Freistellung bei Krankheit - Regelungen
Ein Mitarbeiter von ist krank geworden und will nun eine Freistellung bei Krankheit von mir. Das ist alles noch ganz neu für mich denn ich bin noch nicht so lange Selbstständig. Ich wüsste gern was ich da alles machen muss und was mich das wohl kosten wird?
Ich hoffe dass ihr mir helfen könnt an die Infos heran zu kommen. Sicher gibt es da irgendwo was drüber und ich kann mir das dann auch ausdrucken. Also würde ich mich sehr freuen wenn ich von euch mehr erfahren kann.
Das ist alles viel weniger kompliziert, als man annehmen will. Denn der kranke Angestellte von dir braucht gar keine Freistellung. Wenn er krank ist, könntest du diese ja auch gar nicht verweigern. Vielmehr benötigst du von ihm eine Krankmeldung. Die hast du ja erhalten und weißt demnach, dass er für die vorgesehene Zeit nicht am Arbeitsplatz für dich tätig werden kann.
Mehr ist hier nicht notwendig. Es entstehen dir allein dadurch keine Kosten. Der Arbeitnehmer hat selbstverständlich Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sollte der Angestellte nun aber für sechs Wochen (bzw. länger als sechs Wochen) ausfallen, kannst du die Fortzahlung des Lohns (!) einstellen. Hier muss sich der Arbeitnehmer dann an seine Krankenkasse wenden.
Ist eine Tätigkeit aber durch andere Kollegen oder dich selbst nicht aufzufangen, musst du darüber nachdenken, für die Zeit der Erkrankung eine Ersatzkraft zu finden. Hierzu bieten sich eigentlich Zeitarbeitsfirmen an. Es gibt praktisch für alle Bereiche entsprechend spezialisierte Unternehmen, die kurzfristig Personal stellen können. Das wären im Grund die einzigen Zusatzkosten, die mit einer Erkrankung von Angestellten auf dich zukommen.
Solltest du mehr Informationen brauchen, hilft dir übrigens die Industrie und Handelskammer weiter. Auch verschicken die zugehörige Ratgeber und Broschüren. Schauen könntest du z.B. hier auf der Homepage. Wobei die für Köln und Umgebung zuständig sind. Welche Kammer für dich zuständig ist, weißt nur du.
Du kannst Dich aber auch als Arbeitgeber jederzeit an die Krankenkasse wenden, wohin Du auch die Beiträge für den Beschäftigten hin abführst. Dein Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann auch der Krankenkasse zukommen lassen. Das ist ja dieser "gelbe Schein", wo die erste Seite für den Arbeitnehmer ist, um ihn bei der Krankenkasse einzureichen und der zweite für den Arbeitgeber.
In manchen Berufen hat der Arbeitnehmer auch einen längeren Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wie sieht es denn da bei Dir aus, was wurde vereinbart? Oder bezahlst Du sogar eine Umlage, damit deine Firma nicht gleich durch die Krankmeldung argen finanziellen Schaden oder mehr erleidet? Das ist häufig in kleinen Betrieben der Fall, schau mal in der Wikipedia nach Umlage U1, es gibt auch noch eine Umlage 2 und 3 für andere Fälle, da kannst Du z.B. hier etwas zu lesen, die Krankenkasse deines Beschäftigten hilft Dir da sicher auch weiter.
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