Verkauf von selbstgemachten Ohrringen - gewerblich?

vom 16.04.2010, 17:19 Uhr

derpunkt hat geschrieben:
LittleSister hat geschrieben:wenn du X Verkäufe pro Monat hast, gilst du als gewerblicher Verkäufer.

Da wäre ich vorsichtig. Mir jedenfalls wäre es neu, dass es eine definierte Zahl gibt, die einen automatisch zu einem gewerblichen Verkäufer macht. So kann auch bei Ebay jemand gewerblich sein, der aber im Monat nur eine gebrauchte Yacht verkauft. Verkaufe ich hingegen meine Matchbox-Autosammlung (3000 Stück), bleibe ich ein Privatverkäufer.

Typischer Fall von denkste, klar würde man so einfach denken können, aber ich erinnere da gern an den Fall einer Mutter dreier Kinder die regelmäßig deren gebrauchte Kleidung verkaufte und dann irgendwann damit konfrontiert wurde, sie sei eine gewerbliche Verkäuferin. Das Gegenteil musste in einem langwierigen Verfahren, dass vor Gericht entschieden wurde geklärt werden, erst bewiesen werden.

Allerdings verstehe ich nicht, warum Du Dich so sträubst ein Gewerbe anzumelden. Das Ganze kostet einmalig eine kleine Summe und eventuell bei der Um- und Abmeldung. Buchführung und die damit verbundenen Kontakte mit dem Finanzamt dürften sich in Grenzen halten und auch die Kammern (Handwerkskammer oder IHK) dürften bei einem solchen Kleinstgewerbe nichts haben wollen. Und wenn du ohnehin etwas als Studentin dazu verdienst, machst Du sicher ohnehin eine Steuererklärung!?

Da man zum BAföG etwas hinzu verdienen darf, ist es wohl auch kein Problem da mal zu fragen. Was die Krankenkasse anbelangt könnte es sein, dass geprüft wird, ob ein Zusatzbeitrag oder der Wechsel in die freiwillige Mitgliedschaft nötig ist. Allerdings erinnere ich mich düster, dass das erst dann der Fall ist, wenn Du eine bestimmte Grenze mit dem Einkommen aus dem Gewerbe überschreitest, aber auch das lässt sich ganz sicher mit einem Anruf bei der Krankenkasse klären.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



@JotJot
Ich sträube mich deswegen so, weil ich bisher keine Steuererklärung machen muss, denn ich habe nie irgendwo behauptet das ich einen Zuverdienst hätte. Das heisst die Steuerklärung und die ganze Anmeldung und Buchführung käme alles dazu wegen von mir beschriebenen 5-10 Paar Ohrringe im Monat, die insgesamt vielleicht um die 10€ Monat abzüglich Ebay-Gebühren bringen würden. Das ist mir den Aufwand dann einfach nicht wert.

Was die Krankenkasse anbelangt wäre dies dann ja nochmal eine zusätzliche Komplikation, da ich noch unter meiner Mutter mitversichert bin.

Aber wie steht das Ganze denn nun mit Tauschticket.de? Hier bekommt man ja kein Geld sondern ein Ticket dafür, macht es das einfacher oder würden hier dennoch die gleichen Regeln gelten?

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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