Mutter krank- zu Lebzeiten Vormund der Kinder bestimmen?
A hat 3 Kinder und ist sehr krank und wird wohl in den nächsten Monaten sterben. A ist alleinerziehende Mutter und würde gerne alles regeln, bevor sie stirbt. Ihre Kinder, die seit einigen Monaten wohl kaum Kontakt mit dem Vater haben sollen nicht in ein Heim. Sie hat Bekannte und Freunde, die auch die Vormundschaft der Kinder übernehmen würden. Allerdings ist A sich nicht sicher, ob sie einfach bestimmen kann, wer die Kinder nach ihrem Ableben bekommt.
Kann A noch so lange es ihr einigermaßen gut geht bestimmen, wo die Kinder weiterhin aufwachsen sollen? Sollte A sich da mit dem Jugendamt in Verbindung setzen oder muss sie zu einem Notar um ihren letzten Willen dort zu beurkunden. Kann A sicher sein, dass ihrem Wunsch auch nachgekommen wird? Der Vater hat kein Sorgerecht. Das wurde ihm aberkannt (die Gründe weiß ich nicht). Hat er trotzdem als leiblicher Vater der Kinder von A ein Mitspracherecht?
Soweit mir bekannt ist, wird wohl ohne schriftlich festgelegten Willen von A erstmal der Kindesvater der erste Ansprechpartner für die Behörden sein. Auch wenn ihm das Sorgerecht einmal aberkannt worden ist, so können die Gründe dafür ja heute nicht mehr vorliegen.
Also wäre es für A sinnvoll, wenn sie ihre Lage erstmal beim Jugendamt schildert und sich dort beraten lässt. Diese werden ihr dann auch sagen ob es reicht, wenn die zukünftigen Pflegeeltern schonmal vorstellig werden sollen. Denn es wird da vom Jugendamt schon sorgfältig geprüft, ob diese Person insgesamt auch geeignet sind und ob auch der Wohnraum entsprechend für die Aufnahme der Kinder vorhanden ist.
Ich würde auch sagen, dass A sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen soll. Eine Bekannte von mir ist kurz vor ihrer zweiten Eheschließung an plötzlichen Herztot gestorben und da hat auch der Kindsvater (erster Ehemann) das Sorgerecht bekommen, obwohl er sich jahrelang nicht um die Kinder gekümmert hat und der Verlobte der Verstorbenen sowie meine Freundin sich damals um die Vormundschaft und den Aufenthalt der Kinder bemüht hatten. In dem Fall hatte die Frau keine Chance noch vorher etwas in ihrem Sinne zu regeln, A sollte also alle zur Verfügung stehenden Wege ausschöpfen.
Über ähnliches habe ich mir neulich auch meine Gedanken gemacht. Meine Frage ist zwar nicht ganz gleich, aber ich poste sie trotzdem mal in diesen Thread, weil es ja auch um Sorgerechtsregelungen beim Tod der Eltern geht: Wenn nun beide Eltern sterben, können sie dann irgendetwas regeln und z.B. veranlassen, dass ein bestimmtes Großelternpaar, Geschwister oder Paten das Sorgerecht erhalten? Denn da ist ja dann kein anderer Elternteil mehr, der Ansprüche geltend machen könnte. Natürlich immer vorrausgesetzt, dass das Jugendamt die vorher ausgewählten Personen für geeignet hält.
Ich würde in dem Fall meinen ersten Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht gehen! Es ist nicht die Aufgabe des Jugendamtes, sich mit solchen Fragen auseinander zu setzen und die Mitarbeiter dort können höchstens Erfahrungswerte bekunden, wie das bei anderen Eltern mal ablief, aber keine juristische Beratung geben.
Abhängig davon, warum dem Vater das Sorgerecht entzogen wurde wird hier auch die Entscheidung vor Gericht nach dem Tod der Mutter ausfallen. Aber wie und was da nun konkret sein wird, kann man ohne nähere Details sowieso nicht einschätzen.
Wenn die Mutter nur eine Erklärung beim Notar verfasst, kann der Kindsvater auch dagegen klagen. Es ist fraglich, ob man auch einen Anwalt beauftragen kann, dass er nach dem Tod der Mandantin deren Willen vertritt? Vielleicht geht das ja. Ansonsten kann der Anwalt einen aber konkret beraten, wie man dafür sorgt, dass die Interessen der Kinder bestmöglich vertreten werden, ob das nun mit einem Vormund geht oder ob man einen "Anwalt des Kindes" bestimmen kann.
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