Wehrdienst und Studienplatz
Sicherlich gibt es hier im Forum jemanden der mir sagen kann wie es sich mit der Einberufung zum Wehrdienst oder zum Zivildienst verhält wenn jemand umgehend nach dem Abitur ein Studium aufnehmen will. Verhält sich das Wehrkreiskommando oder wie die jetzt heißen mögen kulant und stellen den Kandidaten zurück oder verzichten sie vielleicht ganz auf eine Einberufung beziehungsweise eine Verpflichtung?
Muss man sich umgehend dort melden wenn man eine Zusage für einen Studienplatz erhalten hat oder reicht es aus das Einberufungsschreiben abzuwarten? Gibt es sonst noch etwas zu Beachten?
Der Studierende (oder Angehende Student) kann einen Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst stellen. Jedoch kann es dennoch sein, dass man im ersten Drittel seines gesamten Studienganges trotzdem eingezogen wird, was nach diversen Berichten im Internet auch häufig passiert. Anders sähe das bei einer Ausbildung aus, aber der Student muss trotzdem Wehrdienst leisten oder eben verweigern und Zivi machen.
Wenn man vor dem Wehrdienst in einen zugangsbeschränkten Studiengang eingeschrieben hat und aufgenommen wurde, wird der Platz für denjenigen jedoch freigehalten. Da sie inzwischen wieder mehr Wehrpflichtige ziehen (müssen), ist die Gefahr sehr hoch, vor oder gar während dem Studium gezogen zu werden.
Ich habe mich direkt nach dem Abitur für mein Studium beworben, obwohl ich genau wusste, dass ich einberufen werden. Ich hatte zum Zeitpunkt der Bewerbung sogar schon meinen Einberufungstermin. Ich hab dann während meines Zivildienstes meinen Studienplatz auch bekommen.
Theoretisch hätte ich daraufhin den Zivildienst unterbrechen können, wenn meine Zivildienststelle mitgemacht hätte, was sie mir auch zugesichert haben. Jedoch wäre dies eben nur eine Unterbrechung gewesen und ich hätte nach dem Studium sehr wahrscheinlich zu Ende dienen müssen. Das wollte ich dann aber auch nicht, also habe ich den Studienplatz nicht angetreten und mich mit meiner Uni in Verbindung gesetzt und Ihnen mitgeteilt, dass ich den Platz auf Grund des Zivildienstes nicht antreten kann. Daraufhin wurde meine Zulassung fürs nächste Jahr reserviert.
Grundsätzlich darfst du bei der Studienplatzwahl durch einen Dienst nicht benachteiligt werden. Bekommst du also einen Studienplatz während du dienst, kannst du zum einen den Dienst unterbrechen oder wenn du das nicht tust, muss der Studienplatz für dich reserviert werden. Das heißt aber keinesfalls, dass du genau den gleichen Studienplatz wieder bekommst. Die Uni kann durchaus eine andere sein. Bei Vergaben über die ZVS kann es dann eben vorkommen, dass aus deiner Zusage von Berlin ein Jahr später eine Zusage aus München wird. In wiefern das in der Praxis auch so passiert kann ich nicht sagen. Bei mir war es kein Problem, ich bekam genau den gleichen Studienplatz, also auch gleichen Studienort wieder.
Du musst dann bei der neuen Bewerbung nur angeben, dass du einen Dienst absolviert hast und ich glaube irgendwo war da noch ein Feld, dass du schon einen Studienplatz hattest.
Ob dir ein Kreiswehrersatzamt entgegenkommt glaube ich aber eher nicht. Mich haben sie damals gefragt, was ich denn nach dem Abitur machen will. Als ich dann meinen Studienwunsch mitgeteilt habe, wurde mir dann sofort ein Studium bei der Bundeswehr empfohlen und man könne dann auch gleich dafür sorgen, dass ich eine passende Grundausbildung bekomme und hätte mich am liebsten gleich als Berufssoldat genommen. Das wird aber sicher variieren. Ich glaube aber nicht, dass die Leute jemanden deswegen eher zurückstellen oder dergleichen. Davon haben sie ja nichts.
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