Neuer Blitzer: der Albtraum jedes Autofahrers

vom 05.05.2010, 08:59 Uhr

Nun gibt es ein neues Blitzgerät, welches gegen Raser auf den Straßen eingesetzt wird. Die Firma DAKO, ansässig in Jena hat den Blitzer mit dem Namen „Timer2 LAN“ auf den Markt gebracht. Das eigentliche Gerät kostet nur 7000 Euro, mit Fahrzeug und anderem Zubehör gehen die Kosten aber schnell auf die 100000 Euro-Marke. Dennoch sind Städte, Gemeinden und Polizei aus ganz Europa scharf auf das Gerät, alleine die Bayern möchten 28 Stück davon kaufen.

Der Vorteil ist, dass es so exakte Daten liefert, dass man sich einen Einspruch vor Gericht sparen kann. Das kleine Gerät, welches gerade mal ein Kilogramm wiegt und nicht größer ist, wie ein Autoradio kann pro Stunde 350 Verstöße aufnehmen. Dabei wird aber kein unscharfes Foto gemacht, sondern das Auto wird mit samt Fahrer gefilmt. Es besitzt für die genaue Zeit eine Atomuhr, die aus zwei Uhren besteht, die sich gegenseitig abstimmen. Außerdem werden die Aufnahmen mit digitalen Signaturen versehen, diese bestehen dann aus der Gerätenummer, dem Datum, Uhrzeit und Standort. Es kann keinerlei Manipulation geben und mit dem absolut scharfen Bild gibt es auch keine Verwechslungen bei dem Fahrer mehr. Ein Grund mehr, mal wieder öfters auf den Tacho zu achten.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Frage stellt sich ja nicht bzgl. der Sicherheit dieser Nebendaten wie Uhrzeit und Gerätenummer, welche den Verstoß aufgenommen hat. Entscheidend bei Widersprüchen ist ja oftmals die Methode wie die Geschwindigkeit erfasst bzw. ob/wann das Gerät geeicht wurde. Wenn hier kein Ansatzpunkt mehr für einen Widerspruch besteht, dann kann man sich wirklich sparen, gegen die Folgen des Rasens vorzugehen. Bzw. dann lohnt sich nur noch ein Verhandeln um die Konsequenzen.

urilemmi hat geschrieben:Ein Grund mehr, mal wieder öfters auf den Tacho zu achten.

Die Kontrollen sollte eigentlich gar kein Grund sein, auf den Tacho zu achten. Die Gründe sind liegen jenseits der Kontrollen: die Sicherheit der anderen, die eigene Sicherheit sowie der Lärm- und Umweltschutz.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Die Kontrollen sollte eigentlich gar kein Grund sein, auf den Tacho zu achten.

Dem kann ich nur zustimmen, auch wenn die Tempolimits zum Teil nicht nachvollziehbar sind.

Zu dem Blitzer: Viel schlimmer als eine technisch ausgefeilte Variante des bekannten Blitzers, finde ich die Dinger, die mit Infrarot blitzen (scheinbar als Modul auch für den Timer2 Lan). Man sieht nämlich nicht einmal, ob es einen erwischt hat und wundert sich nachher, wo denn die Strafe herkommt. Da ist mir ein Blitzer, der dir durch ein freundliches, rotes Aufleuchten sagt "Du warst zu schnell!" doch lieber. Allerdings sind genauere Daten in Bezug auf Rumrechteleien wie "ich bin nicht gefahren; keine Ahnung wer da mein Auto hatte" auch nicht schlecht.

Noch eine kleine Anmerkung zum Schluss: Vielleicht würde ein härterer Bußgeldkatalog mehr bringen als ein supertoller und superteurer Blitzer. In der Schweiz zahlt man unter Umständen - beispielsweise für 30km/h zu schnell in der 30er-Zone - 1500 Franken, was circa 1000 Euro entspricht. Da überlegt man sich das Rasen schon viel eher. Wobei man hier wieder über die Verhältnismäßigkeit streiten könnte.

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» Muttersoehnchen » Beiträge: 134 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Muttersoehnchen hat geschrieben:auch wenn die Tempolimits zum Teil nicht nachvollziehbar sind.

Und genau dem kann ich mich natürlich auch nicht entziehen und gebe auch zu, oftmals den Sinn nicht zu verstehen. Da aber habe ich die Möglichkeit, bei den entsprechenden Stellen nachzufragen und/oder den Vorschlag zu unterbreiten, die Beschränkung aufzuheben. Nichts gibt mir ja das Recht, diese Beschränkung dann nicht mehr einzuhalten. Vor allem kann man so eine Rechtfertigung nicht aus seiner Unwissenheit ableiten. ;)

Das ist zwar dann ein ungleicher Kampf Bürger gegen Behörden - aber der Weg ist immer noch besser, als eben das Recht in seine Hände zu nehmen und selbständig darüber zu entscheiden, sich einfach nicht mehr an die Beschränkung zu halten (nur weil man nicht weiß, warum diese Beschränkung gerade hier gilt).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Dabei wird aber kein unscharfes Foto gemacht, sondern das Auto wird mit samt Fahrer gefilmt.

Ist es denn nicht so, dass Filmaufnahmen von Autofahren gar nicht mehr als Beweismittel vor Gericht durchgehen? Ich meine von Fällen gehört zu haben, in denen jegliche Filmaufnahmen von Autofahrern nicht anerkannt wurden, da diese keine Erlaubnis ausgesprochen haben, dass sie gefilmt werden dürfen.

Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich den Bericht so noch richtig im Kopf habe und das wirklich so ist, aber ich bin mir sehr sicher, dass ich diesbezüglich vor einiger einmal einen Bericht gelesen habe, der dies beschrieben hat.

Falls dem wirklich so wäre, dann ist dieses neue Gerät natürlich keines vor dem man als Autofahrer große Angst haben muss. Aber selbst wenn es erlaubt sein sollte, dann wird doch weiterhin aus einem Auto heraus die Aufnahme gemacht. Da die Autos der Polizei aber meistens doch recht auffällig stehen, kann man sich darauf aber immer noch einstellen und rechtzeitig die Geschwindigkeit anpassen.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


BrilleWilli hat geschrieben:Da die Autos der Polizei aber meistens doch recht auffällig stehen, kann man sich darauf aber immer noch einstellen und rechtzeitig die Geschwindigkeit anpassen.

Da kann man Dich aber nur um Deinen Wohnort beneiden. Ich kenne das eigentlich eher so, dass die Autos schlicht ganz normal (mit getönter Scheibe) in Reihe parken und aus dieser Position die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Autos kontrolliert. Die einzige Auffälligkeit in der Vergangenheit war ein ab und zu aufblitzendes Rotlicht. Was jetzt offenbar auch wegfallen könnte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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