Privatverkauf mit Rechnung - Daten entfernen?

vom 04.07.2010, 17:18 Uhr

Person A möchte ihr Handy, was sie vor einem halben Jahr gekauft hat über Ebay verkaufen. Das Handy hat 2 Jahre Herstellergarantie, was auf der Rechnung auch ausgewiesen ist. Die Rechnung würde A dann auch mitliefern und auch wenn sie das Handy bei Ebay einstellt mit reinschreiben, dass die Rechnung vorhanden ist und mitgeliefert würde.

Nun steht auf der Rechnung neben A`s Bankverbindungsdaten auch die Adresse und die Kundennummer von A. Diese möchte A nicht unbedingt offen mitliefern, weil sie Missbrauch fürchtet.

Nun meine Fragen. Kann A überhaupt die Rechnung auf einen Dritten übertragen? Kann man die Garantie mitverkaufen? Oder ist die Garantie hinfällig, wenn A das Handy an Dritte weitergibt? Müsste A nicht im Falle eines Defekt die Garantie selber in Anspruch nehmen oder kann der Käufer das auch machen? Ist die Garantie übertragbar? Was macht A mit den Daten auf der Rechnung? Kann sie diese einfach entfernen bzw. schwärzen? Ist dann die Rechnung auch noch gültig?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Da eine Garantie ja nicht für den Käufer gilt sondern sich auf das Gerät bezieht, ist diese natürlich mitzuverkaufen. Wobei das für A ja keine Pflicht ist. Es würde nur den möglichen Erlös sicher steigern helfen. Immerhin würde ein Käufer so eine gebrauchte Ware mit Herstellergarantie bekommen, was ein bisschen was an Sicherheit bringt. Und das kostet dann eben extra bzw. ließe sich entsprechend von A bepreisen.

Aber wenn A natürlich die Rechnung so gestaltet bzw. manipuliert, dass der Verkäufer oder Hersteller den Verkauf gar nicht mehr reproduzieren könnte, dann bringt auch die Rechnung als Garantienachweis kaum was. Wobei es sicher kein Problem sein sollte, die Adressdaten zu schwärzen. Denn die braucht es wirklich nicht, um nachzuweisen, wann das Gerät gekauft bzw. verkauft wurde.

Bei allen anderen Daten bin ich mir schon nicht mehr sicher. Evtl. genügt die Rechnungsnummer aber auch ohne die Kundennummer. Wobei ich hier eine Gefahr für Missbrauch eher gering einstufen würde. Denn immerhin kann ein Käufer allein mit Hilfe der Kundennummer nicht auf den Namen oder die Anschrift schließen. Außerdem kommt noch hinzu, dass die Kontaktdaten von A dem Käufer auf Grund des abgeschlossenen Kaufvertrags sowieso bekannt sind.

Daher würde ich an As Stelle tatsächlich dafür Sorgen, dass die Garantie Bestandteil des Verkaufs ist bzw. wenn der Preis eben entsprechend enttäuschen ist und A nach wie vor Datenmissbrauch fürchtet, kann A es aber auch lassen. Es ist schließlich nicht verpflichtend, diese mitzugeben. Wobei ich wieder als Käufer schon gerne einen Kaufnachweis haben wollen würde, wenn ein Gerät explizit als so jung und praktisch neuwertig verkauft wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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