Keine Heizung in der Wohnung: Miete mindern

vom 29.04.2010, 21:12 Uhr

In der Wohnung in der A lebt geht immer wieder die Heizung aus und wenn das tagsüber passiert, dann ist das saukalt wenn A heim kommt. Der Vermieter B meint das wäre As Problem das müsste B nicht reparieren lassen.

Nun möchte A Druck machen und will gern wissen wie weit man die Miete drücken kann wenn keine Heizung läuft? A denkt, das ist der einzige Weg wie A seine Interessen durchsetzen kann.

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Zuletzt geändert von Midgaardslang am 29.04.2010, 21:13, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Bevor nun A sich überlegt, welche Mietminderung angemessen ist, sollte der Vermieterin B die Möglichkeit eingeräumt werden, den Mietmangel - und das ist zweifelsfrei ein Mietmangel - zu beseitigen. Dies kann aber nicht durch einen telefonische Anfrage oder mündliche Beschwerde geschehen, sondern sollte schriftlich mit angemessener Fristsetzung passieren. Denn nur so kann letztlich die Vermieterin von A in Verzug gesetzt werden bzw. geraten. Und erst dann ist das einbehalten der Mietzinses anzuraten. Alles andere kann zur fristlosen Auflösung des Mietverhältnisses führen, weil A gegenüber B seinen Pflichten nicht nachgekommen wäre!

Die Vermieterin sollte also die Möglichkeit haben, binnen einer Woche (wobei bei den aktuellen Temperaturen auch zwei Wochen gewährt werden können) den Schaden zu beheben bzw. den Versuch unternehmen können, die Heizung zu reparieren (oder reparieren lassen).

Passiert dies, wird die Fristsetzung hinfällig. Dabei ist nicht mal entscheidend, ob der Reparaturversuch von Erfolg gekrönt war. Will man nach einem erfolglosen Versuch als Mieter auf der sicheren Seite sein, muss der Mangel erneut gemeldet und wieder mit einer neuen Frist angemahnt werden.

Die Mietminderung bei einem totalen Heizungsausfall kann dann im Streitfall bis zu 100% betragen. Wobei hier schon besondere Umstände eine Rolle spielen müssen. Im aktuellen Fall würde ich nicht mehr als 25% für gerechtfertigt. Entscheiden kann ich dies aber nicht. Und es ist zu beachten, dass im Streitfall die Mietminderung nur heißt, dass das Geld zurück gehalten wird! Es kann durchaus passieren, dass ein Gericht dann nämlich anordnet, dass entweder alles an Mietminderung nachzuzahlen ist oder ein Teil des Geldes. Das aber nur als Tipp an A für den konkreten Umgang mit dem eingesparten Geld.

Nebenbei ist immer im Auge zu behalten, dass es um die Heizung und nicht um die Reduzierung der Miete geht. Denn ein Zahlen von weniger Miete macht die Wohnung auch nicht wärmer.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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