Kein Verschulden des Käufers bei Annahmeverzug?

vom 01.05.2010, 15:27 Uhr

Das ganze Internet habe ich schon danach abgesucht, ich kann aber leider keine passende Begründung finden, wieso kein Verschulden des Käufers beim Annahmeverzug erforderlich ist.

Kennt sich jemand damit aus? Ich brauche das für eine Prüfung, die nächste Woche ansteht, daher muss es "kurz und knackig" sein und natürlich leicht verständlich. Danke! :)

Benutzeravatar

» Naviia » Beiträge: 821 » Talkpoints: 27,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch §293. Da würde ich erstmal nachlesen.

Zusammengefasst kann man sagen einen Annahmeverzug hat man, falls Beispielsweise ein Käufer die von ihm bestellte Ware nicht annimmt. Diese muss zusätzlich an die richtige Lieferadresse und mängelfrei geliefert werden.

Jetzt bring ich noch für dich die Verschuldung ins Spiel. Stell dir vor der Empfänger des Packerls kann durch Zufall oder höhere Gewalt (Beispielsweise: Hochwasser alle Straßen zum Postamt sind gesperrt) sein Packerl nicht annehmen kann. Jetzt liegt ein Annahmeverzug vor, aber es ist auch kein Verschulden des Empfängers. Deshalb muss bei einem Annahmeverzug auch kein Verschulden vorliegen.

Viel Glück bei der Prüfung. Ich hoffe ich hab es einfach und verständlich anhand des Beispieles dir erklären können. Bitte teil uns mit wie die Prüfung war.

» Compiler » Beiträge: 49 » Talkpoints: 0,35 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^