Hartz IV-Bezüge bei Verheirateten
A und B wollen gerne bald zusammen ziehen und auch heiraten. Leider hat B derzeit keinen Job und bezieht darum ALGII. Bislang wohnen die beiden auch nicht zusammen, da A noch studiert hat. Ab Herbst wird A aber arbeiten und ca. 1200€ Bruttolohn bekommen. Nun fragen sich A und B allerdings, ob es ihnen finanziell überhaupt möglich sein wird eine gemeinsame Wohnung zu haben und zu heiraten. Würde B weiterhin sein ALGII beziehen wäre es so gerade möglich. Würde das aber stark reduziert oder gar komplett gekürzt, würde es sehr eng werden.
Wie wirken sich eine gemeinsame Wohnung und eine Eheschließung auf B's Bezüge aus? Wird da gekürzt und wieviel in etwa? Denn durch einen gemeinsamen Haushalt ändern sich ja manchmal die Ansprüche. Oder liegt A's Einkommen unter der Grenze, wo B etwas abgezogen werden würde?
Ganz grob gesagt, stehen einer Bedarfsgemeinschaft aus zwei Personen ein Wohnraum von etwa 60 Quadratmetern zu. Der Mietpreis dürfte etwa bei 500 Euro liegen. Da kommt es noch auf den Wohnort an und die Gegend. Dazu kommen noch die Heizkosten und die Kaltnebenkosten. Dann hat der Haushaltsvorstand Anspruch auf etwa um die 350 Euro. Jeder weitere volljährige Bewohner der Bedarfsgemeinschaft etwas um die 340 Euro ( da bin ich mir nicht sicher, aber auf alle Fälle weniger als der Haushaltsvostand). Das sind zusammen also etwa grob geschätzt 1400 Euro, die die Bedarfsgemeinschaft etwa an staatlichen Leistungen beziehen kann.
Hat nun einer der Bewohner der Bedarfsgemeinschaft ein Einkommen, wird das angerechnet. Allerdings nicht voll. 100 Euro darf man ja dazu verdienen. Und vom Rest darf man x Prozent anrechnungsfrei behalten.
Ich denke aber, du wolltest eher wissen, ob A ihr Einkommen und ähnliches auch offenlegen muss. Im Falle einer Ehe ja. Im Falle das A und B zusamenleben und dies als Bedarfsgemeinschaft gesehen wird, dann auch ja. In jedem Fall müssen beide Partner ihr Einkommen und ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Das muss nicht gemacht werden, wenn die Partner nicht verheiratet sind UND keinen gemeinsamen Haushalt haben. Wenn A und B wie in einer Wohngemeinschaft leben und auch einen getrennte Haushaltsführung haben, dann muss A ihre Vermögensverhältnisse nicht offen legen. Das heisst aber auch, kein gemeinsames Bett, im Kühlschrank und den Gemeinschaftsschränken eine strikte Trennung und kein gemeinsamer Kleiderschrank ( oder halt strikt getrennt).
Ich habe mal von einem Urteil gelesen, in dem die Ehepartner getrennt behandelt wurden. Da hat aber auch der Ehemann lange drum gekämpft. Da hatte das Ehepaar allerdings Gütertrennung und jeder kam für seine Bedürfnisse getrennt auf. Halt ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft. Was in meinen Augen aber wenig Sinn macht, wenn man eine Hochzeit plant und dann im Endeffekt doch getrennt lebt.
Mir wurde damals gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Alg2 habe, sobald mein Ehemann mehr als 1.000 Euro netto verdient. Mit 1.200 Euro Bruttogehalt läge man also gut unterhalb dieser Grenze, allerdings war diese Aussage auch nur eine mündliche von einem Mitarbeiter der ARGE, insofern weiß ich nicht, wieviel man davon halten kann.
Allerdings wurde mir auch gesagt, dass Wohngeld unabhängig von einem Anspruch auf Alg2 beantragt werden kann. Hat man Anspruch auf Alg2, so wird das Wohngeld wohl mit diesem Alg2 verrechnet oder über die ARGE abgerechnet, jedenfalls ist sie dann der Ansprechpartner in Sachen Miete. Hat man aber keinen Anspruch auf Alg2, zum Beispiel aufgrund eines zu hohen Nettoeinkommens des Ehepartners, so bedeutet dies nicht grundsätzlich, dass man auch keinen Anspruch auf Wohngeld hat, welches ich beim Landratsamt hätte beantragen müssen.
Am besten fragst Du mal bei einer ARGE in Deiner Nähe nach und schaust Dich auf der Webseite der Arbeitsagentur um, dort steht einiges zu diesem Thema, sicherlich auch über Einkommensgrenzen und Anrechnung.
Wohngeld ist auf alle Fälle in gutes Stichwort. Vorallem weil man sich dafür nicht ganz so nackt ausziehen muss, wie für Hartz 4 Leistungen. Und vom Haushaltsnettoeinkommen bleibt es sich oftmals gleich. Allerdings ist auch hier zu beachten, das die Wohnung nur eine bestimmte Größe haben darf und sie einen bestimmten Mietpreis nicht übersteigen darf.
Was aber im Falle von Wohngeld auf alle Fälle beachtet werden sollte, der Partner der ein festes Einkommen hat ( in dem Falle A) ist in der Regel über den Arbeitgeber krankenversichert. Der andere Partner ist, bei Bezug von Hartz 4 Leistungen, über die Arge versichert. Wenn die Hartz 4 Leistungen nun wegfallen, muss die Krankenversicherung selbst bezahlt werden. Da sollte man sich auf alle Fälle vorher kundig machen. Bei einem Bezug von Wohngeld werden keine Gebühren für die Krankenversicherung bezahlt oder berücksichtigt!
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