Vorabgebot bei Zwangsversteigerung - Wie funktioniert das?
Wir haben ein Haus gefunden, was im Mai Zwangsversteigert werden soll. Uns gefällt das Haus sehr gut und wir wollen endlich etwas eigenes haben. Keinen lästigen Vermieter mehr, der einem Vorschriften macht und auch keine nervenden und lauten Mitbewohner. Wir haben alles genau durch gerechnet und wissen, welche finanziellen Mittel uns zur Verfügung stehen.
Nun haben wir erfahren, dass man auch ein Vorabangebot abgeben kann. Und so die Chance hat, dass Haus auch ohne Versteigerung schon vorher zu kaufen. Allerdings weiß ich gar nicht, wie so ein Vorabangebot gemacht wird und was man dabei beachten muss. Das Haus kann man auch jetzt schon zum angegebenen Verkehrswert kaufen, aber dann hätten wir kein Geld mehr, um Umbauarbeiten und die Renovierung zu zahlen.
Ihr braucht einfach nur dem Gläubiger euer Angebot zu unterbreiten. Gefällt es ihm kann er euch das Haus verkaufen und damit den Termin zur Zwangsversteigerung absagen. Heisst im Amtsdeutsch, das der Gläubiger die zeitweilige Einstellung des Verfahrens beantragt bzw. den Antrag auf Zwangsversteigerung zurück nimmt.
Nun stellt sich halt die Frage dabei, wieviel es jetzt kosten soll, was das angesetzte Mindestgebot bei der Versteigerung ist und wieviel ihr bezahlen wollt. Nehmen wir mal ein paar Zahlen als Beispiel.
Kaufpreis jetzt 100.000 Euro, Mindestgebot bei der Zwangsversteigerung 75.000 Euro und ihr seid bereit 80.000 Euro zu zahlen. Dann wäre es doch nicht gerade sinnvoll, wenn ihr jetzt ein Kaufangebot macht, da das Mindestgebot niedriger liegt. Zumal beim ersten Termin einer Zwangsversteigerung sehr selten Häuser wirklich den Besitzer wechseln.
Zumal sollte man vor einer Offerte gegenüber dem Gläubiger auch das Gutachten einsehen, ob die Immobilie wirklich diesen Wert hat, die er jetzt über einen normalen Verkauf haben will. Also nichts überstürzen, sondern erstmal alles einsehen was möglich ist. Und eben auch darauf hoffen, das der erste Termin ohne Gebot endet. Denn dann seid ihr im Vorteil und könnt den Preis nochmal drücken.
Wir haben das Gutachten bereits gesehen und durften uns auch das Haus selbst anschauen. Und wir würden es wirklich gerne haben und überlegen daher, ob wir nicht ein Vorabangebot abgeben sollen. Da wir eben die Befürchtung haben, dass sonst jemand auf der Versteigerung mehr bietet und wir das Haus nicht bekommen würden.
Wir wissen genau, welche Mängel das Haus hat und was noch daran getan werden muss. Sonst hätten wir uns auf eine Versteigerung oder ähnliches nicht eingelassen. Schließlich wollen wir nicht die Katze im Sack kaufen.
Ihr braucht nicht auf die Versteigerung zu warten. Macht dem Gläubiger ein Angebot in der Höhe die ihr bereit seid zu zahlen. Wobei ich da noch drunter bleiben würde, damit noch Handlungspielraum bleibt. Wenn er einverstanden ist, dann kann er die Zwangsversteigerung auch absagen.
Meist sind ja Banken die Gläubiger bei solchen Dingen und die nehmen lieber ein solches Angebot und sind die Immobilie los, als wenn sie das Risiko eingehen, das im dritten Anlauf das Objekt weit unter Wert weggeht.
Heute habe ich gehört, dass man zwar ein Vorabangebot abgeben kann, dann jedoch einen gewissen Prozentsatz des Verkehrswertes an das Gericht überweisen muss. Außerdem gilt das Vorabangebot dann erst bei dem Termin der Versteigerung und man kann das Haus nicht vorher schon so kaufen, ohne die Versteigerung.
Langsam wird das alles immer verwirrender. Wir haben morgen nochmal einen Termin mit den Besitzern des Hauses und diese sagten uns, dass sie das Haus auch bereits vor der Versteigerung verkaufen dürften und das sie dies mit der Bank besprochen hätten. Vielleicht finden wir ja so eine Möglichkeit, um das Haus ohne Versteigerung zu erwerben.
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