Versicherung nach Tod kündigen - Recht

vom 06.04.2010, 22:22 Uhr

As Oma ist vor drei Wochen gestorben. A war sehr traurig darüber, weil A bei seiner Oma aufgewachsen ist. As Oma war bis zu ihrem Tode sehr rüstig und hat für sich selber gesorgt. A musste sich um nichts kümmern. Gestern hat A die ganzen Ordner und Akten von seiner Oma durchgelesen. Dabei hat A festgestellt, dass As Oma sehr viele Versicherungen abgeschlossen hat.

Kann man die Versicherungen sofort kündigen? Welches Recht hat man hier? Wie sind die Kündigungsfristen?

» German & Proud » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



A sollte den Totenschein seiner Oma als Kopie zu den Versicherungen schicken und kann damit fristlos kündigen und hat keine Kündigungsfristen. So haben wir es jedenfalls mit allen Versicherungen meiner Schwiegermutter gemacht. Denn die Person, die die Versicherungen abgeschlossen hat lebt nicht mehr und die Versicherungen sind damit hinfällig.

Wenn A Glück hat, dann bekommt A sogar das Geld zurück, was vom Tag des Todes bis heute gezahlt wurde. Da A`s Oma nicht mehr zahlen kann und keine andere Person mitversichert ist ist die Versicherung dann hinfällig.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das funktioniert aber, soviel ich weiss, nicht bei allen Versicherungen. Kommt darauf an, was die Oma von A versichert hatte. Denn sobald es Sachversicherungen sind, können die erst gekündigt werden, wenn die versicherte Sache nicht mehr existiert. Sprich eine Wohngebäude wäre so ein Fall. Da geht die Versicherung erstmal auf die Erben über und diese können zu den normalen Fristen kündigen.

Bei personenbezogen Versicherungen ist die Kündigung normal, was eine Haftpflichtversicherung wäre. Denn dort ist ja das Handeln der Person versichert bzw. Schäden die daraus entstehen könnten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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