Versicherung nicht bezahlt - trotzdem Versicherungs Schutz

vom 27.08.2009, 22:48 Uhr

Ich habe vor ein paar Tagen eine Versicherung abgeschlossen aber noch nichts dafür bezahlt. Nun bin ich einem anderen Auto rein gefahren und wollte mal fragen ob nun mein Versicherungs Schutz schon läuft oder erst wenn ich die erste Beiträge bezahlt habe?

Denn dann würde ich ganz schön dumm dastehen weil das schon keine Kleinigkeit ist die ich da angerichtet habe. Habt ihr Tipps oder Erfahrungen, denn das müsste ja bei allen Versicherungen gleich sein oder etwa nicht?

» Joppi » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Du hast hier sicherlich das Lastschriftverfahren vereinbart und die Beiträge werden dann vom angegebenen Konto abgebucht. Damit brauchst du dir wegen der Bezahlung erst einmal keine Sorgen zu machen. Wichtig ist hier allerdings wann hier überhaupt der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Das steht eigentlich schon auf den Antrag. Wenn du das heraus gefunden hast, weißt du ob du Versicherungsschutz hast oder nicht.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Relevant ist nicht unbedingt der Zeitpunkt der Zahlung, sondern oft nach dem vertraglich festgelegte Zeitpunkt, ab dem der eigentliche Versicherungsschutz laut Vertrag in vollem Umfang besteht. In manchen Fällen ist es so, dass Versicherungen nicht direkt ab dem Zeitpunkt der Unterschreibung des Vertrages laufen, sondern erst später. In den Unterlagen die du unterschrieben hast, dürftest du allerdings Informationen dazu finden, so dass sich leicht feststellen lassen dürfte, ob der kürzlich verursachte Unfall schon von deiner Versicherung abgedeckt wird.

Um was für eine Versicherung handelt es sich denn genau? Falls es sich um die einfache Haftpflichtversicherung handelt, solltest du bedenken, dass du ohne gültigen Versicherungsschutz nicht mit deinem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darfst. Die Schäden am gegnerischen Fahrzeug sind also im Normalfall immer abgedeckt. Für den Schaden an deinem eigenen Fahrzeug, der durch eine Vollkask-Versicherung gedeckt wird, musst du unbedingt noch mal in den Unterlagen nachschauen.

Sofern du deine Beiträge bezahlst, sobald die Versicherung diese von deinem Konto einziehen möchte oder dir eine Rechnung zuschickt, musst du dir keine Sorgen um deinen Versicherungsschutz machen, solange der Schaden nach dem vereinbarten Vertragsbeginn entstanden ist. Selbst wenn du deine Rechnung mal ein bisschen zu spät zahlst, sollte der Versicherungsschutz noch bestehen bleiben. Wenn du die Rechnungen hingegen mehrmals nicht zahlst, musst du auch damit rechnen, dass du im Schadensfall nicht mehr mit Leistungen deiner Versicherung rechnen kannst - solange bis du die Ausstände beglichen hast.

In manchen Fällen besteht der Versicherungsschutz wohl erst nach Zahlung des ersten Beitrages, allerdings ist das nicht immer der Fall, daher solltest du dir deine Unterlagen noch einmal genau anschauen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Versicherung abgeschlossen wird, ab dem Zeitpunkt läuft sie. Dazu holst du am Besten die Vertragsunterlagen heraus und wirst dann das Datum entdecken. Ist der Unfall ab diesem Datum passiert, hast du vollsten Versicherungsschutz, ob das Geld jetzt bereits abgebucht wurde, spielt hier keine Rolle. Ihr habt ja schließlich und endlich auch einen Zeitpunkt und ein Verfahren für die Zahlungsweise vereinbart und daran muss sich auch die Versicherung halten. Das kann den Leistungen auf keinen Fall einen Abbruch oder eine Einschränkung tun.

Wichtig wäre eben heraus zu finden, was es für eine Art von Unfall war, denn es gibt ja auch sehr wohl Unfälle, bei denen die Versicherungen aussteigen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn du keine Winterreifen auf dem Auto hast, obwohl es Pflicht ist, Winterreifen oben zu haben. Wenn nachweislich kein Licht eingeschalten gewesen war, obwohl zu diesen Witterungsverhältnissen eines eingeschaltet sein hätte müssen. Also solche Dinge wären bedenkenswert, dass die Versicherung aussteigt, aber sicher nicht, wenn das Geld noch nicht abgebucht wurde.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich denke da gibt es auch noch die vorläufige Deckungszusage. Die besagt dass auch ein Schaden reguliert wird wenn der Vertrag noch nicht schriftlich bei der Versicherung vorliegt. Das betrifft aber meistens nur die KFZ-Versicherung. Bei anderen Versicherungen gibt es öfters Wartezeiten hinsichtlich der Regulierungspflicht (zum Beispiel Rechtsschutz, Krankenversicherung). Ich erinnere mich dass ich eimal im Kleingedruckten davon gelesen habe und dass mir auch schon der Allianzvertreter mündlich die vorläufige Deckungszusage erteilte. Anders sieht es allerdings aus wenn du die erste Rate nicht pünktlich bezahlt hast oder dein Konto keine Deckung aufwies, dann ist die Versicherung nicht wirksam geworden wenn die Versicherung darauf besteht (steht auch im Kleingedruckten).

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


In diesem Fall musst du dir wenig Gedanken machen. Interessant wäre aber die vereinbarte Zahlungsart. In der Regel läuft das ja über die Lastschrift und da kannst du vorher auch nicht bezahlen.

Interessant ist eigentlich nur, dass du die Versicherung vor dem Unfall abgeschlossen hast und das ist bei dir ja nun einmal der Fall. Anders würde sich der Fall aber verhalten, wenn du zB. schon länger die Versicherung abgeschlossen hast und auch bereits mehrere Zahlungsaufforderungen erhalten hast und einer Zahlung NICHT nachgekommen bist.

Da es sich aber scheinbar um die erste Zahlung handelt dürfte die Versicherung auch greifen.
Möglicherweise stuft man dich nun natürlich aber hoch und dein Beitrag dürfte künftig höher ausfallen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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