Verkehrskontrolle: Muss man alle Fragen beantworten?

vom 01.05.2010, 21:54 Uhr

Subbotnik hat geschrieben:@Klehmchen
Das mit dem Zurückrechen funktioniert anders, man setzt hier bei der Auswertung durch ein Labor nicht den allgemeinen Wert 0,1 Promille pro Stunde an. Bei der Auswertung der Blutprobe wird der Alkoholgehalt sowie die Nebenstoffe (Abbauprodukte) ausgewertet. So kann mit sehr großer Sicherheit festgestellt werden, wann man etwas getrunken hat und wieviel - sogar was man getrunken hat. Da nützt auch kein Training usw.

Das ist mir schon bewusst. Mir ging es ja auch nur darum, dass man mit diesen Abbauwerten, selbst wann man 0,2 Promille pro Stunde ansetzt, noch sicher nach 1,5 Stunden Alkohol nachweisen kann, andere Nebenprodukte auch länger. Das man diese einfachen Werte nicht zum Zurückrechnen nimmt ist mir schon klar. Ich wollte damit ja auch nur sagen, dass man ja mindestens 0,3 Promille haben muss, um überhaupt bestraft werden zu können, sofern man keinen Unfall baut. Bei Auffälligkeit aber eher noch mehr hat und damit ja in der Regel, nicht nach 20 Minuten Wartezeit kein Alkohol mehr nachgewiesen bzw. die Konzentration zurückgerechnet werden kann.

Das man dann in Bayern trotzdem schon von Gefahr in Verzug spricht, fand ich eben doch sehr merkwürdig. Aber so sind die Bayern halt. Warum sollte sie mal was genauso machen, wie alle anderen Deutschen ;)

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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