Bkk Gesundheit - Antrag auf Zuzahlungsbefreiung

vom 29.03.2010, 19:34 Uhr

Als ich letztens bei meiner Krankenkasse, der Bkk Gesundheit anrief, wurde mir mal gesagt das sich bei mir ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung durchaus lohnen könnte da ich doch verhältnismäßig recht viel zum dazu zubezahlen habe.

Dann ging es darum wie das System funktioniert. Normalerweise muss man wohl 2% des Einkommens dazu zu bezahlen, kommt man drüber bekommt man den Rest erstattet, da ich studiere ist die Grenze bei mir 1%. Da ich alleine wohne wird wohl auch das Einkommen meiner Mutter, über die ich mitversichert bin nicht angerechnet, sondern wirklich nur mein Eigenes.

Aber und jetzt kommt das tolle, da Kindergeld nicht als Einkommen dazu zählt habe ich dann gefragt wie das mit Bafög steht, da mein Einkommen halt aus Bafög und Kindergeld besteht. Nur konnte mir das keiner beantworten. Ich wurde von einer Abteilung zur Nächsten durchgestellt und fühlte mich irgendwann auch leicht veräppelt. Ich sollte dann nochmal anrufen und wieder wusste keiner was, aber zumindest wollten sie mir einen Antrag zu schicken, wo man diese Regelungen nachlesen könnte (inzwischen sollte der Antrag angeblich sogar schon vier mal gesendet werden, nur ist keiner angekommen).

Tja und jetzt habe ich schon mal gelesen das man auch online so einen Antrag finden und dann ausdrucken kann, allerdings weiß ich noch gar nicht ob sich das jetzt schon lohnt denn bisher habe ich nur um die 55 Euro zubezahlen müssen und man soll den Antrag ja dann erst abschicken wenn man über der Zubezahlungsgrenze gelandet ist. Hat also hier vielleicht irgendjemand eine Ahnung ob Bafög als Einkommen angerechnet wird oder nicht? Wenn nicht hätte ich die Grenze ja erreicht, da ich dann kein direktes Einkommen besitzen würde, wenn doch müsst ich noch ein bisschen sammeln.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo,

es geht hier nicht um das EInkommen, sondern um die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (§62 SGB V). Der "Begriff Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" wird z.B. genauer erläuert im Rundschreiben vom 22./23. 1. 2008, es ist das RdSchr. 08a.

Du kannst es hier als .pdf einsehen und ganz hinten findest Du eine Liste, die alphabetisch sortiert ist und aus der Du entnehmen kannst, was dazu gehört.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Bei den meisten Krankenkassen kann man die Zuzahlungsbefreiung auch schon vor dem Erreichen der Grenze beantragen und bekommen. Dann muss man halt die Kosten in Höhe der Zuzahlungsbefreiung im Vorfeld tragen. Beziehungsweise halt in dem Fall, das man bereits Zuzahlungen geleistet hat, den Differenzbetrag.

Ich bekomme jedes Jahr im November von meiner Krankenkasse einen Antrag zugeschickt. Da trage ich ein, welches Einkommen ich in welcher Höhe habe. Noch dazu bin ich chronisch krank und mein Arzt muss mir das jedes Jahr bescheinigen. Den Antrag schicke ich dann an meine Krankenkasse und die bucht den Jahreszuzahlungsbetrag dann auf meinem Konto ab und schickt mir den Befreiungsausweis zu. So das ich quasi schon ab 2. Januar des nächsten Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten muss.

Ich beziehe ja Rente und habe auch schon nur aufgrund der Rente eine Zuzahlunsgbefreiung beantragt. Da hatte ich allerdings noch keine zusätzlichen Sozialleistungen und meine Zuzahlung lag bei knapp 100 Euro. Mit Sozialleistungen ziehen die einen anderen Satz ab. Der schwankt bei mir nur je nach Sozialleistungen die ich beziehe. Und deshalb gehe ich davon aus, das es auch für Studenten einen bestimmten Satz gibt.

Ich würde an deiner Stelle halt den Antrag zuschicken lassen oder mal auf deren Homepage ein wenig rumsuchen, ob du da einen Antrag findest. Den druckst du dann aus, füllst ihn aus und schickst ihn an die Krankenkasse. An sich ist in dem Antrag alles aufgeführt, was du brauchst.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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