Als nicht biologischer Vater die Vaterschaft anerkennen

vom 18.04.2010, 03:02 Uhr

Und der eben von allen wo eine Vaterschaft vermutet werden kann.


Die Zeitspanne die das Jugendamt im genannten Fall aber vorgibt, passt nicht zum wahrscheinlichen Zeugungsdatum. Und zum Zeugungsdatum gibt es wohl nur One- Night- Stands, deren Vornamen, aber nicht die Nachnamen bekannt sind. Da kann man schlecht nachforschen, wer der Vater sein könnte.

Und mal ehrlich. Würdest du als Bearbeiter dann einfach erstmal die Aussage hinnehmen, das der aktuelle Partner nicht der Vater ist? Könnte ja dann jede Mutter behaupten und damit Gelder von Staat in Anspruch nehmen und vielleicht sogar doppelt kassieren. Also ist es das Recht der Mutter Unterhaltsvorschuss zu beantragen, genauso wie das Jugendamt eben das Recht und die Pflicht hat, den leiblichen Vater ausfindig zu machen.


Das Jugendamt fordert aber gar keinen Vaterschaftstest von derzeitigem Partner. Wobei ich eher noch vermute, das das Jugendamt gar nicht weiss, das es zur Zeit einen Partner gibt. Und es kann durchauch aus sein, das die Mutter belegen kann, das sie zum Zeugungszeitpunkt nicht mit dem derzeitigem Partner zusammen war. Und bevor du nun fragst, wie das möglich sein kann. Zum Beispiel wenn der derzeitige Partner in dem vorgegebenen Zeitraum des Jugendamtes im Ausland war oder im Krankenhaus war, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Der Erzeuger wird bei dieser Situation nicht viel dagegen haben. Zumal er im Moment noch als Mister X bezeichnet werden kann, da nicht bekannt. Kommen Mutter und aktueller Partner nun zum Jugendamt mit dem Willen, das der Mann der offizielle Vater sein will, dann hat das Jugendamt auch eine Beratungspflicht.


So wie die Mutter das schildert, hat sie schwerwiegende Gründe, warum sie den Erzeuger, den das Jugendamt haben will, nicht als Vater des Kindes haben will. Rein fiktiv könnte man unter Anderem von häuslicher Gewalt gegen sie oder gegen die älteren Kinder ( die nicht von ihm sind) ausgehen. Und sie nun natürlich Angst hat, das er da nun in irgendeiner Form Stress macht. Unter Anderem das er ihr das Sorgerecht entziehen lässt, das Kind regelmässig sehen will und so weiter. Und auch wenn das eventuell haltlose Drohungen sein können, würde mir das als Mutter auch Gedanken machen.

Und ich habe mit keinem Wort geschrieben, das die Mutter dem Jugendamt sagt, das sie irgendeinen Mann als Vater anerkennen lässt, obwohl er es nicht sein kann. Das macht sie schön hinter deren Rücken. Und ich glaube weiterhin kaum, das das Jugendamt sowas unterstützen würde, weil es eindeutig nicht zum Wohl des Kindes ist, welches nun mal beim Jugendamt vorrang hat.

Und ich habe, denke ich, auch klar geschrieben, das ich es nicht für gut befinde, wenn man staatliche Leistungen will und dann nicht mit arbeitet und alles boykottiert. Ich habe klar gesagt, entweder verzichtet sie auf das Geld und hat dann auch nicht die Pflicht den Vater anzugeben, oder sie nimmt das Geld und muss dann auch alle möglichen Erzeuger nennen, soweit das möglich ist. Was in dem Fall ja nicht möglich ist.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Wenn der potentielle Vater eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt, dann hat dieser nur die Unterhaltspflicht. Die Rechte des Umgangs kann man ihm entziehen lassen. Eine einstweilige Anordnung bekommt man in den meisten Bundesländern innerhalb von 4 Wochen beim Gericht.

Auch da kann sie sich beim Jugendamt beraten lassen. Und das Jugendamt würde eine Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann nicht verbieten. Sie würden nur über die möglichen Folgen aufklären. Aber so wie es scheint dreht sich alles um ihre Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jugendamt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Nicht das es jetzt gegen den sozialen Vater geht, der sich ja trotz alle dem zur Vertrauensperson Nr. 1 entwickeln kann und dem Kind wirklich ein guter Vater sein kann!

Nach einer erfolgreichen Vaterschafdtsanerkennung wäre dieser Vater dann auch der rechtliche Vater mit allen Pflichten aber auch Rechten gegenüber dem Kind. Nur mal als Anmerkung :wink:

Natürlich sind die Gedanken um die Vaterschaftsanerkennung nicht völlig abgedreht. Allerdings würde ich in einem solchen Fall erst mal aktuell die Frage nach dem Wohl des Kindes stellen, wenn sich die Frage einer Vaterschaftsanerkennung stellt. Ich sehe das Recht des Kindes um Wissen auf seine Abstammung prinzipiell erst mal nicht dadurch gefährtdet, wenn ein anderer Mann die Vaterschaft mit allen Rechten und Pflichten anerkennt. Es bleibt den (rechtlichen) Eltern ja unbenommen, dem Kind zu erklären, dass der rechtliche und meist auch soziale Vater nicht der biologische Vater ist. Nichts anders passiert doch auch bei vielen Adoptivkindern.

Zu den rechtlichen Folgen lässt sich nur sagen, dass der Mann, der Vaterschaft für ein definitiv nicht leibliches Kind anerkennt sicher alt genug ist, um für sich zu entscheiden. Problematischer sehe ich da eher, dass mit einer positiven Vaterschaftsanerkennung auch für das Kind Rechtsfolgen verbunden sind - so könnte es dem rechtlichen Vater gegenüber einmal unterhaltspflichtig werden. Allerdings ist da dann auch die Frage zu klären, ob das bei dem biologischen Vater nicht auch der Fall wäre. Daher sind die möglichen rechtlichen Folgen in meinen Augen reine Orakeleien, die man auch vernachlässigen könnte.

Wichtiger finde ich die soziale Komponente. Ich kenne einen solchen Fall, in dem ein Mann die Vaterschaft für ein nicht leibliches Kind anerkannt hat und später dann die Frau geheiratet und mit ihr weitere Kinder gezeugt hat. Die beiden leben nun schon ewig zusammen und sind immer noch glücklich (mit den üblichen Höhen und Tiefen halt). Ich kann mir vorstellen, dass in einem solchen Fall eine nicht anerkannte Vaterschaft zumindest für das Paar eine Belastung darstellen könnte. Muss sie sicherlich nicht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass ein Paar erst nach einer solchen Anerkennung die Familie als wirkliche Familie betrachten kann. Und wenn es da hilft, warum nicht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



So weit ich LittleSister verstanden habe, will die Mutter dem biologischen Vater nicht sagen, dass er Vater geworden ist und statt dessen beim Jugendamt oder überhaupt beim Amt ihren jetzigen Partner eintragen lassen, ohne das Wissen des biologischen Vaters.

Das finde ich nicht gut. Denn ein Vater hat zunächst ein Recht zu Wissen, das er Vater ist, egal, ob es der Mutter genehm ist oder nicht. Erst dann kann der biologische Vater die Vaterschaft abstreiten und der neue Partner die Vaterschaft anerkennen.

Im Moment sehe ich es so, dass die Mutter Angst hat, dass der biologische Vater das Kind beansprucht, aus welchen Gründen auch immer. Und es steht dem Vater nunmal zu, den Umgang mit seinem Kind zu pflegen, es sei denn er ist oder wäre eine Gefahr für das Kind und dem Kind steht eben auch der Umgang oder das Wissen zu einem leiblichen Vater zu, dieses ganz unter den Tisch fallen zu lassen, finde ich nicht gut.

Und zu den Bedenken, was wäre, wenn die Beiden sich wieder trennen, da stimme ich LittleSister auch zu, dann hätte der emotionale Vater ein Kind an der Backe, welches er vielleicht garnicht mehr haben will. Obwohl ich da aus meinem Bekanntenkreis einen anderen Fall kenne, da ist die Mutter verstorben, bevor der neue Papa das Sorgerecht zugesprochen bekam und die Kinder mussten zurück zum Vater, der sich zuvor drei Jahre nicht um die Kinder gekümmert hat. Wie also so eine Bindung zu den Kindern später ausgeht, falls sich ein Paar trennt, ist nicht sicher.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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