BGB geregelte Freistellung?

vom 29.04.2010, 22:44 Uhr

Mein Urlaub für dieses Jahr ist verbraucht, aber meine Mutter ist sehr krank geworden, und ich muss mich um sie kümmern. Wie kann ich trotzdem frei bekommen? Ich habe von einer im BGB geregelten Freistellung gelesen, aber das ist alles so kompliziert.

Kann ich damit frei bekommen, um zu meiner Mutter fahren zu können? Es ist ziemlich wichtig. Hoffentlich kann mir jemand schnell helfen. Interessieren würde mich natürlich auch, wie das mit der Bezahlung aussieht. Bekomme ich mein Gehalt weiter? Kann ich meine Urlaubstage mit dem Urlaub vom kommenden Jahr verrechnen? Alles ist wichtig für mich.

» UX1976 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Du meinst sicherlich eine Freistellung nach § 616 BGB. Danach muss der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer freistellen, wenn er kurzfristig durch einen Grund, der in seiner eigenen Person liegt, den er aber nicht verschuldet hat, freistellen. In dem Fall muss trotzdem das Entgelt weiter gezahlt werden.

Ich weiß, dass von diesem Paragraphen die Fälle erfasst werden, in denen Kinder krank werden und von einem Elternteil betreut werden müssen. Wie gesagt, es handelt sich dabei aber immer nur um kurze Freistellungen. Wenn Deine Mutter so krank ist, ist es sicherlich nicht mit einer kurzen Freistellung getan. Auch habe ich noch nie davon gehört, dass eine Erkrankung der Eltern auch vom Paragraphen 616 BGB erfasst wird. Ich glaube, dass Deine Karten da eher schlecht sind. Aber vielleicht hast Du Glück und Dein Arbeitgeber ist großzügig, rede einfach mal mit ihm.

Was Du immer machen kannst, ist Deinen Arbeitgeber um Verständnis bitten, damit er Dir unentgeltlich frei gibt. Die meisten Arbeitgeber machen das schon, wenn Du mit ihnen redest und Deine Lage erklärst, und wenn es sie selbst kein Geld kostet. Du musst halt überlegen, ob Du ohne Dein Gehalt oder einen Teil Deines Gehalts auskommst.

Deinen Urlaub für nächstes Jahr wirst Du wohl nicht nehmen können. Ein Urlaubsanspruch entsteht ja immer erst im laufenden Jahr, vorher besteht da überhaupt gar keine Verpflichtung des Arbeitgebers. Ich glaube sogar, dass er Schwierigkeiten bekommen würde, wenn er Dir jetzt frei gibt und Dir dafür im nächsten Jahr Deinen Urlaub verweigert. Das kann er höchstens machen, wenn Du mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben hast. Die Mindestzahl, die im Gesetz vorgeschrieben ist, sind 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage Woche. Über die Tage, die er darüberhinaus gewährt, könnt ihr sicherlich verhandeln. Die 20 Tage müssen aber in einem Jahr genommen werden. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Du schnell mit ihm redest.

» maryshelley100 » Beiträge: 248 » Talkpoints: 0,82 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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