Musste ausweichen, schneller fahren = Bußgeld und geblitzt!

vom 27.04.2010, 19:50 Uhr

Man Schwager war die Tage bei mir und hat sich erstmal aufgeregt. Er war mal wieder unterwegs, er wurde geblitzt. Darüber regt er sich eigentlich am meisten auf, er muss Bußgeld, geblitzt wegen ausweichen, zahlen und möchte aber nicht.

Kann er denn dagegen Widerruf machen oder muss er denn das Bußgeld dafür dann zahlen? Wie hoch würde das denn sein, und bekommt er denn auch Punkte in Flensburg? Kann man denn noch was wegen dem Bußgeld und dem geblitzt werden machen, oder ist das dann festgelegt?

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Was du schreibst klingt ein wenig verworren. Es ist eigentlich nicht möglich, auf Grund eines Ausweichmanövers geblitzt zu werden. Dies erreicht der Fahrer nur durch die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit. Wenn vom Aufnehmen von Rotlichtverstößen mal Abstand genommen wird.

Ob nun ein Bußgeld oder eine Verwarnung kommt, hängt von der Höhe der Überschreitung ab. Ebenso natürlich, ob es dafür Punkte gibt oder gar zu einem Fahrverbot kommt. Das aber wird alles begründet im Bescheid stehen. Dort ist auch der Hinweis gegeben, dass selbstverständlich Widerspruch - wie gegen alle Bescheide - möglich ist. Der muss schriftlich erfolgen, bedarf aber zunächst keiner Begründung.

Mit dem von deinem Schwager vorgebrachten Grund würde ich aber wirklich nicht hausieren gehen. Denn hier kann davon ausgegangen werden, dass die Geschwindigkeit schon vorher nicht angepasst war und der Verstoß mit Vorsatz begangen wurde. Das verdoppelt die Strafe.

Sollte er sich klug machen wollen, kann er dies u.a. hier machen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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