Welche Verbindungsdaten werden derzeit gespeichert?

vom 21.04.2010, 23:16 Uhr

Hallo zusammen.

Vor Kurzem wurde ja die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesgerichtshof gekippt, weil es gegen die Verfassung ist. Das hat also zufolge, dass meine Verbindungsdaten nicht mehr sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden. Aber in den Medien heißt es, dass die Verbindungsdaten trotz all dem noch gespeichert werden können, zum Beispiel aus Abrechnungsgründen. Eine andere Sache, von der man Hört, ist dass die Polizei bei bestehendem Verdacht über eine Richterliche Anordnung bei meinem Provider anfragen können, wann ich mit welcher IP Adresse unterwegs war und dieser muss diese Auskunft dann auch erteilen.

Kennt sich da jemand auf und kann mir sagen, welche Verbindungsdaten bei meinem Porvider, dessen Name aus zwei Zahlen und einem kaufmännischen "und" besteht, gespeichert werden und wie lange es dauert bis sie gelöscht werden.

DoubleK

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Was ich mitbekommen habe ist folgendes: Die Daten werden weiterhin gespeichert, jedoch müssen sie sicherer gespeichert werden. Desweiteren dürfen nurnoch Strafverfolger und Geheimdienste auf diese zugreifen, erstere aber nur mit richterlichem Beschluss.

Was die Abfrage der IP Adresse angeht, dies ist weiterhin gestattet, da die IP an sich nicht maßgeblich für ein umfassendes Persönlichkeitsprofil ist. Andere Daten wie wann der Nutzer zu welchem Zeitpunkt auf welcher Internetseite war oder was heruntergeladen hat und wieviel fallen schon eher unter die Vorratsdatenspeicherung. Die IP Adresse bzw. die dazugehörigen Daten wie Name und Adresse, z.b. bei Verfolgung von illegalem download auf einer Tauschbörse darf jedoch auch nur von einem Strafverfolger angefordert werden.

Dies läuft folgendermaßen ab: Der Abmahnanwalt erstellt Anzeige gegen Unbekannt. Der Staatsanwalt muss in diesem Fall ermitteln und fragt beim Internetanbieter nach dem Namen und der Adresse der IP. Die Daten werden dem Staatsanwalt übermittelt, die Anzeige wird jedoch meist fallen gelassen. Der Abmahnanwalt erhält jedoch Akteneinsicht und sieht so die ermittelte Adresse sowie den Namen des "Täters", worauf er dann ein Zivilverfahren einleitet was dann auf Schadensersatz hinauslaufen wird.

Zu deiner etwas genaueren Frage wie lange die Daten gespeichert werden: Weiterhin 6 Monate.

» Phr34k » Beiträge: 13 » Talkpoints: 10,87 »


Strafbehörden haben mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes keinen Zugriff mehr auf die gespeicherten Daten der Provider. Diese wiederum mussten die Daten unverzüglich löschen. Das heißt im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden momentan keinerlei Daten über dich erhoben.

Dein Internetanbieter ist jedoch befugt im Rahmen seiner Abrechnung Verbindungsdaten über dich zu speichern. Wie beispielsweise Standortdaten, IP-Adresse oder Emailverbindungsdaten. Diese müssen, solltest du dies verlangen mit Versand der Rechnung gelöscht werden. Bist du Nutzer von Pauschaltarifen (also Flatrates), so kann eine Speicherung gänzlich vermieden werden.

Auch wenn der Provider Daten über dich erhebt, so dürfen diese nun nicht ohne weiteres an Strafbehörden weitergeleitet werden. Aber auch hier gilt, dass einmal erhobene Daten nie eine absolute Sicherheit aufweisen.

Nach einer EU-Richtlinie und den Wünschen von CDU und CSU soll die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden. Das Urteil aus Karlsruhe hat dies auch nicht ausgeschlossen. Lediglich die Rahmenbedingungen müssten deutlich angepasst werden. Um die Vorratsdatenspeicherung langfristig zu stoppen, wäre es sinnvoll, wenn der kommende Entwurf vor dem europäischen Gerichtshof verhandelt wird. Dadurch könnte europaweit die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt werden.

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» mich » Beiträge: 665 » Talkpoints: 2,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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