Finanzamt- Verlustbescheinigung beim Aktienhandel

vom 20.04.2010, 14:19 Uhr

Ich hatte mir eigentlich immer eingebildet bei den Finanzen einigermaßen durchzublicken aber mit der neuen Abgeltungssteuer habe ich doch so meine Probleme. Wie verhält es sich mit dem Antrag auf Verlustbescheinigung beim Aktienhandel? Ich kann dies bei meiner Bank beantragen, aber wozu? Der Sinn und die Konsequenzen ist mir nicht so richtig klar.

Erfolgt da eine direkte Verrechnung mit dem Finanzamt? Erhält das Finanzamt da Daten über meine Transaktionen oder bekomme ich diese Bescheinigung um sie später einzureichen? Werden durch die Bank automatisch die Verluste mit den Gewinnen verrechnet und ich muss dann nur noch die Differenz bezahlen? Muss ich sie denn überhaupt einreichen wenn ich sie einmal beantragt habe? Mir ist das alles völlig unklar. Dann gibt es noch einen Verlustrechnungstopf mit unterschiedlichen Berechnungen für 2009 und 2010. Es geht im allgemeinen um nicht verrechnete Gewinne, Erträge und Verluste, alles ist ziemlich kompliziert.

Wer kann mir helfen?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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