Rauchen in der eigenen Wohnung

vom 24.06.2010, 21:40 Uhr

A wohnt seit ungefähr 2 Jahre in einem Gebäude, wo unten eine Krankenkasse die Büros hat. Die Krankenkasse zählt als öffentliches Gebäude und dort ist Rauchverbot. A geht durch den gleichen Eingang wie alle Leute, die zur Krankenkasse gehen und an der Tür steht ein großes Schild, dass im Gebäude Rauchverbot ist.

Der Vermieter von A kam nun bei A auf Besuch, weil etwas zu regeln war und er merkte wohl, dass A in seiner Wohnung auch raucht. Der Vermieter was sehr sauer und er meinte, dass das Schild an der Tür unten nicht ohne Grund angeklebt ist und das selbstverständlich für das ganze Gebäude gilt und wenn A sich nicht daran halten würde, müsste er ausziehen.

Zählt die Wohnung in dem Gebäude auch zum öffentlichen Gebäude? Kann der Vermieter A wirklich verbieten in der Wohnung zu rauchen? A hat keinen Balkon und kann also nicht einfach raus gehen, wenn A sich eine Zigarette genehmigen will. Das Schild an der Tür hing auch noch nicht da, als A eingezogen ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten. Das ist gesetzlich so festgehalten. Anderes gilt allerdings für das Treppenhaus bzw. den Eingangsbereich. Dort kann das Rauchen selbstverständlich verboten werden, aber in der eigenen Wohnung darf man rauchen.

Die einzige Möglichkeit das Rauchen in der Wohnung zu verbieten, wäre, dies im Mietvertrag festzuhalten. Wenn das nicht geschehen ist, ist es nicht mehr möglich nachträglich etwas daran zu ändern.

Falls durch das Rauchen in der Wohnung andere Mieter beeinträchtigt würden (zum Beispiel durch Rausziehen des Rauchs ins Treppenhaus oder sogar in andere Wohnung, ständig überall herumliegende Zigarettenkippen) müsste man genaueres nachprüfen.

» Peci » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Eine Wohnung, die privat genutzt wird und damit keinem Besucherverkehr (ausser privaten Gästen des Mieters) ausgesetzt ist, ist kein öffentlicher Raum, sondern Privatbereich. Und dort kann man tun und lassen, was man selber für richtig hält, zumindest fast alles. Rauchen gehört auf jeden Fall dazu.

Auch wenn ein Teil des Gebäudes öffentlich ist, beschränkt sich ein eventuelles Rauchverbot ausschliesslich auf den öffentlichen Bereich. In Privaträumen kann dem Mieter das Rauchen nicht untersagt werden.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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