Flitzer - Blitzer und der Beamte schläft?

vom 21.04.2010, 08:11 Uhr

Heute morgen lauerte auf dem Weg zur Arbeit von Herrn B schon der erste Blitzer aus einem Fahrzeug heraus. Da dieses Fahrzeug und den Standort inzwischen jeder Einheimische schon von weitem erkennt war er keine Gefahr, beim Vorbeifahren hatte deshalb Herr B auch genügend Zeit um in das Fahrzeuginnere zu schauen. Dabei stellte er fest dass der Insasse es sich auf dem Fahrersitz bequem gemacht hatte und augenscheinlich fest den Schlaf der Gerechten schlief.

Herr B war ja erst versucht noch schnell ein Foto zumachen, ließ es dann aber doch sein. Sicherlich ist es fast unmöglich einen Beamten um diese Zeit, es war so gegen 5:30 Uhr, wachzuhalten und ein bischen Mitleid hatte er auch. Da Herr B kein Anscheißertyp ist hat er es deshalb auch gelassen, aber ihn würde es trotzdem interessieren ob bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch des Betroffenen Erfolg haben könnte.

Immerhin hat dann der anwesende Zeuge ja von der Tat eigentlich nichts mitbekommen, die in der Anhörung aufgeführten Angaben wären damit zumindest in seinen Augen angreifbar. Daneben wäre es natürlich auch sehr peinlich wenn solch ein Foto an die Öffentlichkeit gelangen würde und er könnte sich deshalb vorstellen dass so ein Bußgeld dann aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen auch von Amts wegen eingestellt werden könnte.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo,

die Zweifel von Herrn B. an der Messung halte ich eigentlich für nicht berechtigt. In dem geschilderten Fall ist ja scheinbar so, dass Herr B. von einen klassischen Blitzer erwischt worden wäre, sodass ein Beweisfoto entstanden wäre. Dies hätte dann den Fahrer des Autos sowie dessen Geschwindigkeit gemessen. Das passiert alles automatisch, sodass es nicht notwendig ist, dass noch eine weitere Person aufpassen muss, wer zu schnell gefahren ist.

Ich selbst erlebe es auch immer wieder, dass ich an einem Blitzer vorbei fahren und wenn ich in das Auto sehe, liest entweder jemand gerade die Zeitung, trinkt Kaffee oder verbringt seine Arbeitszeit mit sonstigen Beschäftigungen. Ob dies im Sinne des Erfinders ist kann ich mir zwar nicht vorstellen. Jedoch ist nun mal so, dass die Personen, die die Aufnahmen machen das Gerät nur richtig aufstellen müssen und sonst eigentlich damit keine weitere Arbeit haben.

Es kann höchstens sein, dass sie die zu schnellen Fahrer direkt an ihre Kollegen weiter geben müssen, die dann ein paar hundert Meter weiter die Autos direkt anhalten und abkassieren. Dann sitzen sie meistens etwas aufmerksamer im Auto und achten darauf, wann die Maschine jemanden erwischt und teilen das dann gleich mit.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich weiß nicht ob es immernoch so ist, aber vor ein paar Jahren war das definitiv noch anfechtbar. Bei uns im Ortseingang stellen sie auch oft Blitzer auf im Auto und da war noch vorgeschrieben, das sogar zwei Beamte drin sitzen müssen, doch der eine war in der Tankstelle verschwunden und in der Zeit wurde aber lustig weiter geblitzt.

Wir gehörten nicht zu den geblitzten allerdings kannte mein Paps einen davon und hat dann später bezeugt, das in dem Moment wo geblitzt wurde sich keine zwei Beamten im Wagen befanden und das Ganze wurde für ungültig erklärt und zurückgenommen. Paps Kumpel hatte also noch Glück gehabt, ob das heute anders ist weiß ich allerdings nicht genau, kann mir aber auch nicht vorstellen das es so richtig rechtsgültig sein kann, denn schließlich handelt es sich um einen mobilen Blitzer und der muss schon überwacht werden. Was ja schlecht geht, wenn der Beamte im Land der Träume entschlummert ist. Sicherlich ist es nicht schön das er schon so früh da stehen musste und er hatte auch sicherlich Stress mit seinem Job, dennoch ist er bei der Arbeit eingeschlafen und das kann schlecht folglos bleiben, Beweisfoto hin oder her. Wenn ich von so einem Blitzer geblitzt werden würde, würde ich wahrscheinlich erstmal anhalten und den schlafenden Beamten fotografieren.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also so wie ich das gedacht habe, läuft die Sache doch wie folgt ab: Die Beamten entscheiden sich eine mobile Kontrolle durchzuführen. Das heißt, man nimmt das entsprechenden Gerät und stellt sich irgendwo hin und wartet. Das Gerät muss doch meines Wissens nur einmal richtig eingestellt werden und bedarf dann eigentlich keiner weiteren Aufsicht. Die Fotos werden ja dann automatisch aufgenommen, sodass auch dabei kein Eingreifen von den Beamten mehr nötig ist.

Deswegen würde ich dann keinen Unterschied mehr zu fest installierten Blitzern sehen. Sobald die mobilen Blitzer einmal ausgerichtet und richtig eingestellt sind, würde ich sagen, dass keiner Überwachung mehr bedürfen. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, falls es jemand genau sagen kann.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kenne es auch so, dass es durchaus anfechtbar ist. Das hat den Grund, dass auf den Zettelchen die man bekommt immer der Zeuge aufgeführt ist. Und der kann natürlich herzlich wenig bezeugen wenn er zu dem Zeitpunkt geschlafen hat.

In dem bekannte Fall verhielt es sich so, dass derjenige geblitzt wurde. Er fuhr nochmal an dem Auto vorbei und bemerkte, dass der Beamte geschlafen hat und hat auch ein Foto davon gemacht. Er erhob also Einspruch und fechtete an und hing das Foto mit dran.

Mir ist aber nicht bekannt, dass sich zwei Beamten in dem Fahrzeug befinden müssen. Ein Zeuge reicht soweit ich weiß. Bei Laserpistolen gibt es angeblich die Möglichkeit noch auf andere Art anzufechten. In dem Fall hat es sich aber sicher einfach um die Kamera im Fahrzeug gehandelt...

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Die Frage, die sich mir in diesem Fall stellt ist: kann man denn wirklich als vorbei fahrender KfZ-Führer feststellen, dass die Person im Auto, die ja meist wirklich als Zeuge aufgeführt wird, geschlafen hat. Klar kann man ein Foto von der Person im Fahrzeug mit dem Blitzer machen, aber ob das allein reicht? Ein weiterer (menschlicher und glaubwürdiger) Zeuge wäre da sicher hilfreicher.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo,

ich habe nun einmal versucht mich etwas schlau zu machen und habe folgendes herausgefunden:

Man kann nicht generell sagen, ob ein Beamter zwingend anwesend und auch wach sein muss. Es kommt, wie so oft, darauf an mit welchem Gerät genau die Messung vorgenommen wird. Es gibt Geräte, bei deinen die Messung scheinbar überwacht werden muss, sodass auch alles korrekt abläuft. Andererseits gibt es auch Geräte, bei deinen man keinen weiteren Beamten benötigt, der die Messung beobachtet.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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