Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
Im August dieses Jahres beginne ich meine Ausbildung zum IT-System-Kaufmann. Als ich letztens mit meinen Freunden darüber geredet habe, sind wir auch auf das Thema "Vermögenswirksame Leistungen" gekommen. Nur konnte mir keiner wirklich sagen was es damit auf sich hat. Alles was ich darüber weiß ist dass, es sich hierbei um einen bestimmten monatlichen Betrag handelt den mir der Arbeitgeber auf ein Konto zahlt und dieses vom Staat gefördert wird.
Was mich noch interessiert ist, ob jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, diesen Betrag zu zahlen? Wie hoch dieser Betrag ist und wie lange das alles läuft? Und gibt es noch irgendwas, was man dazu wissen sollte?
Da möchtest du aber einiges wissen. Zu aller erst solltest du wissen, dass Vermögenswirksame Leistungen auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber gezahlt werden und nicht verpflichtend sind. Der Betrag der gezahlt wird variiert zwischen null und maximal vierzig Euro monatlich.
Desweiteren sollte man wissen, dass das ganze NICHT auf dein Konto gezahlt wird, sondern meist in ein Bausparvertrag eingezahlt wird. Hierbei machen es die Arbeitgeber jedoch unterschiedlich. Bedeutet so viel, dass der eine Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag zahlt ohne dass du zusätzlich den gleichen Betrag auf den Bausparvertrag einzahlen musst und der andere Arbeitgeber zahlt nur den Betrag X auf einen Bausparvertrag monatlich wenn du selbst auch den Betrag X auf den Bausparvertrag einzahlst.
Mit der staatlichen Förderung hast du schon recht. Es gibt die sogenannte Arbeitnehmersparzulage, die auf maximal 470 Euro eingezahlte Vermögenswirksame Leistungen begrenzt ist. Auf diese maximal 470 Euro gibt es dann die berühmte Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent jährlich.
Wie lang dein Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen zahlt kann ich nicht sagen, sondern kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Und zwar ist es so bei mir, dass mir die Vermögenswirksamen Leistungen so lange gezahlt werden, wie ich auch für das Unternehmen tätig bin, egal ob in der Ausbildung oder später als Festangestellter. Letztendlich sind es jedoch nicht ganz dieser "besagte Beitrag" den du da gezahlt bekommst. Denn es ist so, dass du dein Einkommen versteuern musst, und dann von dem versteuerten Einkommen die Vermögenswirksamen Leistungen erst abgehen. Also von deinem Nettolohn und nicht von deinem Bruttolohn.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und falls noch Fragen sein sollten kannst du mir auch gerne eine PN schreiben
Entweder zahlt der Arbeitgeber freiwillig die vermögenswirksamen Leistungen oder er ist durch einen Tarifvertrag daran gebunden. Ich bekomme im öffentlichen Dienst monatlich 6,65 Euro an VL. Diese Summe stocke ich aus eigener Tasche auf den Maximalbetrag in Höhe von vierzig Euro auf. Einen Bausparvertrag habe ich nicht, mich stört die hohe Abschlussgebühr und die erzwungene wohnwirtschaftliche Verwendung der späteren Auszahlung. Bei Aktiensparplänen gibt es diese Vorgabe nicht, die Renditechancen sind höher und Vater Staat zahlt mir sogar 20 % Zulage für meinen Altvertrag dafür pro Jahr. Beim Bausparvertrag sind es nur 10 %. Zugleich mindern diese vierzig Euro monatlich meine jährliche Steuerlast, ich bekomme dadurch 120 Euro Netto bei meiner Steuererklärung am Jahresende mehr ausgezahlt. Voraussetzung natürlich man macht auch eine. Ohne Steuererklärung auch keine Arbeitnehmersparzulage, die muss beim Finanzamt nämlich auch extra beantragt werden.
Ich würde an deiner Stelle die Summe mitnehmen, mag sie auch noch so gering sein. Solltest du dich für einen Bausparvertrag entscheiden schließe die Summe so gering wie möglich ab wenn du nicht noch weitere freiwillige Einzahlungen vornehmen möchtest . Die Vertreter der Bausparkassen erzählen dir natürlich lieber etwas anderes da ihre Provision davon abhängt aber rechne selber einmal durch wieviel Geld du während der Laufzeit ansammelst bis es Zuteilungs- beziehungsweise Auszahlungsreif ist und ob dazu wirklich eine Bausparsumme von 20 000 Euro mit 200 Euro Abschlussgebühr erforderlich ist.
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