Darf ein Fahrlehrer mit dem Handy telefonieren?

vom 10.07.2010, 21:57 Uhr

Wie ich hier schon geschrieben habe Fahrschüler geblitzt - Wer bekommt die Strafe? Ist Fahrschüler A geblitzt worden, während der Fahrlehrer B mit dem Handy telefoniert hat. Der Fahrlehrer B ist doch bei einer Fahrstunde Teilnehmer im Straßenverkehr und normalerweise ist es doch verboten als Teilnehmer im Straßenverkehr mit dem Handy zu telefonieren.
Gilt das Handyverbot in dem Fall auch für Fahrlehrer B oder nur für Fahrschüler A? Da der Fahrlehrer B ja nicht auf dem Foto zu sehen sein wird als Beifahrer wird der Beweis kaum möglich sein, weil B wohl abstreiten wird telefoniert zu haben. Oder kann A beim Straßenverkehrsamt fordern, dass man auch den Fahlehrer B auf dem Foto sichtbar macht?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Gilt das Handyverbot in dem Fall auch für Fahrlehrer B oder nur für Fahrschüler A?


Wie ich in dir ein deinem anderen Thema schon geschrieben habe, ist Fahrlehrer B während einer Fahrstunde der eigentliche Führer des Autos. Deswegen gelten für ihn die gleichen Regeln, wie wenn er selbst direkt am Steuer sitzen würde. Dadurch ist es ihm natürlich auch verboten mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Wie der Fahrer eines Fahrzeugs muss auch der Fahrlehrer während der Fahrstunde eine Freisprecheinrichtung benutzen, wenn er telefonieren muss.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^