Streit ums Weihnachtsgeld
Normalerweise kommt es ja mit dem Novembergehalt: Das Weihnachtsgeld. Viele rechnen fest mit diesem um Geschenke für die Familie zu kaufen oder Schulden abzubezahlen – doch was macht man wenn es einmal nicht kommt oder der Chef sich weigert dieses zu Zahlen? Hat man ein Anrecht auf Weihnachtsgeld oder nicht? Ist es nur eine freiwillige Leistung der Firma / des Chefs? Um es vorweg zu klären: Jain – wie immer ist das fallbezogen, jedoch kann der Arbeitgeber nicht oft einseitig darüber entscheiden oder nicht.
Normalerweise gilt dies:
- Ist in der Betriebsvereinbarung ein Freiwilligkeitsvorbehalt inbegriffen steht es dem Chef / der Firma / dem Unternehmen frei, dieses zu zahlen oder nicht.
- Ist diese Sonderzahlung im Tarifvertrag der Branche berücksichtigt, hat man nicht automatisch das Recht, diese Sonderzahlung zu verlangen.
Aber:
Je nach Rechtslage kann man hier zu verschiedenen Schlüssen kommen, da die Tarifverträge nicht alle gleich sind, die jeweiligen betrieblichen Vereinbarungen ins Gewicht fallen, mögliche individuelle Absprachen oder ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus der betrieblichen Übung heraus abgeleitet werden kann – die betriebliche Übung tritt immer dann ein, wenn der jeweilige Fakt, also in diesem Fall das Weihnachtsgeld, dreimal hintereinander eintrat. Falls der Chef also 3 Mal in Folge das Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt zahlte besteht hierin betriebliche Übung und ein Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Jedoch gilt es, erst einmal das Weihnachtsgeld genau zu definieren, hier sind nämlich 2 Varianten existent:
Einerseits die klassische Form, mit der die Treue eines Mitarberiters zum Betrieb am Ende des Jahres honoriert werden soll, in den meisten Verträgen als Weihnachtsgeld oder Gratifikation bezeichnet und welches dann gezahlt wird, wenn der betreffende Mitarbeiter bis zum 31.12. eines Jahres nicht gekündigt hat. Hat er davor gekündigt um ab dem 01.01. in einer anderen Firma weiterzuarbeiten, besteht kein Anspruch darauf.
Die andere Variante ist das umgangssprachliche 13. Monatsgehalt oder auch Jahressonderzahlung. Diese Sonderzahlung wird als Zusatzgehalt für die erbrachten Dienste im Laufe eines Jahres gesehen und muss auch dann gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter das ganze Jahr über gearbeitet hat und am Ende des Jahres, also zum 31.12., ausscheidet. Diese Sonderzahlung steht ihm dann prinzipiell komplett zu, außer wenn der betreffende Mitarbeiter nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat, beispielsweise im Falle von unbezahlten Urlaub, wenn er länger als 6 Wochen krank war oder Erziehungsurlaub genommen hat – dann kann sie gekürzt werden.
In der Praxis trifft man selten konkret die eine oder die andere Form an, meistens existieren Mischmodelle, die einerseits die geleistete Arbeit, andererseits die Betriebstreue honorieren sollen. Dies hat für den Mitarbeiter den Vorteil, dass diese Form der Gratifikation nicht wegen Fehlzeiten gekürzt werden darf und für den Arbeitgeber, dass er sie im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb oder im Fall einer Kündigung nicht zahlen muss.
Jetzt zu dem Fall, nachdem die Voraussetzungen geklärt sind, dass der Unternehmer nicht kündigt oder man selbst kündigt und das Weihnachtsgeld nicht gezahlt wird oder gekürzt wird. Wenn die Firma an den branchenüblichen Tarifvertrag gebunden ist, weil der er entweder für alle Betriebe verbindlich oder der Chef Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist, so ist die Firma prinzipiell daran gebunden. Was im Tarifvertrag festgehalten ist, gilt also auch ohne Einschränkungen – falls in diesem also ohne Einschränkung eine Jahressonderzahlung vereinbart ist (meist in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes vom Gehalt), so hat man darauf einen Anspruch und die Firma muss das Weihnachtsgeld zahlen. Wenn dies in der Betriebsvereinbarung festgehalten ist, ist diese ebenso verbindlich, solange der Chef sie nicht kündigt, was keinesfalls kurzfristig geht, also beispielsweise nicht 3 Tage bevor der Anspruch entsteht. Lediglich der oben genannte Freiwilligkeitsvorbehalt schafft die Voraussetzung dafür, dass man keinen Anspruch darauf erheben kann, da so geregelt ist, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ohne Rechtsanspruch handelt.
Ist der Anspruch auf eine Sonderzahlung im Arbeitsvertrag individuell geregelt, so kann der Chef weder diese Vertragsklausel einseitig ändern noch einfach ohne Weiteres die Zahlung verweigern. Er kann nur versuchen diese Vertragsklausel mithilfe einer Änderungskündigung zu streichen, was jedoch schwer ist und bei den meisten Arbeitsgerichten durchfällt. Wenn es der Firma schlecht geht und deshalb kein Weihnachtsgeld gezahlt werden kann, kann sie dies nur mittels einer einvernehmlichen Regelung durchsetzen.
Wenn man als Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes aussetzen möchte sollte man auf jeden Fall einen Anwalt bemühen – wenn man als Arbeitnehmer gegen diese Kürzugn vorgehen will, so sollte man sich zuerst Rat bei der Gewerkschaft holen und / oder einen Anwalt aufsuchen.
Zur Übersicht über verschiedene Urteile der Thread Urteile rund ums Weihnachtsgeld.
ich habe dieses Jahr kein Weihnachtsgeld erhalten. Was natürlich verdammt bescheiden ist, da ich als Azubi sowiso jeden Monat nur ein kleines Einkommen habe, ist es in dieser Zeit sehr schwer über die Runden zu kommen, da man natürlich seinen Lieben zu Weihnachten etwas schenken möchte. Dazu kommt noch der Stress in der Arbeit.
Allerdings, wird meine Ausbildung nur noch ein Jahr dauern und anschließend werde ich Abitur nachholen und studieren. Man kommt in dieser Zeit einfach ohne Abitur nicht mehr weit - auch wenns nur eine Ausbildungsstelle! In Nürnberg werden sogar KFZ-Mechaniker fast nur noch mit Fachabitur genommen. Und das war früher mal ein Ausbildungsberuf den Hauptschüler fast immer ausüben konnten. Mein Traum ist es Englisch zu studieren und viell noch Deutsch, mal schauen. Auf alle Fälle weiß ich jetzt schon das ich meinen Beruf (Buchhändlerin) nicht 40-50 Jahre ausüben kann und werde.
Weihnachtsgeld bekomme ich, wie auch höchstwahrscheinlich die nächsten Jahre auch, nicht. Ich bekomme auch kein Urlaubsgeld, Überstunden werden nicht vergütet usw.
Es mag ja sein, dass man in der heutigen Zeit nicht mehr so weit ohne Abitur kommt. Ich selber habe Abi, zusätzlich noch die einjährige höhere Handelsschule für Abiturienten absolviert und trotzdem war es sehr, sehr schwierig für mich eine Ausbildungsstelle zu finden.
Steht denn bei Dir im Arbeitsvertrag, dass Du Anrecht auf Weihnachtsgeld hast oder nicht? Bekommen Deine Kollegen Weihnachtsgeld?
Nee, bei uns im Betrieb bekommt wohl niemand Weihnachtsgeld (Urlaubsgeld auch nicht) und davon steht auch nichts in meinem Ausbildungsvertrag.
Ich habe auch kein Weihnachtsgeld bekommen, Urlaubsgeld ist auch nicht eingeplant. Dazu wurde Rückwirkend die Wechselschichtzulage vom Arbeitgeber einbehalten, wogegen nun Gerichtlich vorgegangen wird.
Ich kann froh sein, wenn ich noch Schichtzulagen bezahlt bekomme deswegen rege ich mich gar nicht auf mit Weihnachtsgeld, laut dem Tarifvertrag haben bei uns eh erst Mitarbeiter die länger wie 6 Monate im Betrieb arbeiten, Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Wie ich mitbekommen habe, wurde auch dies einbehalten ... Im nächsten Tarifvertrag wird das wohl komplett rausfallen der Satz, und was es den AGs einfach macht - wir dürfen nicht dagegen streiken. Nicht traurig sein Mareikel, da bist du nicht alleine ohne Weihnachtsgeld.
Wenn das Weihnachtsgeld oder die Sonderzahlung im Tarifvertrag steht - ohne Freiwilligkeitsvorbehalt - dann kann man auch gerichtlich dagegen vorgehen. Sozusagen, wenn man schon mal dabei ist...
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