Der Zoll - Was tun wenn er bei Geschenken zuschlaegt?

vom 06.07.2010, 08:33 Uhr

Hi,

also ich bin derzeit im Urlaub und kehre auch bald wieder zurueck. Aber ich habe mir auch genug Sachen gekauft, bzw. geschenkt bekommen.

Nun denke ich mir aber, dass der Zoll kontrollieren und evtl. Steuern fordern wird. Aber wie verhaelt es sich wenn es sich um Geschenke handelt? Normalerweise muss man ab 175 Euro Steuern zahlen, wenn ich mich recht erinnere. Allerdings beruht sich diese Summe auf den Preis den man im besuchten Land bezahlt hat. Und ich habe nichts bezahlt und weiss somit eben auch nicht den Preis.

Eine weitere Frage haette ich bezueglich CDs/DVDs. Gefaelschte Artikel von beruehmten Interpreten habe ich mir nicht gekauft. Ich habe mir lediglich CDs und DVDs von Kuenstlern gekauft, die im besuchten Land populaer sind. Und die kennt in Deutschland keiner... Nun sind diese CDs/DVDs aber gebrannt (und ich weiss nicht ob es sie ueberhaupt so als "normale" CDs/DVDs gibt). Wuerde der Zoll hier evtl. Steuern, Abgabe der Ware oder gar Bussgeld fordern?

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» h4wX » Beiträge: 1875 » Talkpoints: 1,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Zunächst kommt es darauf an, von wo Du wieder nach Deutschland einreist und auch, wie alt Du bist. Die von Dir genannte Grenze von 175 Euro gilt für Personen bis 15 Jahre. Ältere haben Freigrenzen von 430 Euro (bei See- bzw. Flugreisen) bzw. 300 Euro.

Dabei spielt es in der Regel auch keine Rolle, ob die Ware, die Du einführen möchtest, selbst gekauft oder Dir geschenkt wurde. Wäre ja dann auch recht einfach, immer zu behaupten, dass man das neue iPad geschenkt bekommen habe und deshalb keine Gebühren zahlen müsse. Wenn der Wert nicht bekannt oder ersichtlich ist, wird im zweifelsfall geschätzt (wobei meine persönliche Erfahrung ist, dass eher zu hoch geschätzt wird).

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hi,

also bei der Altersgrenze von 15 Jahren bin ich schon drueber, von daher wird es dann wohl 430 Euro als Grenze fuer mich geben. Diese ueberschreite ich auf jeden Fall nicht. Aber gilt denn dieser Betrag fuer eine komplette Familie oder nur fuer eine einzelne Person.

Ich habe bloss 15-20 T-Shirts (neu, aber alle unterschiedlich und auch fuer den Eigengebrauch gedacht) derselben Marke geschenkt bekommen , welche aber in Deutschland nicht bekannt ist. Die Marke ist ueberhaupt gar nicht bekannt, im Internet findet man dazu nur 1 oder 2 Seiten, die auch keine Auskunft ueber Preise und Hersteller geben. Die Marke ist eben eher eine lokale. Daher weiss ich auch nicht, ob ich hier irgendwelche Gebuehren zahlen muss.

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» h4wX » Beiträge: 1875 » Talkpoints: 1,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Freibetrag gilt pro Person, insofern kann man normalerweise auch die Waren splitten (d.h. jeder führt sozusagen eine gewisse Menge bzw. Anzahl an Artikeln ein).

Bei der doch verhältnismäßig großen Anzahl an T-Shirts kommt es halt darauf an, dass die Zöllner nicht von einer Art gewerbmäßigen Einfuhr ausgehen. Deshalb wäre es natürlich von Vorteil, wenn die Shirts schon getragen wären und nicht etwa noch die Schildchen dran hätten. Und was den Wert bzw. seine Berechnung anbelangt: In der Regel wird halt dann vom Zöllner Pi mal Daumen gerechnet, also er veranschlagt nach Gutdünken einen Wert für ein T-Shirt.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn Du Neuwaren aus dem Ausland einführst, dann spielt es hinsichtlich des Zolls keine Rolle, ob die Ware geschenkt oder gekauft wurde. Schließlich kann das der Zöllner kaum kontrollieren. Daher wird hier der ausstehende Zoll nach einem Schätzwert ermittelt, wobei der Zoll hier durchaus genaue Quellen hat. Was natürlich nicht davor schützt, dass man die Waren doch ein paar Prozentpunkte zu hoch eingeschätzt bekommt.

Die Gefahr für eingeführte Neuwaren keine Steuern zu zahlen sinkt übrigens, wenn man keine Originalverpackung mit einführt. Jedenfalls ist dann ein Verdachtsmoment weniger vorhanden. Dennoch kann natürlich die Frage aufkommen, woher das Gerät ist bzw. ob es im Urlaubsort eben gekauft wurde. Hier empfiehlt es sich übrigens dringend, nicht zu lügen!

Was die CDs angeht, kann man natürlich trotzdem Pech haben. Denn genau genommen sind es immer Raubkopien. Wobei hier sicher ein Unterschied gemacht wird, ob man z.B. drei CDs mit sich führt, oder aber drei Spindeln mit jeweils 50 Datenträgern. Man sollte sich zwar nicht immer auf den gesunden Menschenverstand verlassen (das kann man nämlich auch nicht), aber die Zöllner allgemein für dumm verkaufen zu wollen, wäre auch definitiv unklug!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich würde mir die CDs rippen und auf meinen MP3 Player laden. Das vermeidet auf jeden Fall Stress mit den Behörden. Zu Hause kannst Du das ja wieder auf CDs brennen. Der Verlust ist ja da eh nicht groß, wenn es vorher schon Rohlinge waren und keine aufwändig bedruckten CDs.

Wenn man die T-Shirts alle einmal trägt und am besten als Schmutzwäsche in den Koffer packt, gibt es erfahrungsgemäß am wenigsten Stress mit den Kontrollen. Erstens wühlt kein Beamter gerne in miefenden Klamotten. Zweitens fällt hier der Beweis recht leicht, dass man keine Neuwahre einführt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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