Schüler Software für kommerzielle Zwecke verwenden?

vom 06.05.2010, 08:30 Uhr

Hallo,

ich besitze noch immer einen Studentenausweis und möchte mir gerne die Schüler- und Studentenversion von Adobe Creative Suite 5 kaufen. Das Problem, eigentlich bin ich kein Student mehr doch das ist nebensächlich.

Darf ich diese Version auch für kommerzielle Zwecke nutzen, sprich sie als Software in einem eigenen Unternehmen verwenden? Der Preisunterschied zwischen der "Erwachsenen"- und der Studentenversion ist natürlich enorm, daher meine Frage.

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» piranha » Beiträge: 819 » Talkpoints: 0,89 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nein, das ist leider nicht gestattet. Ein Freund von mir macht eine Ausbildung zum Gestaltungstechnischen Assistenten und hätte die Möglichkeit diese kompletten Creature Suites mit Allem drum und dran für ein schlappes Geld zu kaufen. Es wurde ihnen allerdings ausdrücklich gesagt, dass diese Versionen nur für private Zwecke gedacht sind und auf keinen Fall zum Geldverdienen mißbraucht werden dürfen.

Welche Konsequenzen das hat kann ich leider nicht sagen, aber eigentlich spricht auch nichts dagegen sich eine extra Lizenz für kommerzielle Zwecke zu kaufen (sofern man wirklich damit ein wenig Geld verdienen will) und die Studenten- und Schülerrabatte "auszunutzen", um sich ein wenig mit den Programmen fortzubilden und evtl. für den späteren Beruf schonmal Erfahrung gesammelt zu haben.

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» LastGen » Beiträge: 411 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Selbstverständlich ist die Studentenversion zum einen nur Studenten vorbehalten. Ob das vorzeigen eines nicht mehr gültigen Studentenausweises nun schon eine strafbare Handlung ist oder nicht, mag ich eigentlich nicht entscheiden. Aber ich würde sagen, dass es in etwa dem entspricht, wenn man sich einen Studentenausweis selbst entwirft und ausdruckt, um anschließend in den Genuss von Vergünstigungen zu kommen.

Wird nun eine Studentenversion (selbst dann, wenn man sie zu Recht als Student erworben hat) für kommerzielle Zwecke missbraucht, dann ist das natürlich auch ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen. Auch hier wage ich jetzt mal keine echte Beurteilung, könnte mir aber vorstellen, dass es keinen Unterschied macht, ob man dann mit einer Raubkopie arbeitet oder eben die falsch lizenzierte Version laufen lässt.

piranha hat geschrieben:Der Preisunterschied zwischen der "Erwachsenen"- und der Studentenversion ist natürlich enorm, daher meine Frage.

Und genau da ist auch der Unterschied, den Adobe machen will, zwischen einer Version für Schüler und Studenten und dem Profi, der mit dem Einsatz des Produktes Geld verdienen will. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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