Bußgeld: Baustelle

vom 04.04.2010, 22:00 Uhr

Ich arbeite in einem Planungsbüro und unsere Projektleiter sind öfter vor Ort auf der Baustelle um den aktuellen Baustand zu überwachen. Nun hat unser Projektleiter ein Bußgeld auf der Baustelle erhalten, Grund dafür war das nicht tragen einer Kopfbedeckung bzw. eines Baustellenhelms.

Ist es Pflicht für einen Bauleiter der nur einen Rundgang macht, einen Helm zu tragen? Laut Auskunft der prüfenden Behörde sei es für jeden auf der Baustelle zwingend erforderlich einen Helm zu tragen, auch wie in diesem Fall, wenn es sich nur um die Begehung der Baugrube handelt.

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Wenn die prüfende Behörde das Bußgeld verlangt, dann wird das schon stimmen. Denn zusätzlich zu dem geforderten Betrag ist hier sicher eine Rechtsbelehrung aufgedruckt. Da stehst, bis wann man einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen kann.

Wesentlicher Inhalt des Bescheids ist aber noch der Grund für das Bußgeld! Spätestens hier wird auf die gesetzliche Grundlage verwiesen, auf Grund welcher eben das Bußgeld erhoben wurde.

Wieso ließt du dort nicht nach?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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