Einkauf im Internet und Rückerstattung
A hat sich in einem Internetversandhandel etwas bestellt. Als Zahlungsmöglichkeiten waren dort Kreditkarte und Vorabüberweisung zur Auswahl gestellt. Da A keine Kreditkarte besitzt, hat er das Geld überwiesen. Etwa eine Woche später erhielt A eine E-Mail des Geschäftes, das der gewünschte Artikel vergriffen sei und auch nicht mehr lieferbar werden würde. Darum werde die Bestellung storniert. Informationen darüber wann A sein Geld zurück erhält wurden nicht gegegeben, auch auf Anfrage wurde A keine Auskunft erteilt. Zunächst hat A abgewartet, ob die Firma das Geld vielleicht automatisch zurückbucht und sich nur die Mühe ersparen will da ewig hin und her zu mailen. Inzwischen sind aber zwei Wochen vergangen und A konnte noch immer keinen Geldeingang auf seinem Konto verbuchen. Das Geld ist aber definitiv an die von dem Versandhaus angegebenen Bankdaten gegangen, A hat dies extra noch einmal überprüft.
Was kann A nun tun um sein Geld zurück zu bekommen? Immerhin hat er ja die gewünschte Ware nicht erhalten. Anfragen per Email werden jedoch ignoriert und telefonisch ist niemand zu erreichen. Welche Möglichkeiten hat A den Betrag zurück erstattet zu bekommen?
Hier würde ich noch mal eine Mail schicken. Wobei im Extremfall ein Einschreiben mit Fristsetzung angebracht sein kann. Das sehe ich aber als letzte Möglichkeit und auch als den formellsten Weg, mit so einer ärgerlichen Sache umzugehen.
Wobei ich nicht verstehe, was Du mit dem "Ignorieren" meinst. Es handelt sich um einen Internet Shop und ich würde schon erwarten, dass auch auf Kundenmails reagiert wird. Hier spricht nichts dagegen, dass A täglich (!) mindestens eine Mail mit der Bitte um Auskunft schreibt, wann eben mit dem Artikel oder mit der Rücküberweisung gerechnet werden kann.
A wirst doch hoffentlich keine Anzeige aufgeben müssen, weil A einfach den Verdacht äußert, dass der Shop einen hier um das Geld betrügen will?
Ignoriert ist hier so gemeint, dass auf diverse Emails bislang keinerlei Reaktion erfolgte, und zwar weder in Form einer Antwort-Mail noch eines Anrufes unter der von A angegeben Telefonnummer oder eines Briefes oder sonst wie. As Versuche selbst telefonisch zum Onlineshop durchzudringen waren erfolglos, da dort nie jemand abnimmt und auch kein Anrufbeantworter geschaltet ist, der eventuell Auskunft über Zeiten gäbe, wo man besser jemanden erreichen kann. Bisher hat A es nicht täglich versucht, aber doch mehrfach angerufen und vier Emails geschickt. Und das in zwei Wochen. Darum hat A so langsam das Gefühl, dass die Kontaktaufnahme bewusst verweigert wird, aus welchen Gründen auch immer. Ob da nun aktive Betrugsabsicht oder schlichte Faulheit dahinter steckt vermag er nicht zu beurteilen.
Eine Strafanzeige wäre natürlich die letzte Option und ist ein Weg, den A nur ungern gehen will. Darum wollte A sich ja erkundigen welche Schritte er vorher tun kann um zu einer Einigung(nämlich der Rückerstattung des Kaufpreises und der Versandkosten) zu gelangen.
Also wenn hier nichts fruchtet, würde ich an As Stelle noch einmal eine Aufforderung mit Fristsetzung schreiben und dem Unternehmen zukommen lassen. Eine Frist von maximal einer Woche sollte hier angemessen genug sein. Wobei zu bedenken ist, dass diese Aufforderung am besten schriftlich (Papierbrief) geschehen sollte, nicht via Email.
Wenn nach Ablauf der Frist nichts geschehen ist, kann man eigentlich nur noch einen Mahnbescheid ausfüllen. Den gibt es eigentlich in jedem Schreibwarenladen. Das Prozedere ist eigentlich einfach. Weil aber (wirklich geringe) Kosten entstehen, sollte nicht vergessen werden, diese dem Schuldner (was der Shop gegenüber A dann ja auch ist) mit in Rechnung zu stellen! Und auch hier würde ich maximal eine Woche als Frist für angemessen halten, weil A ja seinem Geld hinterher rennt, ohne das Waren ausgetauscht wurden oder ähnliches.
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