Tarifvertrag - Recht auf Freistellung

vom 06.04.2010, 21:41 Uhr

Ich bin in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin. Der Beruf macht mir sehr viel Spaß. Es ist sehr abwechslungsreich und auch die Schule ist sehr interessant. Momentan muss ich für die Schule einen Bericht mit dem Thema Tarifvertrag und Freistellung schreibe. Dafür brauche ich noch einige Informationen, damit ich den Bericht fertig schreiben kann.

Hat jeder Arbeitnehmer/in Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes? Welche Anlässe gibt es noch für die Freistellung? Muss man an Heiligabend und an Silvester Urlaub nehmen?

» FinnCo » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



FinnCo hat geschrieben:Hat jeder Arbeitnehmer/in Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes?

Ja, ein jeder Arbeitnehmer und eine jede Arbeitnehmerin hat einen Anspruch auf Freistellung zur Betreuung und Pflege von erkrankten, im Haushalt lebenden Kindern. Das aber steht in keinem Zusammenhang mit einem Tarifvertrag. Hier wird, wenn überhaupt, die zugehörige Lohnfortzahlung (welche wieder unabhängig von der Freistellung ist) geregelt.

FinnCo hat geschrieben:Welche Anlässe gibt es noch für die Freistellung?

Anlässe gibt es viele. Da wäre die eigene Hochzeit, der Todesfall naher Verwandten (über den eigenen muss ich nichts schreiben), die Einschulung der Kinder, der Umzug, der Einsatz bei der freiwilligen Feuerwehr usw. usf. Aber was nun in welchem Umfang gewährt wird, hängt dann doch ein wenig vom Tarifvertrag ab, den du betrachtest. Sonst gäbe es nur einen und nicht verschiedene. Aber das ist dir vermutlich bewusst.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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