Ab wann Urlaub nach Elternzeit möglich?
Person A war etwa 3 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt (Vollzeit = 40 Stunden pro Woche), war dann schwanger und hat ein Baby bekommen. Sie hat dann nach dem Mutterschutz gleich auch Elternzeit genommen und zwar solange wie sie auch Elterngeld bekommen hat, also genau ein Jahr. In diesem Jahr war Person A zuhause und hat nicht gearbeitet. Als ihr Baby dann seinen ersten Geburtstag gefeiert hat, ist Person A wieder in ihrem bisherigen Betrieb arbeiten gegangen.
Nun hat A genau 5 Monate wieder gearbeitet (inzwischen arbeitet sie nur noch 20 Stunden pro Woche) und hat nun einen 3-wöchigen Urlaub eingetragen. Der Urlaub, den sie eingetragen hat, ist dieses Jahr nur zu diesem Zeitpunkt möglich, da ihr Mann beruflich ebenfalls an diese 3 Wochen gebunden ist.
Nun kam neulich ihre Chefin und meinte, dass sie ja den Urlaub noch gar nicht hätte nehmen dürfen, da sie ja noch nicht wieder 6 Monate gearbeitet hätte. Daraufhin widersprach Person A ihrer Chefin und sagte ihr, dass die Elternzeit ja nur eine vorübergehende Unterbrechung ihrer Arbeit war, sie aber dennoch weiterhin zum Betrieb gehört hat und somit der Urlaub zu jedem Zeitpunkt gerechtfertigt gewesen wäre. Die Chefin hat nichts weiter dazu geäußert, belegte Person A aber mit einem ungläubigen Blick und zog von dannen.
Wer hat in diesem Fall Recht? Normalerweise doch Person A, die bereits vor ihrer Schwangerschaft 3 Jahre in besagtem Betrieb gearbeitet hat, oder? Demnach kann die Chefin doch nur etwas gegen ihren Urlaubswunsch äußern, wenn betriebliche Engpässe vorhanden sind. Oder müsste Person A ihren Urlaub verschieben?
Wieviel Urlaub bekommt A im Jahr? Diese Tage, die A im Jahr Urlaubsanspruch hat, werden durch 12 geteilt und dann mal 5 genommen, weil A ja nach der Elternzeit 5 Monate gearbeitet hat. Hat A also zum Beispiel 24 Urlaubstage im Jahr, dann hat A 2 Urlaubstage im Monat. Wenn A nun 5 Monate gearbeitet hat, dann kann A bis zu diesem Zeitpunkt 10 Tage Urlaub nehmen. Also in der Regel 2 Wochen.
Wenn A 30 Urlaubstage im Jahr bekommt, sind es 2,5 Urlaubstage im Monat und das mal 5 sind dann 12,5 Urlaubstage, die A beanspruchen kann. Das sind auch keine 3 Wochen. Allerhöchstens 2 1/2 Wochen. Wenn A wirklich 3 Wochen Urlaub nehmen will, dann ist sie auf die Kulanz der Chefin angewiesen, die auch darüber hinaus Urlaub genehmigen kann, aber nicht muss.
Wenn A die vollen 3 Wochen Urlaub nehmen will und ihr 36 Tage Urlaub im Jahr zustehen, dann kann sie auch die 3 Wochen bereits nach 5 Monaten nehmen und muss kein halbes Jahr warten. Die Regelung mit dem halben Jahr gilt, wenn die Angestellten noch in der Probezeit sind. Da A aber wahrscheinlich keinen neuen Vertrag hat, indem eine erneute Probezeit festgehalten ist, fällt das weg.
Im Falle von A hat A auch direkt ab dem zweiten Monat den Anspruch, dass A die Zeit an Urlaub nehmen kann, die ihr bisher zusteht. Also die Urlaubstage, die ihr im Jahr zustehen geteilt durch 12 Monate mal die Zeit, die A nach der Elternzeit gearbeitet hat.
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