Wie gründet man eine Wohngemeinschaft?
Für mich geht es demnächst ans lustige Studentenleben. Es geht (wenn alles glatt geht) nach Hamburg, wo das Wohnen ja generell nicht ganz so günstig ist. Also habe ich mich nach den Studentenwohnheim der Studierendenwerke erkundigt. Die Preise klingen traumhaft, man zahlt warm meistens 210 Euro für einen Raum von meistens 12 Quadratmetern. Der Haken: Es ist selten, dass man es wirklich schafft, in eine Dreier- oder Vierer-Wohngemeinschaft in ein Appartement zu kommen. In den meisten Fällen läuft es dann doch auf riesige Flurgemeinschaften hinaus, bei denen man sich mit acht Leuten ein Bad und eine Küche teilt. Und darauf habe ich so überhaupt keine Lust.
So kam ich auf die Idee, doch einfach selber eine Wohngemeinschaft zu gründen. Allerdings habe ich davon überhaupt keine Ahnung und hoffe nun, ein paar Tipps hier im Forum zu bekommen. Ist es möglich, jede beliebige Mehrzimmerwohnung in eine Wohngemeinschft umzufunktionieren? Oder gibt es da Einschränkungen? Was ist bei der Mitbewohnersuche zu beachten? Und mit welchem Preis kann man so in etwa rechnen, wenn man in einer WG lebt? An die Studentenwohnheimpreise kommen sie sicher nicht heran. Und kann jemand vielleicht sogar Gegenden in und um Hamburg empfehlen für die Wohnungssuche oder von anderen Gegenden abraten?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar
Hallo,
ob du eine "normale" Wohnung auch als Wohngemeinschaft nutzen kannst oder darfst, kann dir wohl am besten der Vermieter selbst sagen. Manche Vermieter haben gerne eine Wohngemeinschaft, andere sagen von Beginn an, dass sie keine Wohngemeinschaft in der Wohnung haben wollen. Allgemein lässt sich das also nicht sagen.
Außerdem kommt es immer darauf an, ob die Wohnung überhaupt zu einer Wohngemeinschaft taugt. Wenn zum Beispiel die Zimmer eine sehr, sehr unterschiedliche Größe haben, ist das natürlich wieder nicht so geeignet als wenn die Zimmer annähernd gleich groß sind. Außerdem kann es ja auch sein, dass ein Zimmer ein Durchgangszimmer ist. Das heißt, es ist nur erreichen, wenn man zuvor durch ein anderes Zimmer hindurch gegangen ist. Das ist dann natürlich schwer für ein solches Zimmer einen Mitbewohner zu finden, da dieser es wahrscheinlich nicht so toll findet, dass jemand ständig durch sein Zimmer muss um sein eigenes Zimmer zu erreichen.
Ob du den gleichen Preis erreichen kannst wie wenn du zum Beispiel in einem Studentenwohnheim einziehst, lässt sich ebenfalls nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Das kommt ganz darauf an wie groß und wie teuer die Wohnung selbst ist. Wenn ihr euch den Preis dann aufteilt, kann es durchaus sein, dass ihr in die gleiche Preisregion wie beim Studentenwohnheim kommt. Allerdings müsst ihr auch beachten, dass die Nebenkosten meistens nur eine Vorauszahlung sind. Das heißt, dass jedes Jahr eine Abrechnung gemacht wird, sodass ihr eventuell noch ein paar Euros nachbezahlen müsst.
Ebenso müsst ihr etwa die Kosten für Strom, Internet und Telefon noch mit einrechnen. Der Internetanschluss ist im Wohnheim meistens inklusive, in der einer eigenen Wohngemeinschaft müsst ihr diesen aber dann selbst bezahlen und bestellen. Dies sind zwar nur kleine Kosten, sollten aber bei der Planung auch berücksichtigt werde, da auch die kleinen Kosten schnell anwachsen können.
Am Ende müsst ihr natürlich noch planen und absprechen was ihr für die Wohngemeinschaft alles mitbringen müsst. Braucht ihr zum Beispiel noch Geschirr, eine Kaffeemaschine oder eine Waschmaschine. Alle diese Dinge solltest du möglichst frühzeitig mit deinen neuen Mitbewohnern absprechen, sodass ihr planen könnt, was ihr schon für die Wohngemeinschaft habt und was ihr noch benötigt bzw. was neu angeschafft werden muss.
Das Gründen einer Wohngemeinschaft ist eigentlich kein großes Ding. Wobei es natürlich verschiedene Wege gibt, hier bzgl. des Mietvertrags vorzugehen. Und welchen Weg Du beschreiten möchtest bzw. welcher Weg in Deinem Fall der Beste wäre, kannst nur Du allein für Dich bestimmen.
Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn der Vermieter der Wohnung weiß, dass Du eine WG gründen willst bzw. mehrere Menschen die Wohnung bewohnen sollen. Das macht für ihn nämlich schon einen gewissen Unterschied, was er im Bezug zur Miethöhe aber auch bzgl. der Pauschalen berücksichtigen können soll. Er kann sich übrigens nicht dagegen aussprechen im Sinne von verbieten, wohl aber kann er Dich als Mieter ablehnen. Es ist aber trotzdem besser (auch wenn man sich dem Risiko aussetzt, die Wohnung nicht zu bekommen) das vorher offen zu kommunizieren, um dann sicher kommenden Problemen aus dem Weg zu gehen!
Zur Gestaltung des Mietvertrages kannst Du eben nun entweder alle WG Bewohner als Hauptmieter benennen und den offiziellen Mietvertrag unterzeichnen lassen. Das ist der Punkt, wo der Vermieter sich verweigern kann und vorläufig eben nur einen Mieter akzeptieren kann, der den Vertrag unterzeichnet. Das aber bedeutet nicht das Aus für eine WG. Dazu aber später mehr.
Der Vorteil einer WG (bzw. eines Mietvertrages) bei dem alle unterschrieben haben, liegt klar auf der Hand. Alle sind gleichermaßen an den Vertrag gebunden und haben die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter und der Mietsache. Der Vorteil für den Vermieter: alle die Unterschrieben haben haften ihm gegenüber gleichberechtigt. Bleibt eine Mietzahlung aus, dann kann der Vermieter sich einen raussuchen, den er auf Zahlung verklagt. Sinnvollerweise denjenigen, bei dem am ehesten noch Geld zu holen ist. Und der kann dann seinerseits das Geld der anderen Mitmieter einklagen. Wichtig ist eben, dass jeder gleichermaßen haftet und jeder einzelne für die (volle, nicht anteilige Miete) gerade zu stehen hat!
Beim kündigen der Wohnung ist zu beachten, dass nicht einzelne WG Mitglieder gehen können, sonder der Vertrag immer von allen (!) gekündigt werden muss und anschließend neu aufzusetzen ist. Es geht also nicht, dass ohne Absprache mit dem Vermieter einzelne WG Mitglieder gehen oder ausgetauscht werden. Aber in der Praxis wird so was sicher oft auch vom Vermieter kulant und formloser gehandhabt, als theoretisch möglich.
Bei der Form ist es aber so, dass sich die WG Gründer schon vorher kennen sollten weil ja gemeinsam der Vertrag unterzeichnet wird. Diese WG findet sich also nicht langsam zusammen, sondern ist vom ersten Tag an existent.
Der andere Weg ist der, dass Du allein den Mietvertrag unterzeichnest und dann die WG auf Untermietverträgen gründest. Hier musst Du den Vermieter um Erlaubnis fragen (bzw. ihn darüber informieren, dass Du einzelne Zimmer untervermieten willst). Diese Erlaubnis kann er praktisch nicht verweigern. Das ist eben die Möglichkeit eine WG zu gründen, auch wenn der Vermieter nur an Dich vermieten will.
Der Nachteil bei der Sache für Dich ist der, dass Du immer allein und ausschließlich dem Vermieter gegenüber für die volle Miete haftest. Vorteile sind aber die, dass Du auch allein bestimmst, wer einzieht. Außerdem können einzelne Mieter ausgetauscht werden, ohne dass der Vermieter Einwände geltend machen kann. Das ist dann eine Sache zwischen Dir als Hauptmieter und denen, denen Du Untermietverträge gibst!
Ein weiterer möglicher Vorteil wäre der, dass Du zu Beginn noch gar nicht alle WG Mitglieder brauchst und diese im Laufe der Zeit finden kannst. Sofern das hinsichtlich der Miete (welche Du ja dann alleine tragen musst) kein Problem darstellt.
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