Wenn Witwen einen Kinderwunsch haben
Rechtlich gesehen darf eine Witwe mit den befruchteten Eizellen schwanger werden, wenn ihr Mann zum Zeitpunkt der Befruchtung noch lebte. Nun hat zum Beispiel eine Witwe um ihre befruchteten Eizellen gekämpft, weil ihr Mann durch einen Motorradunfall gestorben ist. Davor hat das Paar jedoch versucht, durch künstliche Befruchtung zu einem gemeinsamen Kind zu kommen. Dabei wurden die Eizellen der Mutter entnommen, mit den Samen des Vaters befruchtet und anschließend in die Gebärmutter der Mutter eingepflanzt. Das klappt meistens nicht gleich beim ersten Versuch und deswegen wurden einige befruchtete Eizellen eingefroren.
Dann hatte der Mann eben den tödlichen Unfall. Die Frau wollte danach mit diesen befruchteten Eiern schwanger werden, aber die Klinik hat sich eben geweigert, da sie meinten, dass das gegen das Embryonenschutzgesetz sei, da es eben verboten ist die Samen eines Toten zur Befruchtung zu nehmen. Es begann dann ein Gerichtsstreit, den die Witwe gewonnen hat. Laut Klinik findet nämlich die eigentliche Befruchtung erst nach dem Wiederauftauen der Eizellen statt, demnach würde die Befruchtung eben durch Samenzellen eines Toten stattfinden. Das Gericht hat das anders gesehen, weil sie meinten, dass die Befruchtung schon vorher stattgefunden hat, zumindest sei es eben schon eine sehr innige Verbindung, die man nicht mehr trennen kann. Deswegen muss nun die Klinik die Eizellen der Witwe geben.
Als ich den Bericht dazu gelesen habe, habe ich mir echt gedacht, dass das ja wieder ein klassisches Beispiel eines Wortspieles ist. Man kann doch wie so oft alles drehen und wenden, wie man es gerade braucht. Die Samen wurden ja einem lebenden Mann entnommen, wenn der Mann dann stirbt, gelten die Samen dann auch automatisch als tot oder wie? Auch wegen dem Zeitpunkt der Befruchtung ist doch alles eine Wortspielerei oder?
Wie seht ihr das? Findet ihr das richtig, dass die Frau die Eizellen nun doch verwenden darf? Oder findet ihr es makaber oder falsch, dass die Frau den Wunsch hat die Eizellen ihres verstorbenen Mannes noch weiter zu verwenden. Das Kind wird ja immerhin definitiv ohne leiblichen Vater aufwachsen.
Die Samen wurden ja einem lebenden Mann entnommen, wenn der Mann dann stirbt, gelten die Samen dann auch automatisch als tot oder wie? Auch wegen dem Zeitpunkt der Befruchtung ist doch alles eine Wortspielerei oder?
Das ist Unsinn. Und drehen und wenden kann man es im Prinzip auch nicht wie man will. Die Aussage der Klinik berief sich auf das Embryonenschutzgesetz und demnach darf man keine Spermien von einem Toten herausgeben. Damit kann oder könnte Unfug getrieben werden.
In dem Fall war es aber so, dass die Befruchtung eben schon vor dem Tod des Mannes stattfand und man kann durchaus sagen, dass es im Interesse des Toten wäre. Anders sieht es aus, wenn man es vorher nicht versucht hätte und der Prozess über die Entnahme der Spermien nicht hinaus gegangen wäre.
Nun, ich finde die Entscheidung durchaus richtig. Es war ihr Mann. Die beiden haben sich ein Kind gewünscht. Davon mal abgesehen hilft es der jungen Witwe sicherlich auch bei der Trauerbewältigung. Es ist schon etwas anderes, wenn man ein Teil des Menschen bei sich hat, den man verloren hat.
Fraglich finde ich nur, ob das für das Kind so toll ist, weil klar ist, dass es ohne Vater aufwachsen wird. Andererseits wäre das auch der Fall, wenn die Frau bereist schwanger gewesen wäre, als der Ehemann starb. Der Unterschied hier ist nur, dass die Frau VOR der Schwangerschaft weiß, dass das Kind vaterlos aufwachsen wird.
In dem Fall kann ich sowohl den Wunsch der Frau verstehen, als auch die zunächst ablehnende Haltung der Klinik. Das Paar hatte sich nun mal schon lange vor dem tödlichen Unfall des Ehemannes für eine künstliche Befruchtung entschieden. Da ich diesen vorgang auch bei zwei bekannten Paaren verfolgt habe, bin ich mir ziemlich sicher, dass auch bei diesem Paar der Wunsch nicht erst Anfang 2008, als die schon befruchteten Eizellen eingefroren wurden (also nicht Sperma und Eizelle getrennt) entstand. Da sagt wohl die menschliche Intuition ganz eindeutig, dass die Klinik doch die Eizellen herausgeben muss.
Allerdings gibt es seit 1990 in Deutschland auch das so genannte Embryonenschutzgesetz (übrigens auch aus gutem Grunde), in dem in einem der ersten Paragrafen festgelegt ist, dass eine Eizelle nicht mit dem Samen eines Mannes befruchtet werden darf, wenn sicher bekannt ist, dass der Mann tot ist. Eine Freiheitsstrafe drohen in einem solchen Falle aber nur dem Ausführenden, also der Arzt oder der Klinik (der würden dann wohl andere Strafen drohen) und nicht der Frau. Mit diesem Hintergrundwissen ist die Weigerung der Klinik doch auch irgendwie verständlich.
Natürlich ist es schon irgendwie merkwürdig, dass die Frau auch nach dem Tode ihres Mannes das gemeinsame Kind unbedingt austragen will, aber andererseits weiß man ja nicht, was die beiden mal für den Fall der Fälle vereinbart hatten.
Also ich verstehe das Ablehnen der Klinik, immerhin können sie ja danach angezeigt werden auf Grund des Gesetzes. Dadurch dass aber das Gericht dann gegen die Klinik und für die Witwe entschieden hat, kann die Klinik die Eizellen herausgeben und kann danach nicht in Konflikt mit dem Gesetz kommen. Es ist auf jeden Fall sinnvoll für die Klinik, auf der sicheren Seite zu bleiben.
Dass die Witwe Recht bekommen hat, finde ich in diesem Zusammenhang gut. Immerhin war ja der Versuch der Schwangerschaft schon vor dem Tod des Mannes vorhanden und hätte es geklappt, hätte sie das Kind ja auch nicht abtreiben müssen. Der Wunsch des Mannes, ein Kind mit dieser Frau zu haben war gegeben. Anders wäre es, wenn die Samen von ihm, für eine andere Frau hergenommen werden dürften - immerhin hat er in diesem Fall dann keine Möglichkeit mehr, nein zu sagen.
tournesol hat geschrieben:Das Kind wird ja immerhin definitiv ohne leiblichen Vater aufwachsen.
Na und? Sämtliche Kinder wachsen ohne (ihren leiblichen) Vater auf und es schadet ihnen nicht. Nur weil man es in dem Fall schon vorher weiß, ist das doch nichts anderes als bei jenen Kindern, bei denen die Erzeuger noch in der Schwangerschaft das Weite suchen oder wenn das Kind dann ein paar Jahre alt ist. Je jünger, desto besser: Was man nicht kennt, kann man auch nicht vermissen. Das Kind der Witwe wird also sicherlich keinerlei Probleme haben, dass es keinen lebenden leiblichen Vater hat. Für das Kind wird das normal sein, wie es für andere Kinder auch normal ist, alleine mit der Mutter oder eben der Mutter und deren neuem Lebenspartner aufzuwachsen.
Ich finde es absolut richtig, wenn eine Witwe auf dem Weg der künstlichen Befruchtung ein Kind bekommen darf. In dem Fall, der nun durch die Medien ging, war es ja so, dass die beiden sich schon lange ein kind gewünscht haben, es war also absolut in beiderseitigem Einverständnis. Und hätte der Mann seinen Unfall überlebt, hätte sie sich ja auch befruchten lassen.
Nur noch mal zur Klärung: Wenn die Eizellen nun noch nicht befruchtet gewesen wären, weil der Mann zwar bereits sein Sperma zur Verfügung gestellt hatte, aber eben vor der Befruchtung verunglückt wäre, hätte die Witwe dann kein Anrecht mehr auf eine nachträgliche Befruchtung gehabt?
Ich verstehe zwar einerseits den Grund dafür, dass Sperma von Verstorbenen nicht mehr verwendet werden darf, aber andererseits hatte er es doch in diesem Fall ganz bewusst zu diesem Zweck abgeliefert. Es wäre ja nicht so gewesen, dass seine Samenzellen gegen ohne sein Wissen und seinen Willen verwendet worden wären, um ein Kind zu zeugen. Denn eben dieses war doch überhaupt erst der Grund für seine "Spende". Daher frage ich mich gerade, ob die Ehefrau im oben geschilderten Fall ebenfalls einen Anspruch auf die Fortführung des begonnenen Projektes gehabt hätte.
Ich finde es völlig in Ordnung, wenn sich diese Frau die Eizellen, die ja offensichtlich schon mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchtet wurden, einsetzen lässt. Offensichtlich haben die beiden schon vor seinem Tod entschieden, dass grundsätzlich schon ein Interesse an einem Kind besteht, sonst hätte er ja gar nicht erst von ihm befruchtete Eizellen von sich einfrieren lassen. Zum Spaß macht man so etwas nicht.
Ich finde es sogar schön, wenn die Frau nun gerne ein Kind von ihrem verstorbenen Mann bekommen möchte. Dieses Kind stellt ja dann auch eine besondere Verbindung zu dem Mann dar und ich finde diesen Gedanken recht schön.
Was ich überhaupt nicht verstehen kann, ist der Einwand, dass das Kind ja in diesem Fall ohne Vater aufwachsen wird. Ich finde es überhaupt nicht verwerflich oder schlimm, wenn eine Frau ihr Kind ohne Vater aufwachsen lässt. Es gibt eine Menge Frauen, die lediglich ein Kind wollen, mit dem entsprechenden Partner dazu aber nichts anfangen können und das Kind dann eben alleine aufziehen. Ich finde das nicht problematisch, solange das Kind alles bekommt, was es braucht.
Merkwürdig finde ich allerdings auch diese juristischen Probleme, die aus diesem Fall erwachsen sind. Ich kann natürlich die Klinikleitung verstehen und würde ebenso handeln, um mich einfach abzusichern. Dennoch ist es schlimm, dass es erst zu einem solchen Rechtsstreit kommen musste, denn eigentlich geht es hier doch - für die Frau - um etwas Schönes, und ich finde es schade, dass sie darum erst lange kämpfen musste.
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