Kündigungsfrist und Freistellung
Die Firma in der ich arbeite ist echt das letzte, hier wird gemobbt und das kann ich nicht länger aushalten. Wie ist das wenn ich kündige, kann ich dann innerhalb der Kündigungsfrist eine Freistellung bekommen wenn ich noch Urlaub habe?
Ich möchte wenn ich die Kündigung abgegeben habe am liebsten sofort meine Sachen packen und dann gehen. Denn ich könnte es nicht ertragen nur einen Tag länger dort zu sein. Wie ist das geregelt wo kann ich das nachlesen?
Deine Motivation, nach einer Kündigung sofort diese Firma zu verlassen kann ich gut nachvollziehen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Das Gesetz, dass die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern regelt ist das Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG. In § 7 BUrlG ist geregelt, dass der Arbeitgeber zwar die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muss, zu welchem Zeitpunkt er seinen Urlaub nehmen möchte, allerdings muss er dem Urlaubswunsch nicht entsprechen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Sagt Dein Arbeitgeber zum Beispiel, dass ein großer Auftrag reingekommen ist und er deshalb im Moment jede Hand braucht, oder dass bereits zuviele Deiner Kollegen im Urlaub sind, und deshalb ein Urlaub nicht möglich ist, dann kannst Du leider nicht mehr viel machen. Natürlich kannst Du das alles gerichtlich überprüfen lassen, aber meistens dauert der Rechtsstreit darum länger, als die Kündigungsfrist.
Nach § 7 Absatz 4 BUrlG wird der Urlaub, den man wegen einer Kündigung nicht mehr nehmen kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Das bedeutet, dass Dein Urlaubsanspruch Dir in so einem Fall wenigstens nicht komplett flöten geht, Du bekommst dann immerhin noch ein bisschen Geld dafür.
Aus meiner Erfahrung ist es aber in den meisten Fällen so, dass der Arbeitgeber an einem Arbeitnehmer nach einer Kündigung ohnehin recht schnell das Interesse verliert. Wenn dazu kommt, dass man sich vielleicht sogar nicht im Guten trennt, dann kommt die Angst des Arbeitgebers dazu, dass der Arbeitnehmer sich vielleicht durch die eine oder andere Aktion noch rächen will. Oft sind Arbeitgeber also durchaus bereit, den restlichen Urlaub zu gewähren und sogar, falls noch Zeit übrig ist, dafür eine Freistellung zu gewähren.
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