Möbellieferung kommt trotz zusage nicht

vom 04.08.2008, 20:19 Uhr

Hallo zusammen,

ich möchte mir demnächst noch mal einen kleinen Schrank für den Flur kaufen. Diese wird ziemlich günstig geliefert, so dass ich den Schrank dann online bestelle, statt Benzin zu verfahren, außerdem wird er mir dann auch noch nach oben getragen. Allerdings werde ich mir wohl für diesen Tag einen Tag Urlaub nehmen.

Was ist, wenn die Lieferung dann an diesem Tag nicht kommt, sondern erst einen Tag später? Ich kann dann nicht noch einen Tag Urlaub anhängen. Habe ich da irgendwelche Ansprüche, wenn mir der Liefertermin fest zugesagt wurde?

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wir hatten vor einigen Jahren große Probleme mit einem Möbelhaus. Uns wurde die Lieferung einer Couch zugesagt und normalerweise ist eine Couch ja etwas, das man auch recht dringend gebrauchen kann. Wir haben extra dafür gesorgt, dass die alte Couch pünktlich am Liefertag auch entsorgt wird, sodass die Neue dann auch Platz hat. Allerdings haben wir dann gewartet und gewartet und es kam niemand und wir riefen dort an und uns wurde gesagt, dass der Liefertermin sich um 8 Wochen verzögert. Da standen wir dann und war echt stinksauer, weil wir hatten ja nun keine Sitzmöglichkeit mehr! Also hockten wir 8 lange Wochen lang am Abend nur auf Stühlen und es wurde echt zur Qual, aber wir waren positiv gestimmt auf den neuen Liefertermin - Leider wurde der dann auch wieder abgesagt und die Lieferung danch dann um nochmal 1 1/2 Monate hinausgeschoben. Dabei wollten wir dann nicht mehr mitmachen.

Wir haben dann auch dort mit dem Verantwortlichen gesprochen, weil wir beide uns jeweils die Tage Urlaub genommen hatten, aber es war nichts zu machen. Uns wurde dann ein Gutschein im Möbelhaus über 15 Euro angeboten, den ich aber dankend ablehnte, weil ich da eh nicht mehr einkaufen wollte. Aber wir konnten dann nachdem die Firma zum zweiten Mal in Verzug war, vom Kauf kostenfrei zurücktreten.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Grundsätzlich ist es in einem solchen Fall möglich einen Verzugsschaden geltend zu machen. Das ist allerdings nicht so ganz einfach und vor allem auch nicht immer möglich. Dabei sind einige Dinge zu beachten.

Erst einmal musst du einen schriftlichen Nachweis darüber haben, für welchen Termin dir die Lieferung zugesagt wurde. Ein mündlicher Vertrag hat zwar auch Gültigkeit, ist aber extrem schwer zu beweisen. Hast du einen schriftlichen Vertrag und der Schrank wird an dem angegebenen Termin nicht geliefert, ist das Möbelhaus oder der Spediteur im Verzug.

Falls dir durch das nicht liefern bzw. zu spät liefern ein Schaden entstanden ist, kannst du diesen einklagen. Das Problem dabei ist allerdings, dass man in der Regel nur finanzielle Schäden ersetzt bekommt. Bist du freiberuflich, kannst du versuchen dir Verdienstausfälle ersetzen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht auch bei einem unbezahlten Urlaub. Falls du bezahlten Urlaub genommen hast, gibt es keine Möglichkeit auf Schadensersatz, denn dir ist kein Schaden entstanden (abgesehen von Zeitverlust und jede Menge Ärger und blanke Nerven).

Als letzte Möglichkeit bleibt dir nur einen neuen Termin zu vereinbaren. Dabei sollte man noch einmal erwähnen, dass man schon für den letzten geplatzten Liefertermin extra frei nehmen musste, und dass die Lieferung dieses mal unbedingt klappen sollte. Vielleicht lässt sich der Verkäufer auch auf eine Preisminderung oder einen "Schadenersatz" in Form von einem Warengutschein ein.

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