Familienname/Doppelname: Handhabung und Kinder?
Hier in diesem Thread wird ja von den Doppelnamen gesprochen, die man einem Kind gibt (Vornamen)Häufigkeit von Doppelnamen und wie häufig es heutzutage ist und ob es auch regional bedingt vergeben wird. Hier würde mich interessieren, wie das mit der Häufigkeit von Doppelnamen nach der Eheschließung ist. Also die Familiennamen. Auch wie das gehandhabt wird, wenn Kinder da sind. Als ich das erste mal vor mehr als 25 Jahren geheiratet habe, gab es noch keine Möglichkeit, Doppelnamen nach der Eheschließung anzunehmen. Das kam erst später und ich habe dann auch den Namen meines Mannes angenommen und meinen abgelegt. Einen Doppelnamen hätte ich auch nicht gewollt.
Ich kenne auch keinen, der einen Doppelnamen nach der Eheschließung angenommen hat. Und ich frage mich, wie es ist, wenn man dann Kinder bekommt. Wenn Herr Meier eine Frau Müller heiratet. Herr Meier behält seinen Namen und Frau Müller heißt nun Meier-Müller oder Müller-Meier, wie heißen dann die Kinder? Welcher Name kommt an erster Stelle, der eigene Familienname oder der des Ehepartners?
Kennt ihr viele in eurem Bekanntenkreis die einen Familienname als Doppelname haben? Wie haben sie es gehandhabt bei den Kindern? Kann man auch als Ehemann dann Meier-Müller heißen wie die Frau? Können die Kinder auch einen Doppelnamen bekommen und was ist, wenn dann das Kind Meier-Müller den Herrn Schulze mal heiratet. Kann es dann Meier-Müller-Schulze heißen? Oder gibt es (hoffentlich) noch keine dreifachen Familiennamen? Da ich ja keinen in meinem Bekanntenkreis oder in der Verwandtschaft kenne, der einen Familiendoppelnamen hat, frage ich mich, ob es in manchen Regionen üblicher ist als hier oder in meiner alten Heimat.
Diamante hat geschrieben:Als ich das erste mal vor mehr als 25 Jahren geheiratet habe, gab es noch keine Möglichkeit, Doppelnamen nach der Eheschließung anzunehmen. Das kam erst später und ich habe dann auch den Namen meines Mannes angenommen und meinen abgelegt. Einen Doppelnamen hätte ich auch nicht gewollt.
Dem muss ich mal vehement widersprechen! Mag sein, dass das regional verschieden ist, aber meine Mutter ist seit 33 Jahren verheiratet und damals einen Doppelnamen angenommen, ebenso meine Tante zwei Jahre später. Vielleicht liegt das wieder im Ermessensspielraum des Standesbeamten, aber möglich ist es schon sehr viel länger.
Übrigens können auch beide Partner den Doppelnamen annehmen. So kann das Ehepaar, bestehend aus Herrn Müller und Frau Meier entweder Müller-Meier oder Meier-Müller heißen, das ist egal, sie müssen sich nur auf eine Reihenfolge für beide einigen. Ebenfalls kann Frau Meier ihren Namen behalten und ihr Mann fortan Müller-Meier heißen, wenn die beiden das möchten.
Da Kinder meines Wissens bei verheirateten Paaren immer den Namen des Vaters bekommen, ist dieser dann auch relevant. Nimmt der Vater einen Doppelnamen an, tragen ihn auch die Kinder. Hat nur die Mutter einen und der Vater einfach seinen Nachnamen behalten, haben auch die Kinder nur den einen Nachnamen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber so verhält es sich meines Wissens.
Auch meine Firmpatin, die vor etwa 25 Jahren geheiratet hat, hat einen Doppelnamen im Familiennamen, aber früher war das sicher noch nicht so sehr der Trend. Ich finde auch, dass das erst in den letzten Jahren aufgekommen ist. Ich meine aber auch mich daran zu erinnern, dass sich da gesetzlich auch einiges geändert hat, nur leider weiß ich jetzt nicht so genau was, auf jeden Fall gibt es eben irgendwelche Erleichterungen, dass man eben einen Doppelnamen haben kann. Früher war das scheinbar komplizierter, aber wohl nicht unmöglich, weil meine Firmpatin ja auch einen Doppelnamen hat.
Ich persönlich mag Doppelnamen weder beim Vor- noch beim Nachnamen. Beim Vornamen finde ich sie zwar oft vom Wortklang her sehr schön, aber eben, zumindest wenn man darauf besteht, dass beide Vornamen ausgesprochen werden sehr umständlich. Ähnlich sehe ich es bei den Nachnamen, nur ist es da noch ärger, weil da auch der Wortklang oft nicht gerade harmonisch ist.
Jetzt sind offensichtlich Doppelnamen sowohl beim Vor- als auch beim Nachnamen im Trend, da braucht man sich dann nur noch vorstellen, dass man dann wohl als Namen womöglich Marie-Therese Mayer-Müller heißt. Nein danke. Auf diese Unterschrift kann ich verzichten.
Dann finde ich diese ganzen Familiendoppelnamen oft auch ziemlich verwirrend und man kennt sich kaum noch aus, wer jetzt wie heißt. Meine Schwägerin hat ebenfalls bei der Heirat mit meinem Bruder einen Doppelnamen genommen. Sie hat nun ihren und unseren Familiennamen, der Familienname des Mannes wird vorangestellt. Mein Bruder hat keinen Doppelnamen und hat nur seinen Nachnamen und die Kinder von den zwein haben ebenfalls nur den Familiennamen von uns, also vom Mann.
Ich glaube aber auch, dass es vielleicht hier eine gesetzliche Änderung gegeben hat? Ich glaube, früher waren Doppelnamen auch möglich, nur musste glaube ich die ganze Familie den gleichen Familiennamen haben, und das ist nun scheinbar nicht mehr der Fall, weil eben auch im Fall meines Bruders, zwar beide den gleichen Familiennamen haben, nur hat die Frau eben noch ihren eigenen Familiennamen drangehängt.
Kompliziert und verwirrend und deswegen halte ich von diesem ganzen neuen Trend nur sehr wenig auch wenn ich nachvollziehen kann, dass die Frau nicht so gerne ihren Familiennamen der Kindheit ganz hergeben möchte. Mir würde das auch ein wenig schwer fallen, aber trotzdem würde ich im Fall einer Heirat keinen Doppelnamen nehmen und ich würde auch den Nachnamen des Mannes annehmen. Ich bin da eher klassisch und altmodisch veranlagt.
Ich kann da nur zustimmen. Der Doppelname war auch schon vor 25 Jahren kein Problem. Lediglich unmodernen war er zu der Zeit, sodass wesentlich weniger Paare sich für einen Doppelnamen entschieden haben.
Möglich ist fast alles. Eine Frau Meier, die einen Herrn Müller heiratet kann sowohl Meier-Müller, als auch Müller-Meier heißen. Entscheiden sich beide für den Doppelnamen, muss das Ganze natürlich einheitlich sein. Er kann nicht Müller-Meier heißen, während sie sich für Meier-Müller entscheidet. Auch kann eine Partei natürlich nur einen Doppelnamen nehmen, während der andere Partner seinen Namen ganz normal behält.
Soweit mir bekannt, kann man sich aussuchen, welchen Namen das Kind tragen soll, wenn ein Elternteil Müller-Meier heißt und das andere nur Müller. Ich zumindest kenne einen Fall, da sind die Eltern verheiratet und das Kind hat den Doppelnamen der Mutter und nicht den Namen des Vaters.
Ein dreifacher Name ist übrigens nicht erlaubt. Die Frage hat man schon durchgekaut, als man sich Gedanken darüber machte, was wohl passiert, wenn Sandy Meyer-Wölden Herrn Pocher heiraten würde. Sie könnte ihren Namen dann behalten, oder den von Herrn Pocher annehmen.
Sonst könnte man ja theoretisch ewig Nachnamen sammeln
Ich denke auch, dass du dich da täuschst oder dass es vielleicht tatsächlich vom Bundesland abhängig ist, denn meine Mutter hat bei ihrer Hochzeit vor dreißig Jahren auch sowohl den Nachnamen meines Vaters angenommen, als auch ihren eigenen behalten hat. Mein Vater heißt nun sozusagen (deinem Beispiel folgend) Müller und meine Mutter Müller-Meier. Ich heiße Müller.
Soweit ich weiß, kann man aber selbst entscheiden, welchen Nachnamen die Kinder tragen, es müssen nur alle Kinder gleich heißen.
@winny2311: Wenn beide einen Doppelnamen nehmen, kann nicht einer Meier-Müller und der andere Müller-Meier heißen, das stimmt soweit ich weiß. Allerdings geht es, dass nur einer der beiden einen Doppelnamen hat, weil mein Bruder wie gesagt verheiratet ist und seine Frau hat seinen Namen zwar angenommen, aber daran hängt noch ihr Familienname. Mein Bruder heißt also nur Meier und seine Frau Meier-Müller. Die Kinder heißen nach meinem Bruder ebenfalls nur Meier.
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