Wem gehören gefundene Schätze?

vom 11.10.2008, 18:46 Uhr

Hallo,

Bekannte von mir haben einen zugeschütteten Brunnen auf ihrem Grundstück entdeckt. Die kleinen Racker haben das Beet umgepflügt und ein bisschen gebuddelt. Nun sind sie dran diesen Brunnen wieder auszuheben und sind schon ganz gespannt, ob sie Schätze finden. Laut Bibliothek musste der Brunnen des Schlosses 1899 auf Anordnung zugeschüttet werden.

Wisst ihr, wem die gefundenen Schätze dann gehören?

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo,

soweit mir bekannt ist, gehören solche Schätze immer dem Staat, indem sie gefunden wurden. Jedoch ist er ja direkt auf dem Grundstück eurer Bekannten gefunden wurden und nicht einfach irgendwo. Von daher hätten sie schon ein Anrecht auf einen Finderlohn, sofern das gefundene Objekt einen finanziellen Wert besitzt. Dieser Finderlohn beträgt, glaube ich, zwei Prozent vom geschätzten Wert.

Da man den Brunnen ja schlecht in einem Museum ausstellen kann, kann es natürlich auch passieren, dass versucht wird ihnen den Teil, auf dem der Brunnen gefunden wurde, abzukaufen.

Lg
Kati

» *Kati* » Beiträge: 407 » Talkpoints: 3,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge


soweit mir bekannt ist, gehören solche Schätze immer dem Staat, indem sie gefunden wurden.

So einfach ist das nicht. Ich habe jedenfalls schon öfter über Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Schatzfunden gelesen. Wenn es eine eindeutige Regelung geben würde müssten keine Gerichte entscheiden.

Ausserdem beträgt der Finderlohn in Deutschland 5% und wenn die Fundsache einen bestimmten Wert übersteigt sind es sogar mehr als 5%, kann man sicher im BGB im Detail nachlesen. Und ich glaube kaum, dass ein Brunnen von so grossem historischem Wert ist, dass der Denkmalschutz daran irgendein Interesse haben könnte. Wobei ich mich auch eh frage, was man den in einem Brunnen für Schätze finden sollte. Steine? Schlamm?

Benutzeravatar

» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Ich denke, dass es eher um den Brunnen direkt als Schatz geht. Zum Beispiel könnte er aus einer alten Kultur stammen und damit wäre er historisch sehr wertvoll. Schließlich kann man durch so alte Bauwerke auch auf die Lebensweise der Menschen von damals und ihrer Bauformen schließen. Naja und wer weiß, vielleicht finden sie ja doch in dem Brunnen irgendeinen Schatz. Möglich wäre alles.

Lg
Kati

» *Kati* » Beiträge: 407 » Talkpoints: 3,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Zuerst: Vergiss erstmal den Kappes der hier geschrieben wurde - Meinung, aber keine Ahnung, sorry wenn ich es so formuliere.

Dann: Ich setze mal deutsches Recht voraus. Hierzulande gilt das Schatzregal sowie § 984 BGB - Schatzfund und § 971 BGB - Finderlohn.

Grob gesagt gibt es hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
a) der ursprüngliche Eigentümer kann ermittelt werden - dann gelten die Bestimmungen zum Finderlohn nach § 971 BGB - Finderlohn, sprich: Der Finder bekommt (wenn er den Fund meldet, ansonsten nur eine Strafanzeige & gar nichts wegen Fundunterschlagung nach § 971 (2) BGB ) bis zu einem Wert von 500 Euro 5 % des Wertes, und von allen Beträgen, die diesen übersteigen 3 % des Wertes. Wenn der Fund also einen Wert von 1.000 Euro hat muss der Besitzer dem Finder einen Finderlohn von 40 Euro zahlen.

b) der ursprüngliche Eigentümer kann nicht ermittelt werden - dann gilt das jeweilige Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes dass den Staat automatisch zum Besitzer des Fundes macht wenn es sich um wertvolle archäologische Funde handelt. Der Fund wird in diesem Fall zugunsten des Staates eingezogen - je nach Bundesland
- entschädigungslos
- gegen Entschädigung (z. B. Hessen / Bayern)
- oder nach § 984 BGB 50:50 teilen (z. B. Bremen / Saarland) wenn der Fund nach 3 Monaten nicht in die Denkmalliste aufgenommen wird.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Solche Schätze gehören grundsätzlich dem Staat, kein Finder darf den Fund einfach für sich behalten, weil sie einfach einen unschätzbaren Wert haben, und damit meine ich nicht nur den Marktwert, sondern auch den kulturellen Wert. Für Wissenschaftler sind unbezahlbare Funde Dinge, aus denen sie ungeheuer viel erfahren können und Historiker freuen sich sicher auch über jeden Anhaltspunkt. Das sind Werte, die man mit Geld einfach nicht bezahlen kann und daher kann man sie auch nicht behalten, weil sie der Allgemeinheit zu Gute geführt werden müssen.

Trotzdem erhält man, je nach Größe des Schatzes, eigentlich einen Finderlohn, wenn es keinen Besitzer gibt, beispielsweise einen Nachfahren der Leute, die dort einmal gelebt haben und der Besitz somit an den Staat fällt. Ich glaube, dass der Finderlohn in Deutschland 5% beträgt.

Aber ich kann deiner Bekannten unabhängig davon nur zur Vorsicht raten, eine Brunnenschacht ist nicht ganz ungefährlich, gerade auch wenn Kinder in der Nähe sind, besteht für sie ein besonders hohes Risiko. Wenn wirklich die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass dort etwas gefunden werden könnte, sollte man da lieber Profis heran lassen, denn so ein Brunnen ist tief. Sie sollten sich aber nicht zu viele Hoffnungen machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort unten etwas finde wird, alle Arbeitsgeräte dürften inzwischen schon verrottet sein und nur wegen einer möglichen hundert Jahre alten Münze wird man kein 10m tiefes Loch ausheben. Aus der Zeit hat man genügend Funde.

Benutzeravatar

» JulietMay » Beiträge: 1078 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^