Teilkasko zahlt nicht immer bei Unfällen mit Haustieren

vom 19.06.2010, 12:30 Uhr

Wer eine Teilkaskoversicherung für sein Fahrzeug abschließt, der macht das mit dem Wissen, dass damit auch Unfälle mit Tieren versichert sind. Allerdings sind nur Unfälle mit Haarwild, was laut bundesdeutschen Gesetzen Hirsche, Rehe, Wildtiere, Füchse und andere Wildtiere einschließt. Das heißt aber auch, dass Haus- sowie Nutztiere bei der Schadensregulierung in der Regel ausgeschlossen sind. Da muss man sich dann an den Halter des Tieres wenden.

Inzwischen gibt es aber vermehrt Versicherer, die auch die Haus- und Nutztiere in die Wildschadensklausel einschließen. Dies entweder kostenlos oder aber gegen einen geringen Aufpreis. Wenn man schon die Mehrkosten für eine Teilkasko-Versicherung nicht scheut, dann sollte man diese mögliche Option auch in Betracht ziehen, denn nicht immer lässt sich der Halter eines Haustieres ermitteln oder dieser kann den Schaden eines Unfalles regulieren.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wir haben eine Extra Versicherung für den Hund. Als Hundehalter kann man einfach niemals ausschließen, dass mal etwas passiert. Man hofft es selbstverständlich nicht, aber auch ein Haustier kann einen Unfall verursachen.

Ich persönlich bin der Meinung, dass es nicht unbedingt ein Problem darstellt, wenn man sich als Fahrzeughalter dann an den Haustoerbesitzer wendet. Eine Autoversicherung, die Wildschäden einschließt halte ich eigentlich für ausreichend. Hat der Halter des Tieres keine Versicherung, muss er es eben so finanzieren, wenn er, bzw. das Tier, Schuld am Unfall trägt.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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