"Raubkopie" bei Ebay ersteigert - wie verhalten?

vom 18.04.2010, 22:15 Uhr

Frau S. hat bei Ebay eine DVD ersteigert. Als die DVD ankam, war sie sich unsicher, ob das wirklich eine Original DVD ist. Das Cover sieht nach einfachem bedruckten Fotopapier aus. Und die DVD hat wohl beim Abspielen auch eine schlechtere Qualität. Und die auf dem Cover aufgedruckten Extras können nicht abgespielt werden. Eventuell könnte es auch eine defekte Mangel DVD sein. Allerdings war das wohl in der Artikelbeschreibung nicht ersichtlich. Und der Verkäufer hat auch überwiegend gute Bewertungen.

Frau S. ist sich nun unsicher wie sie sich weiterhin verhalten soll. Wenn es wirklich eine gebrannte DVD ist, hat sie ja illegale Ware gekauft. Und der Verkäufer wird das ja kaum zugeben.

Frau S. hat Sorge, wenn sie den Fall nun der Polizei meldet, das irgendwelche negativen Konsequenzen für sie entstehen könnten. Habt ihr vielleicht eine Idee, wie sich Frau S. am besten verhalten kann?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich würde es zunächst einmal auf jeden Fall ebay melden. Die werden auch sicher weiterhelfen könne, wie sie weiter verfahren soll. Also ob sie die CD behalten kann, was ich jedoch nicht glaube und ich denke, wenn man den Fall bei ebay meldet, braucht sie auf jeden Fall keine Angst vor der Polizei haben.

Immerhin hat sie nicht bewusst eine Raubkopie gekauft, weil das offensichtlich aus dem Angebot nicht hervorging, und als sie das bemerkt hat, hat sie auch gleich eine Meldung gemacht. Ich nehme jedoch auch nan, dass sie die CD nicht behalten darf. Wohin sie die CD jedoch geben muss, weiß ich auch nicht, da wird aber sicher ebay antworten, wenn sie den Fall gemeldet hat.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich würde vermutlich, wie auch tournesol schon schreibt, zuerst einmal Ebay davon informieren, bevor ich die Polizei verständigen würde. Ebay auch deshalb, weil die Artikelbeschreibung anscheinend nicht dem ersteigerten Artikel entsprach, was einem Betrug gleichkommt. Und Betrüger kann man immer melden.

Bei Ebay wird das Ganze zunächst diskreter abgehandelt und Frau S. kann dort unproblematischer Rat bekommen, wie sie es bei der Polizei bekäme. Je nachdem, was man ihr bei Ebay rät, kann sie dann immer noch die Polizei einschalten. So hat sie dann aber auch Ebay im Rücken.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich persönlich würde in erster Linie den Verkäufer anschreiben. Fraglich ist wohl, ob er wusste was er verkauft oder nicht. Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber vielleicht kann er zukünftig darauf achten, was er verkauft, wenn es denn nicht sogar Absicht war.

Raubkopieren und vor allem so etwas weiter verkaufen IST ein Straftat. Was sollen Frau S. also für Konsequenzen drohen? Der zweite Weg wäre dann aber auch, das Ganze ebay zu melden. Das kannst um Prinzip auch parallel, wenn du den verkäufer kontaktierst.

Der Polizei kann man so etwas selbstverständlich auch melden, aber mit ebay fährt man erstmal nicht alle Geschütze auf.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Negative Konsequenzen werden sie in keinem Fall erwarten, wenn nicht explizit im Angebot steht, daß es sich um eine Raubkopie handelt. Ich habe selbst bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht. Die Raubkopie war ein Konsolenspiel und keine DVD, aber das ist ja nicht weniger "schlimm". Ich selbst habe die Anzeige zwar damals nicht gemacht - weil es mir gar nicht aufgefallen war, daß ich da eine Kopie und kein Original hatte, war optisch absolut nicht zu unterscheiden, die Indikatoren hab ich erst dann herausgesucht (Internet sei Dank) :oops: - bekam allerdings einige Monate nach dem Kauf auf einmal Post von der Polizei und sollte schriftlich eine Aussage dazu abgeben, weil man mich über Ebay als einen weiteren Käufers des fragwürdigen Artikels ermittelt habe.

Diese Aussage habe ich gemacht und an das Absenderrevier zurück geschickt, habe danach aber nie wieder etwas davon gehört und mußte noch nicht einmal das Spiel abgeben, was mich mit am meisten an der Sache verwundert hat, weil ich nicht gedacht hätte, daß das einfach so geht.

» kuyashinaki » Beiträge: 113 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo,

falls du die Adresse oder zumindest den Namen des Verkäufers hast, dann würde ich mit der CD zu der Polizei gehen und den Sachverhalt erklären. Da du ja nicht wusstest, dass es sich hierbei um eine Raubkopie handelt, wird man dir sicherlich auch nichts anhängen können. Um das klar zu belegen kannst du ja einfach den Text der Auktion ausdrucken und mitnehmen.

Außerdem kannst du den Verkäufer auch noch bei Ebay melden, sodass diese dem Verkäufer auch nochmal klar machen, dass man solche Raubkopien nicht verkaufen darf bzw. auch nicht erstellen darf. Eventuell wird der Verkäufer dann auch direkt von Ebay gesperrt, sodass seinem Treiben ein Ende bereitet wird.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Zunächst einmal würde ich davon ausgehen, dass es keine DVD aus dem Presswerk ist. Dies lässt sich recht einfach optisch überprüfen. Ist die DVD in einen Silberton und lassen sich kein ringhafter andersfarbender Bereich erkennen auf der Rückseite, so würde ich vermuten, dass es sich um ein Original handelt. Ist die DVD bläulich und weist unterschiedlich aussehende Bereich auf, so ist sie gebrannt. Vergleich sie am besten mit einer anderen DVD, dann merkst du den Unterschied.

Solltest du feststellen, dass es sich bei der DVD um eine selbst gebrannte handelt, so kannst du dir in Verbindung mit dem Cover sicher sein, dass du eine Raubkopie hast und kannst entsprechende Schritte, wie zuvor beschrieben, einleiten.

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» mich » Beiträge: 665 » Talkpoints: 2,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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