu (je nach Händler / Hersteller).

trüffelsucher hat geschrieben:Die meisten Netbooks, z. B. die Asus Eee-PCs werden meist nur mit Windows 7 Starter verkauft.

Offiziell wegen des angeblich schlankeren Windows (= Quatsch), inoffiziell eben, damit der EEE weiterhin so günstig ist. Denn leistungsmäßig gleichwertige Netbooks mit Home Premium gibt´s ja schon eine Ecke weiter für nur ein paar Euro mehr.

trüffelsucher hat geschrieben:Wer kein Linux nutzen möchte, hat kaum die Möglichkeit, das Gerät mit einem anderen Betriebssystem zu erhalten.

Doch, hier z. B. und auch anderswo wird immer schön auf das Windows 7 Anytime Upgrade Home Premium verwiesen.

trüffelsucher hat geschrieben:Ich gehe aber davon aus, dass sich nicht alle absichtlich Geräte mit der Starter-Edition kaufen, weil man sich gerne strafbar macht, sondern weil man in der Regel recht uninformiert an so eine Kauf heran geht und dann erst im Nachhinein von dieser albernen Beschränkung erfährt.

Dann wird das Update eben teurer und ich gehe nicht davon aus, dass man sich gerne strafbar machen möchte beim Kauf. Aber dann, wenn man eine unliebsame Sperre lieber aushebeln möchte statt mehr zu bezahlen. Denn: Man kann jederzeit upgraden, wenn man das Interesse an einer voll nutzbaren Version hat.

trüffelsucher hat geschrieben:Besonders bezeichnend ist auch, dass offensichtlich nicht mal die Gerätehersteller ihr Firmenlogo als Desktophintergrund anbringen dürfen. Es muss also wirklich bei dem Logo bleiben, das Microsoft vorsieht. Damit wäre die Schuldfrage meiner Ansicht nach geklärt, dass die Idee dazu nicht von den Geräteherstellern sondern von Microsoft ausging.

Aha, und wenn andere Hersteller ab Werk aus nicht das Händlerlogo auflackieren, ist das dann deren Schuld und nicht der Händler, die für individuelle Werbemöglichkeiten nicht mehr ausgeben wollen? Das ist doch Quatsch, Microsoft verkauft hier ein extrem standardisiertes Produkt, deshalb ist es auch billiger als das Basisprodukt, wo Hersteller eben ohne Probleme ihre eigenen Logos einbringen können! Weniger Individualität, geringerer Preis. Und im Gegensatz zu den maximal 3 Programme gleichzeitig ist die Gestaltung des Desktops (umfasst ja auch noch andere Sachen) kein kritischer Faktor hinsichtlich der Nutzbarkeit, sondern nur was das persönliche Design angeht.

trüffelsucher hat geschrieben:Ein versierter Computeruser wird sich selten ein Netbook (als einzigen Computer) kaufen, da diese mit komplexen Anwendungen überfordert sind. Wer sich ein Netbook kauft, ist tendenziell eher der Otto-Normal-User, der den Computer zum Surfen und Mailen nimmt und nicht viel fragt.

Umgedreht wird ein Schuh draus: Netbooks sind so wie andere Spezialhardware wie etwa HTPCs, Nettops, NAS / NAT usw. Produkte für Nerds und Geeks, eben technisch versierte User. Nicht umsonst kaufen die meisten Otto-Normal-User Desktop PCs oder eben äquivalente Laptops / Notebooks als Desktop Ersatz (mit einer ähnlichen Ausstattung) und diese Spezialhardware gehört daher auch nicht in das Massensegment von Elektronikdiscountern.

trüffelsucher hat geschrieben:wenn man das Netbook ohne Betriebssystem kauft und nachträglich eine Windows 7 Home Premium kauft statt ein Netbok mit Starter Edition + Upgrade. [...] Naheliegend ist doch, dass Microsoft da gut verdient.

Ja, aber kein Mensch kauft zusammengestellte Hardware ohne OS, selbst Spezis nicht, obwohl die es sich ja eher wünschen müssten. Liegt wohl am Grab & Go Prinzip ;). Klar verdient Microsoft, aber eben mit den Upgrades. Die Starter Versionen sind mehr oder weniger ein reiner Schachzug gegen Linux und kosten angeblich weniger als 30 Dollar (und das ist noch eine eher hohe Schätzung) bis mutmaßlich nichts - Microsoft verdient damit im Grunde nichts, die Starter Versionen sollen nur Nutzer davon abhalten, wenn sie eh kein Betriebssystem haben, auf Linux umzusteigen und lieber erst einmal mit Windows rumzuspielen, um dann aus Gewohnheit / Faulheit das teurere Upgrade durchzuführen für alle Funktionen (halt wie bei Shareware).

Die Starter Versionen wurden schließlich in erster Linie als billige Ableger für Dritt-Welt-Länder und Schwellenländer entwickelt, wo OpenSource Lösungen (wie eben Linux usw.) aufgrund der nicht vorhandenen Kosten teuren Lizenzprogrammen vorgezogen wurden. Da der Marktanteil gerade bei den großen Wachstumsmärkten wie (Süd)Afrika, Indien und Brasilien von Linux & Co teilweise über 50 % lag sah man sich hier zum Handeln gezwungen um noch einen Fuß in die Tür zu bekommen und den Markt wieder zurückzuerobern bevor da noch einer merkt, dass man keine Bezahlsoftware braucht.

trüffelsucher hat geschrieben:Man installiert den Player, und alles läuft. Fraglich finde ich auch, ob das gemäß der EULA heute überhaupt noch legal ist.

Hier haben verschiedene Gerichte entschieden, dass man Wahlfreiheit bei der zusätzlichen Software (über das Betriebssystem hinaus) hat - nur der Desktop gehört eben zum Betriebssystem ;).

trüffelsucher hat geschrieben:Der Zweck von diesem Thread war nicht zu jammern, ...

Gut, klang für mich in der ersten Lesart stark nach "lieber illegaler Unlock als mehr bezahlen".

trüffelsucher hat geschrieben:Bekanntlich bauen ja moderne Windowsversionen regelmäßig eine Verbindung zum Hersteller auf und tauschen Daten aus.

So wie auch diese, solang man es nicht unterbindet. Ansonsten tritt das übliche Szenario in Kraft: Man wird von Microsoft gesperrt - spätestens dann kann man sich also eine vollwerwertige Version kaufen. Der Ban seitens Microsoft kann Systemfunktionen blockieren bzw. das System um "Sonderfunktionen" wie bei gecrackten erweitern und man ist in der Regel mindestens von den häufigen (Sicherheits)Updates (da diese eine gültige Version erfordern) ausgeschlossen. Gerade bei einem gerne gewähltem Ziel wie Windows wohl der weitaus schlimmere Part als irgendein mahnendes PopUp.

trüffelsucher hat geschrieben:Als nächstes drängt sich eben auch die Frage auf, ob man überhaupt auf Windows 7 Starter eine Freeware-Player wie VLC legal installieren dürfte, da der ja letztlich auch eine softwarebedingte Begrenzung umgeht, genau wie letztlich jede andere Software, die ich installiere, die eine Funktionalität bietet, die vorher nicht vorhanden war.

Siehe oben: Man tauscht eine Zusatzsoftware gegen eine andere aus. Im Grunde, siehe andere Entscheidungen (Browser, MediaPlayer , darf Microsoft diese Zusatzprogramme nicht als festen Bestandteil ausliefern darf.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Der zentrale Punkt ist doch: Warum kann man eine Sache nicht so nennen, dass von Anfang an klar ist, was in der Packung drin steckt? Wozu immer dieser dämliche Euphemismus, der die Leute verarscht und hinters Licht führt? Oder übertragen gesagt: Warum muss man ein Altersheim beschönigend Seniorenresidenz nennen und hinter den Türen vergammeln die Alten dann doch vor sich hin, weil zu wenig Personal da ist?

Warum also muss man eine Trial-Version "Starter" nennen? Was spricht dagegen offen und klar zu sagen, dass das eine Demo-Version oder Test-Version ist? Da wüsste jeder Kunde auf den ersten Blick, wo er dran ist. So aber nicht. Das eben ist für mich Abzocke, wenn man letztlich nicht das im Einkaufkorb hat, wovon man vorher ausgegangen ist.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Weil eine "erweiterte Trial" Version eben nichts anderes als eine Starter Version ist - halt etwas mit dem man die ersten Gehversuche machen kann. Es gibt ja auch genug andere Softwareprodukte mit dem Zusatz Starter, nicht nur von Microsoft.

Und es ist eben keine reine Trial, sondern eine erweiterte, somit eine Starter Version. Die Trial Version heißt eben Trial, da sie zeitlich limitiert ist. Und wo soll das denn Abzocke sein, wenn der Händler, der das Notebook vertreibt statt einem vollwertigem Windows aus Kostengründen eine für Schwellen- und Dritte-Welt-Länder beilegt? Windows macht ja offiziell kein Geheimnis draus, was sie damit anbieten - nur werden (wenn schon, denn schon) hier seitens der Händler vielleicht ein paar Infos direkt nicht weitergegeben.

Genauso zum Einkaufskorb: Wenn ich einen "Porsche" kaufe bekomme ich beim Boxster auch etwas völlig anderes als beim 911er. Da sagt mir auch keiner: "Der Boxster ist aber nur die Sparversion für Möchtegerns und der 911er die echte Penisverlängerung...". Es ist doch als Kunde auch meine Pflicht, mich irgendwo nicht nur auf einen Verkäufer zu verlassen, der sowieso in erster Linie nur mein Geld will - siehe das etwas hinkende Beispiel: Wenn ich mir ein Auto usw. kaufe informiere ich mich ja auch vorher, um den Kauf nachher nicht bereuen zu müssen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


trüffelsucher hat geschrieben:Sämtliche Windows internen Möglichkeiten, das Bild auf dem Desktophintergrund zu ändern, wurden von Microsoft deaktiviert. Da das blaue Hintergrundbild mit dem blauen Windowslogo so dröge ist, hofft man wohl dass viele User ein teures Upgrade erwerben wollen.

Einfach nur den Desktophintergrund nicht ändern zu können und deswegen ein teures Upgrade zu erwerben. Sorry, wer so viel Wert auf ein bisschen Klicki-Bunti legt, der muss einfach mit einem kostenpflichtigen Upgrade bestraft werden. Auch die anderen fehlenden Optionen sind jetzt nicht so wichtig als dass ich bei einem Netbook nicht darauf verzichten kann.

Was den Namen betrifft, so finde ich diese Versionsbezeichnung nicht mehr oder weniger aussagekräftig als die ganzen anderen Versionsbezeichnungen. Das ist bei Microsoft und auch anderen Herstellern nun mal so. Und wirklich irreführend ist Starter-Version auch nicht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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