Ausländer heiraten - die binationale Ehe
Vielleicht interessiert das Thema ja den ein oder anderen. Heiratet ein Deutscher eine Ausländerin bzw. eine Deutsche einen Ausländer, so behält der/die Deutsche seine deutsche Staatsbürgerschaft bei. Das Recht des ausländischen Ehepartners hängt von dessen / deren Staatsangehörigkeit ab. Zur Hochzeit notwendig ist u.A. das so genannte "Ehefähigkeitszeugnis" des Heimatlandes. Eine Befreiung davon kann beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragt werden. Ansonsten wir das (gering kostenpflichtige) Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt.
Ansonsten braucht der deutsche Ehepartner zur standesamtlichen Hochzeit folgende Dokumente:
Meldebestätigung, Personalausweis, eventuell Scheidungsurteil (+ Heiratsurkunde der ersten Ehe), Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder die Abstammungsurkunde, bei vorhandenen Kindern aus erster Ehe das Auseinandersetzungszeugnis, bei unehelichen gemeinsamen Kindern eine Vaterschaftsanerkennung und eine Abstammungsurkunde des Kindes, wenn man verwitwet ist ist zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners notwendig.
der ausländische Ehepartner braucht zur standesamtlichen Hochzeit folgende Dokumente:
Reisepass (zur Feststellung der Staatsangehörigkeit), eine Aufenthalts- oder auch Meldebestätigung, eine Abstammungsurkunde und eventuell das bereits angesprochene Ehefähigkeitszeugnis.
Binationale Paare sollten beachten, dass ausländische Dokumente eventuell sowohl übersetzt als auch beglaubigt werden müssen, und zwar entweder vom Staat des ausländischen Ehepartners selbst oder von dort ansässigen deutschen Konsulaten. Möglich ist auch, dass eine persönliche Befragung stattfindet (Scheinehe?) und dass ein Vertrauensanwalt eingeschaltet wird (Kosten tragen die Verlobten).
Sind alle Unterlagen zusammen, wird ein Antrag auf Eheschließung beim Standesamt am 1. Wohnsitz des deutschen Partners gestellt. Lebt der ausländische Partner noch immer im Ausland, muss zusätzlich beim Standesamt durch den deutschen Verlobten eine Beitrittserklärung des ausländischen Verlobten vorgelegt werden.
Ich meine es wurde nun auch noch gesagt, das mindestens beide 18 Jahre alt sein müssen, vorher würde das nicht gehen, jedoch kann ich mich hier auch irren.
Ist ja interessant, ich wusste gar nicht, wie viele Hürden es da zu nehmen gibt! Meine Eltern sind seit 29 Jahren glücklich verheiratet und mein Papa ist Italiener... ich wusste gar nicht, wie das damals bei denen so vonstatten ging.. da werde ich mich jetzt mal erkundigen! Ich finde Mischehen toll, eine andere Kultur kann so viel Spannendes mit sich bringen! Oder aber viele Probleme!
Also je nach Herkunftsland des Partners und vor allem Aufenthaltsstatus in Deutschland kann das ganze wesentlich komplizierter sein, als es sich anhört.
Bei manchen Aufenthaltstiteln darf man z.B. nicht reisen, da bringt eine Eheschließung in Dänemark auch nichts. Teilweise darf auch hier in Deutschland dann nicht geheiratet werden bzw. der Partner muss Deutschland danach umgehend verlassen und in seiner Heimat einen Visumsantrag auf Familienzusammenführung stellen, was sich oft Monate bis Jahre hinziehen kann. Bei manchen Ländern ist es auch gar nicht so einfach ein Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen aufgrund der politischen Lage oder anderen Problemen.
Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Wenn der Partner keinen dauerhaften Aufenthaltstitel hat, sollte man sich vom Anwalt und vom Standesamt beraten lassen (wobei man beachten muss, dass das Standesamt i.d.R. Heiratsabsichten auch anderen Behörden mitteilt, die evtl. kein Interesse daran haben, dass der Partner seinen Aufenthaltssatus ändern möchte (durch Heirat).
Ich hätte auch nicht gedacht, dass das so aufwendig ist. Heiraten, ob deutschen Staatsbürger oder einen Ausländer, geht natürlich erst ab 18, es sei denn man hat eine Erlaubnis der Eltern. Wenn ich mich recht entsinne muss der Ehepartner, oder zukünftige Ehepartner dann aber ein gewisses Alter haben, ob 18 oder 21 weiß ich allerdings nicht.
Wie sieht es aus wenn man beispielsweise einen Italiener heiratet, bekommt man denn dann auch die Staatsangehörigkeit in Italien oder bekommt er nur die deutsche...
Ich bin mit einem Italiener zusammen.Er ist hier in Deutschland geboren worden hat aber durch seinen Papa die Italienische Staatsbürgerschaft bekommen und möchte sich auch nicht ablegen. Für mich ist das auch kein Problem da es mich reichlich wenig interessiert was für ein Landesmann er ist. Aber wie wird es dann sein wenn wir einmal Heiraten möchten?
Gibt es dann auch einen Ämter-Marathon? Weil aufhalten darf er sich hier ja uneingeschränkt ,er hat lediglich den Italienischen Pass. Und die Frage von einem Vorredner hier ist auch interessant wie sieht das aus bei einer Eheschließung die Italienische Staatsbürgerschaft zu bekommen? Ich habe nicht gewusst das es da doch noch so viele Dinge gibt die man eigentlich gar nicht weiß.
Cala hat geschrieben:Möglich ist auch, dass eine persönliche Befragung stattfindet (Scheinehe?) und dass ein Vertrauensanwalt eingeschaltet wird (Kosten tragen die Verlobten).
Genau diese Problematik, dass einem sofort durch die Behörden eine Scheinehe unterstellt wird, wenn man einen ausländischen Partner heiraten möchte, finde ich schrecklich. Sicherlich gibt es Scheinehen, damit der ausländische Partner eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bekommen kann, aber alle binationalen Paare automatisch als Betrüger darzustellen, bevor man das Gegenteil bewiesen hat, finde ich sehr diskriminierend. Normalerweise muss einem Menschen seine Straftat ja bewiesen werden, im Gegensatz dazu wird hier erwartet, dass man seine Unschuld beweist.
Da bin ich glatt froh, dass ich als ethnische (Halb-)Asiatin die deutsche Staatsbürgerschaft habe. So gibt es kein unnötiges Gehetze, wenn ich meinen deutschen Lebensgefährten irgendwann einmal heiraten wollen sollte.
Wobei das an den Vorurteilen, die viele Leute in ihren Köpfen tragen, ja leider auch nichts ändert. Es gibt zu viele, die denken sich sofort, wenn sie sehen, dass eine Frau in einer binationalen Beziehung Asiatin ist: "Die ist doch bestimmt nur wegen der Aufenthaltsgenehmigung mit einem deutschen Mann zusammen". Ich finde das schrecklich. Aber was soll man erwarten, wenn immer von Scheinehen geredet wird und man das in den Medien breit tritt, als sei es bei binationalen Ehen der Normalfall?
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