Großbrief verloren gegangen - Nachforschung möglich?
Hallo,
ich habe einen kleinen Internetshop und dort zwei Täschchen per Großbrief versandt. Klar, ist meine eigene Schuld, unversichert zu versenden. Ich habe an die Deutsche Post geglaubt und nun ist der Brief nach 8 Tagen noch nicht angekommen
Ich werde der Käuferin selbstverständlich den Schaden ersetzen. Nun meine Frage: Kann ich bei der Post trotzdem einen Nachforschungsantrag (oder wie auch immer das heißt?) stellen oder geht das nur bei Einschreiben? Sicherlich wird der Brief nicht wieder auftauchen, möchte aber irgendetwas unternehmen.
Ich fürchte, damit wirst Du keinen Erfolg haben. Sendungsverfolgung kann ja nur funktionieren, wenn Du einen Beleg in der Hand hast. Du müsstest der Post ja schon mal beweisen, dass Du den Brief überhaupt verschickt hast. Wenn Du nichts in der Hand hast, dann ist denen das relativ egal. Wenn man einen Brief oder eine Warensendung verschickt, bekommt man gar nichts in die Hand.
Wenn Du einen Internet-Shop hast, dann solltest Du Dir wirklich überlegen, ob Du Deine Ware nicht doch lieber per Paket verschickst. Bei Hermes Versand zum Beispiel kostet die kleinste Variante 4,00 Euro. Den Betrag kannst Du ja auf Deine Kunden umlegen. Ich würde mich auf keinen Fall auf Diskussionen einlassen, weil Du als Händler IMMER das Versandrisiko trägst. Im Klartext, wenn etwas verloren geht, dann haftest Du. Und ich fürchte, dass es nicht immer so ist, dass die Ware per Brief oder Warensendung verloren geht. Es gibt leider immer wieder Menschen, die andere ausnutzen und nur auf so eine Gelegenheit warten. Sie wissen ja, dass Du als Verkäufer entweder das Geld erstatten oder nochmal schicken musst.
Vielleicht gibt es noch eine Chance. Ich verschicke meine Briefe immer über einen privaten Postdienst und da werden die Briefe mit einem Aufkleber versehen und später die Adressen auch eingescannt. Dadurch wird zwar ein Abhandenkommen nicht verhindert, aber du kannst den Postweg ganz genau nachverfolgen, genau wie bei einem versicherten Paket.
Ich habe gehört dass die Post solchen Service mittlerweile auch schon anbietet, besonders bei Geschäftspost werden solche Klebchen verwendet. Vielleicht hast du ja deine Briefe über das Internet frankiert, dann lohnt sich eine Nachfrage. Ich verwende mittlerweile für meine anderen Briefe auch immer die vorgedruckten DHL- Aufkleber, da ist auch ein Scannerfeld darauf. Vielleicht hast du ja Glück und deine Postfiliale macht das auch schon und verwendete diese Scanner auch bei dir. Ich weiß aber wirklich nicht genau ob das individuell oder generell so gehandhabt wird. auf jeden Fall würde ich in dem örtlich zuständigen Postverteilungszentrum oder der Postfiliale nachfragen. Vergiss aber nicht nach den Kosten zu fragen. Der Post traue ich alles zu, auch die kostenpflichtige Nachforschung.
Das was Du nun noch machen kannst (und meiner Meinung nach tun solltest) ist den Verlust bei der Post melden. Ein ähnlicher Fall ist bei mir schon eine Zeit her (wirklich einige Jahre - sogar die Vor-Ebay-Zeit ), aber damals gab es dafür auch Formulare, mit denen man seine Beschwerde schriftlich einreichen konnte.
Das entspricht zwar nicht einer Sendungsverfolgung (da ja keine ID vorhanden ist, an Hand derer man die Sendung verfolgen könnte). Aber sollten mehrere Beschwerden eintreffen, die ein Indiz liefern, wo das Problem aufgetaucht sein könnet bzw. wo es zu einem Problem gekommen sein könnte, wird auch die Deutsche Post da näher nachforschen.
So gibt man bei seiner Beschwerde an, wo und wann der Brief bzw. die Sendung aufgegeben wurde und den Zielort. Sollte sich nun herausstellen, dass es schon mehrere Beschwerden gibt, die alle sich auf Sendungen von bzw. zu einem bestimmten Ort beziehen, deutet das auf Unregelmäßigkeiten. Bringst Du jetzt aber keine Beschwerde vor, passiert jedenfalls sicher nichts. Selbst wenn der Lieferant die Briefe im Altpapier entsorgt, zu Hause hortet oder ähnliches.
naeh_nani hat geschrieben:Ich werde der Käuferin selbstverständlich den Schaden ersetzen.
Das Blöde bei der Sache ist ja viel mehr die Tatsache, dass nicht die Käuferin den Schaden hat, sondern Du.
Du kannst und solltest einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen, dies geht auch online per Kontaktformular auf www.post.de. Ich versende auch immer per Warensendung oder Büchersendung wenns' möglich ist und hatte bisher einmal den Fall, dass eine Sendung verschwunden ist. Daraufhin habe ich einen Nachforschungsantrag gestellt, bei dem Empfänger und Sender mit Adresse genannt werden müssen. Ich habe zwar keine Rückmeldung per mail von der Post bekommen, aber die Sendung ist daraufhin beim Empfänger angekommen.
Feuerputz hat geschrieben:Ich habe zwar keine Rückmeldung per mail von der Post bekommen, aber die Sendung ist daraufhin beim Empfänger angekommen.
Genau so ein Bericht hatte mich damals auch auf die Idee gebracht, bei der Post vorzusprechen und eben so ein "Beschwerde-Formular" auszufüllen. Ob es schon ein Nachforschungsantrag war oder nicht kann ich nicht mal mehr sagen. Allerdings hat es in meinem Fall nichts gebracht. Das soll aber nicht heißen, dass Deine Geschichte nicht auch ähnlich gut ausgehen kann, wie die von Feuerputz. Wobei Du dann auf eine ehrliche Kundin hoffen solltest. Sonst erstattest Du ihr den Kaufpreis und sie erhält die Ware dennoch.
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