Referendariat: Nach Zusage noch Absagen möglich?
A hat sich in zwei Bundesländern, Niedersachsen und NRW, um einen Referendariatsplatz beworben. Heute kam eine Zusage für Niedersachsen, allerdings für einen Ort in den A auf keinen Fall ziehen will. Da er 180km von ihrem Heimatort entfernt liegt kommt pendeln auch nicht in Frage. Hinzu kommt, dass die Ausbildungsbedingungen in NRW deutlich besser sind als in Niedersachsen, weshalb A auch lieber dort arbeiten würde. Nun ist es aber leider so, dass Niedersachsen binnen drei Tagen eine Antwort haben möchte, die Bewerbungsfrist in NRW aber noch bis morgen läuft, so dass es unmöglich ist zu sagen, ob A dort auch einen Platz zugewiesen bekommen wird.
Nun ist A in der Zwickmühle. Sie hat zwar bereits einen Antrag auf Versetzung an einen anderen Ort in die Wege geleitet, wie erfolgreich das sein wird, ist aber ebenfalls nicht absehbar. Falls aber NRW absagt und A den Platz in Niedersachsen nicht binnen der Frist annimmt, steht sie nachher für sechs Monate auf der Straße. Kann A den Platz in Niedersachsen annehmen und dann wieder absagen, falls die erhoffte Zusage aus NRW doch noch eintrifft? Oder geht A damit einen bindenden Vertrag ein? Denn dieser Referendariatsplatz wäre wirklich nur die alleräußerste Notlösung, A ist aber verunsichert wie es mit den rechtlichen Gegebenheiten beim vorläufigen Beamtenstatus, den A damit erlangen würde, aussieht.
In der Mitteilung, das Referendariat in Niedersachsen wahrnehmen zu wollen, liegt meiner Meinung nach noch keine Begründung des vorläufigen Beamtenstatus,sondern erst die Erklärung der Bereitschaft, ihn begründen zu wollen.
Allerdings verstehe ich nicht ganz, wie eine Versetzung in die Wege geleitet sen kann - was sich doch wohl auch auf Niedersachsen bezieht, wenn nicht zugleich erklärt worden ist, dass die Bereitschaft besteht, in Niedersachsen das Referendariat antreten zu wollen.
Man kann wohl auch nicht so völllig ausschließen, dass eine Absage nach vorheriger Zusage in irgendwelchen Personalakten vermerkt wird und sich bei späteren Bewerbungen negativ auswirkt, also nach dem Motto: Den Bewerber nehmen wir lieber nicht, der hat uns schon einmal hängen lassen.
Das war wohl etwas unglücklich formuliert. A hat für den Platz bereits zugesagt, um eben nicht am Ende arbeitslos da zu stehen. Darum ist auch bereits ein formloser Antrag auf den Wechsel des Seminarstandortes in der Post. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Interessant ist aber eben, ob man da noch einmal heraus kommt, wenn man dort zugesagt hat und den Platz dann doch nicht will, weil sich etwas besseres bietet. Dass das eventuell vermerkt wird, ist A bewusst, es geht hier mehr um mögliche rechtliche Probleme.
Aber wieso befürchtet A denn, keinen Platz in NRW zu bekommen? Das hat es meines Wissens in den letzten Jahren nicht gegeben! Allerdings verstehe ich das Bedürfnis nach Sicherheit und die damit verbundene Zusage in NS.
In NRW haben Anträge auf Seminarortwechsel übrigens durchaus eine Chance, wie das in NS aussieht, weiß ich nicht.
In meinem Referendarsjahrgang sind mehrere Menschen einfach am ersten Tag nicht zur Vereidgung gekommen, zum Teil sogar ohne abzusagen. Bei denen stellte sich dann heraus, dass sie in einem anderen Bundesland eine vermeindlich bessere Stelle bekommen hatten und diese angenommen haben. Solange man nicht verbeamtet ist, ist es soweit ich weiß relativ problemlos möglich, zurückzuziehen. Und die Vereidigung erfolgt ja erst am Tag des Dienstantrittes. Von daher würde ich einfach abwarten was aus NRW wird, und dann gegebenenfalls in NS absagen.
Weitere Infos zu genau diesen Themen gibt es übrigens zuhauf auf referendar.de!
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